Rechtsprechung
| EuG, 15.07.1998 - T-155/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Unzulässigkeit
- Judicialis
EGV Art. 173; ; EG-Satzung Art. 42; ; Verordnung (EG) Nr. 1164/94
- Europäischer Gerichtshof
LPN und GEOTA / Kommission
Unzulässigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1994 über die Gewährung eines finanziellen Beitrags gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates vom 16. Mai 1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds für das Vorhaben ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission Nr. FC 94/10/65/005 über die Gewährung einer Beihilfe des Fundo de Coesão für ein Vorhaben betreffend den Bau einer Brücke über den Tejo in der Region von Lissabon
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.03.1993 - C-102/92
Ferriere Acciaierie Sarde / Kommission
Auszug aus EuG, 15.07.1998 - T-155/95
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes obliegt es jedoch demjenigen, der vom Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, deren vollständigen Wortlautbinnen angemessener Frist anzufordern (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi und Textiel/Kommission, Slg, 1986, 887, Randnr. 11; Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg, 1993, I-801, Randnr. 18). - EuGH, 05.03.1986 - 59/84
Tezi / Kommission
Auszug aus EuG, 15.07.1998 - T-155/95
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes obliegt es jedoch demjenigen, der vom Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, deren vollständigen Wortlautbinnen angemessener Frist anzufordern (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi und Textiel/Kommission, Slg, 1986, 887, Randnr. 11; Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg, 1993, I-801, Randnr. 18).
- EuG, 28.11.2019 - T-377/16
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
Rn. 91 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, …und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 19.11.2018 - T-14/17
Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und …
Rn. 46 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, …und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 19.11.2018 - T-42/17
VR-Bank Rhein-Sieg/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungsunion - …
Rn. 46 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, …und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 19.11.2018 - T-494/17
Iccrea Banca/ Kommission u.a. - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - …
Rn. 41 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, …und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 17.10.2024 - T-729/22
Complejo Agrícola Las Lomas/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - …
Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Fällen entschieden wurde, dass ein Antrag auf Mitteilung des vollständigen Wortlauts eines Rechtsakts, der zwei Monate (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. März 1993, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, C-102/92, EU:C:1993:86, Rn. 19), mehr als vier Monate (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 10. November 2011, Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA, C-626/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:726, Rn. 130 bis 132, vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, …und vom 19. November 2018, VR-Bank Rhein-Sieg/SRB, T-42/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:813, Rn. 44 bis 49) bzw. mehr als sechs Monate (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63) nach Kenntniserlangung durch den Kläger erfolgte, die angemessene Frist überschritten hat.
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