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   EuGH, 05.03.1986 - 59/84   

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https://dejure.org/1986,1900
EuGH, 05.03.1986 - 59/84 (https://dejure.org/1986,1900)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 59/84 (https://dejure.org/1986,1900)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 59/84 (https://dejure.org/1986,1900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Tezi / Kommission

    1 . FREIER WARENVERKEHR - IM FREIEN VERKEHR BEFINDLICHE WAREN - EINSCHLUSS - VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN DES VERTRAGES - VORAUSSETZUNGEN - VERWIRKLICHUNG EINER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

  • EU-Kommission

    Tezi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der getroffenen Maßnahmen zur Liberalisierung des innergemeinschaftlichen Handels in gleicher Weise auch für Waren aus Drittländern; Einschränkung des Grundsatzes der endgültigen und vollständigen Gleichstellung von aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren mit ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 9 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 115; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - IM FREIEN VERKEHR BEFINDLICHE WAREN - EINSCHLUSS - VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN DES VERTRAGES - VORAUSSETZUNGEN - VERWIRKLICHUNG EINER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.03.1986 - 59/84
    i9 Zur Begründung verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921), in dem festgestellt worden sei, daß "die unvollständige Verwirklichung der gemeinschaftlichen Handelspolitik am Ende der Übergangszeit ... es neben anderen Umständen mit sich [bringt], daß zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede in der Handelspolitik fortbestehen können, die geeignet sind, Verkehrsverlagerungen hervorzurufen oder zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einzelnen Mitgliedstaaten zu führen".

    57 Soweit es um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten geht, die die Ermächtigung zu Schutzmaßnahmen rechtfertigen können, ist darauf zu verweisen, daß die gemäß Artikel 115 zugelassenen Ausnahmen, wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 15. Dezember 1976 (a. a. O.) festgestellt hat, nicht nur von den für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes grundlegenden Vorschriften der Artikel 9 und 30 EWG-Vertrag abweichen, sondern auch die Durchführung der in Artikel 113 vorgesehenen gemeinsamen Handelspolitik behindern und daher eng auszulegen und anzuwenden sind.

  • EuGH, 13.12.1983 - 218/82

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.03.1986 - 59/84
    28 Zwar kann, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 218/82 (Kommission/Rat, Slg. 1983, 4063) ausgeführt hat, ein gemeinschaftliches Gesamtkontingent in Teilquoten aufgeteilt werden.
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.1986 - 59/84
    Dazu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 197 bis 200, 243, 255 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle/Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211), wonach Voraussetzung für die Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag ist, daß das den Organen zur Last gelegte Verhalten rechtswidrig ist, daß ein Schaden vorliegt und daß ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden besteht.
  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Sowohl aus dem Wortlaut des Artikels 173 Absatz 5 des Vertrages als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich, daß mit dem Eintritt des ersten in dieser Vorschrift genannten Ereignisses, nämlich der Bekanntgabe der betreffenden Handlung, ihrer Mitteilung an den Kläger oder der Erlangung der Kenntnis von dieser Handlung durch den Kläger, die Klagefrist zu laufen beginne (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi/Kommission, Slg. 1986, 887, Randnrn.
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    178 Die Klägerinnen tragen vor, die angefochtenen Entscheidungen beträfen sie unmittelbar und individuell und könnten deshalb nicht als Rechtssätze betrachtet werden (Urteil Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat; siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts VerLoren van Themaat in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel/Kommission, Urteil vom 5. März 1986, Slg. 1986, 887, 889).
  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

    Im Urteil vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84 (Tezi/Kommission, Slg. 1986, 887) habe der Gerichtshof festgestellt, daß die gemäß Artikel 115 zugelassenen Ausnahmen von den Artikeln 9 und 30 EWG-Vertrag und der Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik abwichen und daher eng auszulegen seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der

    - Z. B. Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, und Urteil vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens, Slg. 1987, 4097.15 - Urteil vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 665, und Urteil vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel, Slg. 1986, 887.16 - Urteil vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Slg. 1988, 3761.

    23 - Rechtssache 59/84, a. a. O., Randnr. 11.24 - Urteil vom 6. Juli 1971 in der Rechtssache 59/70, Slg. 1971, 639, Randnr. 22.25 - S. 6 der Klage in ihrer französischen Übersetzung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

    "Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 173 Absatz 3 EWG-Vertrag (Urteile vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 665, und vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel, Slg. 1986, 887) ergibt sich, dass es in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung demjenigen, der von dem Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, obliegt, binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern; von dieser Einschränkung abgesehen, kann jedoch die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der fraglichen Handlung erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann." (8).
  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

    März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    45: Urteile vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84 (Tezi, Slg. 1986, 887, Randnr. 70), vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 253/84 (GAEC de la Ségaude, Slg. 1987, 123, Randnr. 9) und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-55/90 (Cato, Slg. 1992, I-2533, Randnr. 18).
  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen

    39 Unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwalts VerLoren van Themaat in der Rechtssache 59/84 (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1986, Tezi/Kommission, Slg. 1986, 887, 889) vertreten sie zunächst die Ansicht, die vom Gerichtshof für die Haftung für Rechtsetzungsakte entwickelten Voraussetzungen seien nicht anwendbar, da die angefochtene Verordnung in Wirklichkeit ihnen gegenüber eine Entscheidung sei, die sie unmittelbar und individuell betreffe.
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    49 Wie der Gerichtshof zu Artikel 173 Absatz 3 EWG-Vertrag entschieden hat (Urteil vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14; vgl. auch Urteil Könecke/Kommission, a. a. O., und Urteil vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/86, Tezi/Kommission, Slg. 1986, 887, sowie Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29), muß, falls eine Bekanntgabe oder Mitteilung nicht vorliegt, derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts hat, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern, doch läuft unter dieser Voraussetzung die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so daß er sein Klagerecht ausüben kann.
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Diese Beurteilung der Dauer stehe mit der Auslegung des Gerichtshofes in der Rechtssache Tezi/Kommission (Urteil vom 5. März 1986, Rechtssache 59/84, Slg. 1986, 887) in Einklang.
  • EuGH, 09.01.1997 - C-143/95

    Kommission / Socurte u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-525/14

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung - Freier Warenverkehr -

  • EuG, 10.02.2015 - T-85/14

    Infocit / OHMI - DIN (DINKOOL)

  • EuG, 24.06.2015 - T-621/14

    Infocit / OHMI - DIN (DINKOOL)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 152/88

    Sofrimport SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1988 - 51/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1989 - 212/88

    Strafverfahren gegen F. Levy. - Gemeinsame Handelspolitik - Schutzmaßnahmen.

  • EuG, 15.07.1998 - T-155/95

    LPN und GEOTA / Kommission

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