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Rechtsprechung
   EuG, 16.09.2015 - T-231/14 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24707
EuG, 16.09.2015 - T-231/14 P (https://dejure.org/2015,24707)
EuG, Entscheidung vom 16.09.2015 - T-231/14 P (https://dejure.org/2015,24707)
EuG, Entscheidung vom 16. September 2015 - T-231/14 P (https://dejure.org/2015,24707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    EMA / Drakeford

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung über die Nichtverlängerung - Art. 8 Abs. 1 der BSB - Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag - Unbeschränkte Nachprüfung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    EMA / Drakeford

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Zwischenurteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. Februar 2014 in der Rechtssache F"29/13, Drakeford/EMA, mit dem die Entscheidung der EMA, den Zeitbedienstetenvertrag des Klägers nicht zu verlängern, aufgehoben wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • EuGöD, 05.02.2014 - F-29/13

    Drakeford / EMA

    Auszug aus EuG, 16.09.2015 - T-231/14
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 5. Februar 2014, Drakeford/EMA (F-29/13, SlgÖD, EU:F:2014:10), mit dem Antrag auf Aufhebung dieses Urteils,.

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 5. Februar 2014, Drakeford/EMA (F-29/13, SlgÖD, EU:F:2014:10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht für den öffentlichen Dienst die Entscheidung, den Vertrag von Herrn David Drakeford nicht zu verlängern, aufgehoben hat.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 5. Februar 2014, Drakeford/EMA (F-29/13, EU:F:2014:10), wird aufgehoben, soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst in diesem Urteil seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung in Streitsachen vermögensrechtlicher Art für die Zeit nach dessen Verkündung ausgeübt hat.

  • EuG, 19.11.2009 - T-50/08

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 16.09.2015 - T-231/14
    Rn. 31 Der Unionsrichter kann jedoch einen Klagegrund oder eine Rüge als ins Leere gehend zurückweisen, wenn er feststellt, dass der Klagegrund oder die Rüge nicht geeignet ist, die angestrebte Aufhebung herbeizuführen, sofern das entsprechende Vorbringen zutrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2009, Michail/Kommission, T-50/08 P, SlgÖD, EU:T:2009:457, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Der Unionsrichter kann jedoch, wie oben in Rn. 31 ausgeführt worden ist, einen Klagegrund oder eine Rüge als ins Leere gehend zurückweisen, wenn er feststellt, dass der Klagegrund oder die Rüge nicht geeignet ist, die angestrebte Aufhebung herbeizuführen, sofern das entsprechende Vorbringen zutrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil Michail/Kommission, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2009:457, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-66/09

    Kirin Amgen - Patentrecht - Arzneispezialitäten - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 - …

    Auszug aus EuG, 16.09.2015 - T-231/14
    Rn. 22 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach einem allgemeinen Auslegungsgrundsatz eine Bestimmung des Unionsrechts bei Unterschieden zwischen den verschiedenen Sprachfassungen in ihrem Zusammenhang zu sehen und im Licht des gesamten Unionsrechts, seiner Ziele und seines Entwicklungsstands zur Zeit der Anwendung der betreffenden Bestimmung auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kirin Amgen, C-66/09, Slg, EU:C:2010:484, Rn. 41).
  • EuG, 04.12.2013 - T-107/11

    ETF / Schuerings

    Auszug aus EuG, 16.09.2015 - T-231/14
    Dies zeigt, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst keineswegs den Unterschied zwischen Beamten und sonstigen Bediensteten und das weite Ermessen in Frage gestellt hat, über das die Verwaltung bei den Beschäftigungsverhältnissen mit den Letztgenannten verfügt (Urteil vom 4. Dezember 2013, ETF/Schuerings, T-107/11 P, SlgÖD, EU:T:2013:624, Rn. 76).
  • EuG, 21.05.2014 - T-368/12

    Rechtsmittel; Öffentlicher Dienst; Bedienstete auf Zeit; Befristeter Vertrag; …

    Auszug aus EuG, 16.09.2015 - T-231/14
    Rn. 23 Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass Art. 8 Abs. 1 der BSB weder eine bestimmte Stabilität der Beschäftigung noch eine bestimmte Fortdauer der Beschäftigungsverhältnisse der Bediensteten auf Zeit mit befristetem Vertrag zum Ziel hat, sondern der missbräuchlichen Verwendung befristeter Verträge vorbeugen soll (Urteil vom 21. Mai 2014, Kommission/Macchia, T-368/12 P, SlgÖD, EU:T:2014:266, Rn. 60).
  • EuGöD, 11.06.2014 - F-29/13

    Drakeford / EMA - Öffentlicher Dienst - Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, …

    Ce pourvoi a été enregistré sous la référence T-231/14 P.

    Rn. 5 Par lettre du greffe du 20 mai 2014, 1es parties ont été invitées à présenter leurs observations au sujet d'une suspension de la procédure jusqu'au prononcé de la décision du Tribunal de l'Union européenne mettant fin à l'instance dans l'affaire T-231/14 P, EMA/Drakeford.

    Rn. 7 Dès lors, il y a lieu, en vertu de l'article 71, paragraphes 1, sous b), et 2, du règlement de procédure, de suspendre la procédure dans la présente affaire jusqu'au prononcé de la décision du Tribunal de l'Union européenne mettant fin à l'instance dans l'affaire T-231/14 P.

    1) La procédure dans l'affaire F-29/13, Drakeford/EMA, est suspendue jusqu'au prononcé de la décision du Tribunal de l'Union européenne mettant fin à l'instance dans l'affaire T-231/14 P, EMA/Drakeford..

  • EuG, 24.03.2021 - T-769/16

    Picard/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Reform des …

    Hierfür sei zum einen auf das Urteil vom 14. Dezember 2011, De Luca/Kommission (…T-563/10 P, EU:T:2011:746, Rn. 46 und 48 bis 52), und zum anderen auf die Urteile vom 16. September 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, EU:T:2015:639, Rn. 40), und vom 5. Februar 2014, Drakeford/EMA (…F-29/13, EU:F:2014:10, Rn. 46 bis 48), zu verweisen.

    Im Einzelnen hat das Gericht entschieden, dass dieses Arbeitsverhältnis auch nach der Unterzeichnung eines sich formal vom ursprünglichen Vertrag unterscheidenden neuen Vertrags unverändert bestehen bleiben kann, sofern der neue Vertrag keine wesentliche Änderung der Aufgaben des Bediensteten, insbesondere der Funktionsgruppe, mit sich bringt, die geeignet ist, die funktionale Kontinuität seines Arbeitsverhältnisses mit der Verwaltung der Union in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford, T-231/14 P, EU:T:2015:639, Rn. 40).

    Rn. 96 Zweitens ist zu der geltend gemachten Analogie zu den Urteilen vom 16. September 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, EU:T:2015:639), und vom 5. Februar 2014, Drakeford/EMA (F-29/13, EU:F:2014:10), festzustellen, dass dieses Vorbringen im vorliegenden Fall, wie aus Rn. 81 oben hervorgeht, nicht greift, da der Vertrag vom 16. Mai 2014 ein neuer Vertrag ist, der dem Kläger neue Aufgaben eröffnet und damit zu einer Unterbrechung seines Beschäftigungsverhältnisses mit der Unionsverwaltung führt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-366/21

    Picard/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - …

    Rn. 65 Im Übrigen lässt sich die Rechtsauffassung, der zu folgen ich dem Gerichtshof vorschlage, nicht durch den in Rn. 81 des angefochtenen Urteils enthaltenen Verweis auf das Urteil EMA/Drakeford in Frage stellen.

    {FN:7} Hierfür hat das Gericht auf das Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, im Folgenden: Urteil EMA/Drakeford, EU:T:2015:639, Rn. 40), verwiesen.

  • EuG, 01.07.2026 - T-424/25

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung …

    Nach der Rechtsprechung hat Art. 8 Abs. 1 BBSB weder eine bestimmte Stabilität der Beschäftigung noch eine bestimmte Fortdauer der Beschäftigungsverhältnisse der Bediensteten auf Zeit mit befristetem Vertrag zum Ziel, sondern soll der missbräuchlichen Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Verträge vorbeugen und damit gewährleisten, dass das Organ, das den Bediensteten auf Zeit einstellt, den Schutz dieses Bediensteten vor solchen Missbräuchen beachtet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 2015, EMA/Drakeford, T-231/14 P, EU:T:2015:639, Rn. 23 und 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 5. Juli 2023, SE/Kommission, T-223/21, EU:T:2023:375, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2022 - T-296/21

    SU/ EIOPA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - …

    Die Unionsgerichte können von dieser Befugnis auch dann Gebrauch machen, wenn die klagende Partei keinen Vorteil aus der Erfüllung der sich aus der Aufhebung ergebenden Verpflichtungen ziehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford, T-231/14 P, EU:T:2015:639, Rn. 47).
  • EuGH, 15.12.2022 - C-366/21

    Picard/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - …

    Insoweit hat das Gericht unter Bezugnahme auf Rn. 40 seines Urteils vom 16. September 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, EU:T:2015:639), darauf hingewiesen, dass es bereits entschieden habe, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Bediensteten und der Unionsverwaltung auch nach der Unterzeichnung eines sich formal vom ursprünglichen Vertrag unterscheidenden neuen Vertrags unverändert bestehen bleiben könne, sofern der neue Vertrag keine wesentliche Änderung der Aufgaben des Bediensteten, insbesondere der Funktionsgruppe, mit sich bringe, die geeignet sei, die funktionale Kontinuität seines Arbeitsverhältnisses mit der Verwaltung der Union in Frage zu stellen.
  • EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14

    GV / EAD - Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EAD - Vertragsbediensteter - …

    Rn. 92 Insoweit ist hervorzuheben, dass das Gericht nicht den Folgerungen vorgreifen kann, die jede der Parteien aus dem vorliegenden Urteil ziehen könnte, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise, in der der EAD seiner Verpflichtung aus Art. 266 AEUV nachkommt, die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und dass das Gericht im vorliegenden Fall jedenfalls seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung in vermögensrechtlicher Hinsicht nicht ausüben kann, da ein dienstliches Interesse oder Interessen Dritter der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nicht entgegenstanden und der Kläger nicht erklärt hat, aus der Durchführung der sich aus dieser Aufhebung ergebenden Pflichten keinen Vorteil ziehen zu können (vgl. Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford, T-231/14 P, EU:T:2015:639, Rn. 52).
  • EuG, 18.10.2023 - T-535/22

    NZ/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Internes …

    Insoweit hat die Klägerin nicht vorgebracht, dass sie aus einer solchen Maßnahme zur Durchführung des vorliegenden Nichtigkeitsurteils keinen Vorteil ziehen könnte, und daher kann das Gericht seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung nicht ausüben, um die Kommission zum Ersatz dieses materiellen Schadens zu verurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford, T-231/14 P, EU:T:2015:639, Rn. 47 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2018 - T-128/17

    Torné/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Reform des Statuts von 2014 - …

    Rn. 67 In Bezug auf Zeitbedienstete habe der Unionsrichter im Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, EU:T:2015:639), bei einem Arbeitgeberwechsel keineswegs eine Laufbahnkontinuität anerkannt, sondern lediglich die Kontinuität zwischen mehreren aufeinanderfolgenden identischen Verträgen mit derselben Agentur gemäß Art. 8 der BSB festgestellt, der gerade darauf abziele, den Missbrauch befristeter Verträge zu verhindern.
  • EuGöD, 17.02.2016 - F-58/14

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag des …

    Rn. 22 Par lettre du greffe du Tribunal du 7 octobre 2015, 1es parties ont été invitées à présenter des observations sur les éventuels enseignements à tirer pour le règlement de la présente affaire de l'arrêt du 16 septembre 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, EU:T:2015:639, ci-après l'« arrêt du Tribunal de l'Union européenne EMA/Drakeford ").
  • EuGöD, 15.10.2015 - F-29/13

    Drakeford / EMA

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