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Rechtsprechung
   EuG, 28.11.2005 - T-236/04, T-241/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24644
EuG, 28.11.2005 - T-236/04, T-241/04 (https://dejure.org/2005,24644)
EuG, Entscheidung vom 28.11.2005 - T-236/04, T-241/04 (https://dejure.org/2005,24644)
EuG, Entscheidung vom 28. November 2005 - T-236/04, T-241/04 (https://dejure.org/2005,24644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Entscheidung 2004/248/EG; ; Entscheidung 2004/247/EG; ; Richtlinie 91/414/EWG Art. 4; ; Richtlinie 91/414/EWG Art. 5; ; Richtlinie 91/414/EWG Art. 8 Abs. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    EEB und Stichting Natuur en Milieu / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Entscheidungen 2004/247/EG und 2004/248/EG - Einrede der Unzulässigkeit - Klagebefugnis

  • EU-Kommission PDF

    EEB und Stichting Natuur en Milieu / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Entscheidungen 2004/247/EG und 2004/248/EG - Einrede der Unzulässigkeit - Klagebefugnis

  • EU-Kommission

    EEB und Stichting Natuur en Milieu / Kommission

    Landwirtschaft , PHYTOSANITAERE VORSCHRIFTEN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterung der individuellen Betroffenheit des European Environmental Bureau (EEB) und der Natuur en Milieu durch die Nichtigerklärung der Atrazin- und der Simazin-Entscheidung; Voraussetzungen und Verfahren für die Gewährung, Überprüfung und die Entziehung der Zulassung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    EEB und Stichting Natuur en Milieu / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Entscheidungen 2004/247/EG und 2004/248/EG - Einrede der Unzulässigkeit - Klagebefugnis

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Europäischen Umweltbüros und der Stichting Natuur en Milieu gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 9. Juni 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2004/248/EG der Kommission vom 10. März 2004 über die Nichtaufnahme von Atrazin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    48 Das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssachen 10/68 und 18/68 (Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459), nach dem die Klagebefugnis von Einzelnen sich nicht allein aus der Tatsache ergeben könne, dass sie in einem Wettbewerbsverhältnis mit den Empfängern der angefochtenen Handlung stünden, sei in der vorliegenden Rechtssache nicht erheblich, da dieses Urteil Bezug zu Wettbewerbsverhältnissen habe, die im vorliegenden Fall vollständig fehlten.

    69 Sechstens ist zu dem Vorbringen, dass die Klagen wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit für zulässig erklärt werden müssten, festzustellen, dass nach der Rechtsprechung die Tatsache allein, dass eine Handlung gegenüber einem Kläger Wirkungen verursacht, die den Wirkungen, die sie gegenüber einer Person verursacht, die gegen diese Handlung klagebefugt ist, entgegengesetzt sind, nicht ausreicht, um diesem Kläger die Klagebefugnis zu verleihen (in diesem Sinne oben in Randnr. 48 angeführtes Urteil Eridania u. a./Kommission, Randnr. 7, und Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 41).

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    39 Was die Frage angehe, ob die Kläger individuell betroffen seien, macht die Kommission geltend, dass eine natürliche oder juristische Person nach der Rechtsprechung nur dann von einem Verwaltungsakt individuell betroffen sein könne, wenn dieser sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berühre und sie daher in ähnlicher Weise individualisiere wie einen Adressaten der Maßnahme (Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-263/02 P, Kommission/Jégo-Quéré, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    52 Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass Kläger, die - wie im vorliegenden Fall - nicht Adressaten einer Handlung sind, nur dann geltend machen können, individuell von dieser betroffen zu sein, wenn diese sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten der Handlung (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    71 Hierzu ist festzustellen, dass die Grundsätze der Normenhierarchie (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90, Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 42) es nicht gestatten, dass eine Maßnahme abgeleiteten Rechts Einzelnen, die die Erfordernisse des Artikels 230 Absatz 4 EG nicht erfüllen, eine Klagebefugnis verleiht.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Natürliche oder juristische …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    Aus dieser Eigenschaft der Kläger allein ergibt sich nach der Rechtsprechung nicht, dass sie von der angefochtenen Handlung individuell betroffen wären (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnr. 28, und Beschluss des Gerichts vom 30. April 2003 in der Rechtssache T-154/02, Villiger Söhne/Rat, Slg. 2003, II-1921, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission - …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    69 Sechstens ist zu dem Vorbringen, dass die Klagen wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit für zulässig erklärt werden müssten, festzustellen, dass nach der Rechtsprechung die Tatsache allein, dass eine Handlung gegenüber einem Kläger Wirkungen verursacht, die den Wirkungen, die sie gegenüber einer Person verursacht, die gegen diese Handlung klagebefugt ist, entgegengesetzt sind, nicht ausreicht, um diesem Kläger die Klagebefugnis zu verleihen (in diesem Sinne oben in Randnr. 48 angeführtes Urteil Eridania u. a./Kommission, Randnr. 7, und Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 41).
  • EuG, 09.08.1995 - T-585/93

    Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    61 Drittens ist zum Vorbringen, dass Umweltschutzverbände nach dem Recht einiger Mitgliedstaaten von den Handlungen, die die Interessen beeinträchtigten, die sie verträten, unmittelbar und individuell betroffen seien, und dass dies beim Kläger Natuur en Milieu nach niederländischem Recht der Fall sei, festzustellen, dass die diesen Klägern in einigen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zuerkannte Klagebefugnis für ihre Befugnis zur Erhebung einer Klage auf Nichtigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts nach Artikel 230 Absatz 4 EG irrelevant ist (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 9. August 1995 in der Rechtssache T-585/93, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2205, Randnr. 51).
  • EuG, 29.04.2002 - T-339/00

    Bactria / Kommission - "Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 - Richtlinie 98/8/EG - …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    58 Jedoch ist die Tatsache, dass eine Person in irgendeiner Weise in das Verfahren eingreift, das zum Erlass einer Gemeinschaftshandlung führt, nur dann geeignet, diese Person hinsichtlich der fraglichen Handlung zu individualisieren, wenn für sie in der anwendbaren Gemeinschaftsregelung gewisse Verfahrensgarantien vorgesehen sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00, Bactria/Kommission, Slg. 2002, II-2287, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat - "Nichtigkeitsklage - Artikel 3 Nummer 1 und Artikel 4 …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    Aus dieser Eigenschaft der Kläger allein ergibt sich nach der Rechtsprechung nicht, dass sie von der angefochtenen Handlung individuell betroffen wären (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnr. 28, und Beschluss des Gerichts vom 30. April 2003 in der Rechtssache T-154/02, Villiger Söhne/Rat, Slg. 2003, II-1921, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.01.2001 - T-112/00

    Iberotam u.a. / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Richtlinie 91/414/EWG - …

    Auszug aus EuG, 28.11.2005 - T-236/04
    Das ergebe sich aus dem Beschluss des Gerichts vom 24. Januar 2001 in den Rechtssachen T-112/00 und T-122/00 (Iberotam u. a./Kommission, Slg. 2001, II-97, Randnr. 79), in dem das Gericht im Wesentlichen entschieden habe, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die Hersteller eines Wirkstoffes beim Gericht gegen eine Entscheidung der Kommission über die Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme eines Wirkstoffes in Anhang I der Richtlinie 91/414 nach Artikel 230 Absatz 4 EG Klage erheben könnten.
  • EuG, 04.10.2006 - T-193/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER MASSNAHME, MIT DER DAS …

    Dieses Argument kann nämlich für sich nicht die Zulässigkeit einer Klage begründen (Beschlüsse des Gerichts vom 19. September 2005 in der Rechtssache T-247/04, Aseprofar und Edifa/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 59, und vom 28. November 2005 in den Rechtssachen T-236/04 und T-241/04, EEB und Stichting Natuur en Milieu/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 68).
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