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Rechtsprechung
   EuG, 23.09.2020 - T-338/19   

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https://dejure.org/2020,27537
EuG, 23.09.2020 - T-338/19 (https://dejure.org/2020,27537)
EuG, Entscheidung vom 23.09.2020 - T-338/19 (https://dejure.org/2020,27537)
EuG, Entscheidung vom 23. September 2020 - T-338/19 (https://dejure.org/2020,27537)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    UE/ Kommission

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Gesundheitliche Probleme, die mit den Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen sollen - Antrag auf Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit - Art. 73 des Statuts - Recht auf Anhörung - Art. 41 der Charta der Grundrechte ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • EuG, 10.01.2019 - T-160/17

    RY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Art. 2 Buchst. c …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 59 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Verletzung des Rechts auf Anhörung nur dann zur Aufhebung der am Ende des betreffenden Verwaltungsverfahrens erlassenen Entscheidung führt, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil vom 10. Januar 2019, RY/Kommission, T-160/17, EU:T:2019:1, Rn. 51).

    Rn. 60 Unter den Umständen des vorliegenden Falls, in dem die Klägerin nicht einmal wusste, dass ein Vertrauensarzt um die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ersucht worden war und dass dieses Gutachten vorlag, würde jedoch die Annahme, dass die Einstellungsbehörde zwangsläufig eine identische Entscheidung erlassen hätte, wenn es der Klägerin ermöglicht worden wäre, ihren Standpunkt im Verwaltungsverfahren sachgerecht geltend zu machen, ebenfalls darauf hinauslaufen, das in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta verankerte Grundrecht auf Anhörung inhaltlich auszuhöhlen, da der Inhalt dieses Rechts gerade impliziert, dass die betroffene Person die Möglichkeit hat, den in Rede stehenden Entscheidungsprozess zu beeinflussen (vgl. Urteil vom 10. Januar 2019, RY/Kommission, T-160/17, EU:T:2019:1, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-111/02

    Parlament / Reynolds

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 28 In Beantwortung der dritten Rüge vertrat die Einstellungsbehörde unter Bezugnahme auf die Urteile vom 29. April 2004, Parlament/Reynolds (C-111/02 P, EU:C:2004:265, Rn. 57), und vom 12. Mai 2010, Bui Van/Kommission (…T-491/08 P, EU:T:2010:191, Rn. 75), die Auffassung, dass der Umstand, dass eine Entscheidung einen Beamten oder sonstigen Bediensteten nachteilig berühre, nicht den Schluss zulasse, dass die Behörde, die sie erlassen habe, verpflichtet gewesen sei, den Betroffenen vor dem Erlass dieser Entscheidung anzuhören.

    Rn. 47 Was das Vorbringen der Kommission betrifft, das sich auf die Urteile vom 29. April 2004, Parlament/Reynolds (C-111/02 P, EU:C:2004:265, Rn. 57), und vom 12. Mai 2010, Bui Van/Kommission (…T-491/08 P, EU:T:2010:191, Rn. 75), stützt, so geht aus dieser Rechtsprechung hervor, dass der Umstand, dass eine Entscheidung eine beschwerende Maßnahme darstellt, es nicht erlaubt, daraus ohne Berücksichtigung der Art des gegen den Betroffenen eröffneten Verfahrens ohne Weiteres abzuleiten, dass - je nach Fallgestaltung - die Einstellungsbehörde oder die Anstellungsbehörde verpflichtet ist, die betroffene Person vor dem Erlass der Entscheidung sachgerecht anzuhören.

  • EuG, 12.05.2010 - T-491/08

    Bui Van / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 28 In Beantwortung der dritten Rüge vertrat die Einstellungsbehörde unter Bezugnahme auf die Urteile vom 29. April 2004, Parlament/Reynolds (…C-111/02 P, EU:C:2004:265, Rn. 57), und vom 12. Mai 2010, Bui Van/Kommission (T-491/08 P, EU:T:2010:191, Rn. 75), die Auffassung, dass der Umstand, dass eine Entscheidung einen Beamten oder sonstigen Bediensteten nachteilig berühre, nicht den Schluss zulasse, dass die Behörde, die sie erlassen habe, verpflichtet gewesen sei, den Betroffenen vor dem Erlass dieser Entscheidung anzuhören.

    Rn. 47 Was das Vorbringen der Kommission betrifft, das sich auf die Urteile vom 29. April 2004, Parlament/Reynolds (…C-111/02 P, EU:C:2004:265, Rn. 57), und vom 12. Mai 2010, Bui Van/Kommission (T-491/08 P, EU:T:2010:191, Rn. 75), stützt, so geht aus dieser Rechtsprechung hervor, dass der Umstand, dass eine Entscheidung eine beschwerende Maßnahme darstellt, es nicht erlaubt, daraus ohne Berücksichtigung der Art des gegen den Betroffenen eröffneten Verfahrens ohne Weiteres abzuleiten, dass - je nach Fallgestaltung - die Einstellungsbehörde oder die Anstellungsbehörde verpflichtet ist, die betroffene Person vor dem Erlass der Entscheidung sachgerecht anzuhören.

  • EuG, 11.09.2013 - T-317/10

    L / Parlament

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 44 Entgegen dem Vorbringen der Kommission ist das Recht auf Anhörung allgemein anwendbar (vgl. Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Insbesondere impliziert die Wahrung des Rechts auf Anhörung, dass dem Betroffenen vor dem Erlass der für ihn nachteiligen Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der Tatsachen und Umstände, auf deren Grundlage diese Entscheidung erlassen werden soll, sachdienlich Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 80 und 81, …und Beschluss vom 17. Juni 2019, BS/Parlament, T-593/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:425, Rn. 76 und 77).

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 55 Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, ist das Vorliegen einer Verletzung des Rechts auf Anhörung u. a. anhand der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu prüfen (Urteil vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 33).
  • EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14

    GV / EAD - Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EAD - Vertragsbediensteter - …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 54 In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass, wie das Gericht für den öffentlichen Dienst bereits entschieden hat, die Zulassung eines solchen Arguments auf nichts anderes als auf eine Aushöhlung des in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta verankerten Grundrechts auf Anhörung hinausliefe, da der Inhalt dieses Rechts impliziert, dass der Betroffene die Möglichkeit hatte, den in Rede stehenden Entscheidungsprozess zu beeinflussen, und zwar im vorliegenden Fall bereits im Stadium des Erlasses der ursprünglichen - d. h. der angefochtenen - Entscheidung und nicht erst bei Einlegung einer Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts (vgl. Urteil vom 5. Februar 2016, GV/EAD, F-137/14, EU:F:2016:14, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.06.2019 - T-593/18

    BS/ Parlament

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Rn. 46 Insbesondere impliziert die Wahrung des Rechts auf Anhörung, dass dem Betroffenen vor dem Erlass der für ihn nachteiligen Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der Tatsachen und Umstände, auf deren Grundlage diese Entscheidung erlassen werden soll, sachdienlich Stellung zu nehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 80 und 81, und Beschluss vom 17. Juni 2019, BS/Parlament, T-593/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:425, Rn. 76 und 77).
  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT/ EIB - Öffentlicher Dienst - Bedienstete der EIB - Organisation der …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Wie bereits oben in Rn. 44 ausgeführt, ist dieses Recht unabhängig von der Art des Verwaltungsverfahrens, das zum Erlass einer individuellen Maßnahme führt, zu beachten, auch wenn die anwendbare Regelung es nicht vorsehen sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2019, PT/EIB, T-573/16, EU:T:2019:481, Rn. 265 [nicht veröffentlicht]).
  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten - …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Das Recht auf Anhörung, das auch ohne eine geltende Regelung gewährleistet werden muss, gebietet es, dass der betroffenen Person vorab Gelegenheit gegeben wird, zu den Punkten, die ihr in dem zu erlassenden Rechtsakt zur Last gelegt werden könnten, sachgerecht Stellung zu nehmen (Urteil vom 24. April 2017, HF/Parlament, T-584/16, EU:T:2017:282, Rn. 150).
  • EuG, 21.05.2014 - T-347/12

    Mocová / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf …

    Auszug aus EuG, 23.09.2020 - T-338/19
    Somit ist wegen des evolutiven Charakters des Vorverfahrens bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des ursprünglichen beschwerenden Rechtsakts, nämlich der angefochtenen Entscheidung, auch die in der Zurückweisung der Beschwerde enthaltene Begründung zu berücksichtigen, da davon auszugehen ist, dass diese Begründung mit der der angefochtenen Entscheidung übereinstimmt (vgl. Urteile vom 21. Mai 2014, Mocová/Kommission, T-347/12 P, EU:T:2014:268, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 10. Juni 2016, HI/Kommission, F-133/15, EU:F:2016:127, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 10.06.2016 - F-133/15

    HI / Kommission

  • EuG, 19.06.2018 - T-148/18

    UE/ Kommission

  • EuG, 19.09.2019 - T-379/18

    WI/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - …

  • EuG, 19.06.2018 - T-487/17

    UE/ Kommission

  • EuG, 25.09.2024 - T-727/20

    Kirimova/ EUIPO - Binnenmarkt - Vertretung vor dem EUIPO - Eintragung in die …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verwaltung beabsichtigt, eine Entscheidung in Beantwortung eines Antrags zu treffen, der von einer Person aus eigener Initiative gestellt wurde (Urteil vom 23. September 2020, UE/Kommission, T-338/19, EU:T:2020:430, Rn. 48 und 50).

    Der Vortrag des EUIPO, wonach der Exekutivdirektor keiner solchen Verpflichtung unterlegen habe, weil die angefochtene Entscheidung auf einen von der Klägerin aus eigener Initiative gestellten Antrag zurückgehe, ist daher zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2020, UE/Kommission, T-338/19, EU:T:2020:430, Rn. 50).

  • EuG, 28.04.2021 - T-584/17

    Primart/ EUIPO - Bolton Cile España (PRIMART Marek Łukasiewicz)

    Rn. 59 Quant à la comparaison phonétique des mots « prima " et « primart ", il y a lieu de rappeler que, suivant une jurisprudence constante, le consommateur attache normalement plus d'importance à la partie initiale des mots [arrêt du 17 mars 2004, El Corte Inglés/OHMI - González Cabello et Iberia Líneas Aéreas de España (MUNDICOR), T-183/02 et T-184/02, EU:T:2004:79, points 81 et 83 ; voir, également, arrêt du 23 septembre 2020, UE/Commission, T-338/19, EU:T:2020:430, point 53 et jurisprudence citée].
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-173/22

    MG/ EIB - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Bedienstete der Europäischen …

    {FN:8} Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 23. September 2020, UE/Kommission (T-338/19, EU:T:2020:430, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 30. September 2021, Rechnungshof/Pinxten (…C-130/19, EU:C:2021:782, Rn. 167).
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