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Rechtsprechung
   EuG, 21.09.2011 - T-34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5097
EuG, 21.09.2011 - T-34/08 (https://dejure.org/2011,5097)
EuG, Entscheidung vom 21.09.2011 - T-34/08 (https://dejure.org/2011,5097)
EuG, Entscheidung vom 21. September 2011 - T-34/08 (https://dejure.org/2011,5097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Finanzielle Beteiligung im Rahmen des Programms Daphne II - Festsetzung des an den Empfänger zu zahlenden Betrags - Beurteilungsfehler

  • Europäischer Gerichtshof

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission

    Finanzielle Beteiligung im Rahmen des Programms Daphne II - Festsetzung des an den Empfänger zu zahlenden Betrags - Beurteilungsfehler

  • EU-Kommission

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV gegen Europäische Kommission.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzielle Beteiligung im Rahmen des Programms Daphne II - Festsetzung des an den Empfänger zu zahlenden Betrags - Beurteilungsfehler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 16. November 2007, mit der der Betrag bestimmt wird, der dem Kläger aufgrund eines im Rahmen des Beschlusses Nr. 803/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Annahme des ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • EuG, 22.05.2007 - T-500/04

    Kommission / IIC - Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichts - Rückzahlung …

    Auszug aus EuG, 21.09.2011 - T-34/08
    Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt sogar eine seiner Hauptpflichten und damit eine Bedingung für die Gewährung der finanziellen Beteiligung dar (vgl. Urteil vom 22. Mai 2007, Kommission/IIC, T-500/04, Slg. 2007, II-1443, Randnr. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gegenbeweis und die Erweiterung der Beweisangebote im Anschluss an einen Gegenbeweis der Gegenpartei in der Klagebeantwortung sind zwar von der Präklusionsvorschrift des Art. 48 § 1 der Verfahrensordnung nicht erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/IIC, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 189).

    Wie nämlich bereits oben ausgeführt, kann die Union nur zu tatsächlich getätigten Ausgaben Zuschüsse gewähren (Urteil Kommission/IIC, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 94).

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH …

    Auszug aus EuG, 21.09.2011 - T-34/08
    Es ist nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. Urteile vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-5527, Randnrn.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

    Auszug aus EuG, 21.09.2011 - T-34/08
    Es ist nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. Urteile vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-5527, Randnrn.
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.09.2011 - T-34/08
    Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage ist nämlich die Rechtmäßigkeit eines Aktes anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Aktes zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 21.09.2011 - T-34/08
    Schließlich können die von der Kommission vor dem Gericht vorgetragenen Ablehnungsgründe, für die die angefochtene Entscheidung keine Grundlage bietet, wie die Nichteinreichung beglaubigter Kopien, die Nichtvorlage eines Arbeitsvertrags und der Status der in Rede stehenden Mitarbeiterin, nicht berücksichtigt werden, da dem Betroffenen die Begründung grundsätzlich gleichzeitig mit der ihn beschwerenden Entscheidung mitgeteilt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center/ Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der …

    {FN:97} Siehe Urteile des Gerichts vom 21. September 2011, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-34/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:504), vom 28. März 2012, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-296/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:162), vom 13. September 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-73/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:433), und vom 12. Dezember 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-171/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:639).
  • EuG, 06.10.2015 - T-216/12

    Technion und Technion Research & Development Foundation / Kommission - Zuschuss - …

    Zum anderen hat die Kommission die Urteile vom 21. September 2011, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-34/08, EU:T:2011:504), vom 28. März 2012, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-296/08, EU:T:2012:162), vom 13. September 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-73/08, EU:T:2013:433), und vom 12. Dezember 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-171/08, EU:T:2013:639), angeführt, in denen das Gericht die betreffenden Verträge im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Rechtsakte geprüft habe.
  • EuG, 12.12.2013 - T-171/08

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Europäischer …

    Rn. 114 Zum anderen ist in Bezug auf einen Artikel einer Finanzhilfevereinbarung mit demselben Wortlaut wie dem hier in Rede stehenden Art. 11.14.1 bereits entschieden worden, dass Kosten, um förderfähig zu sein, insbesondere vom Finanzhilfeempfänger tatsächlich verauslagt worden sowie identifizierbar und kontrollierbar sein müssen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 21. September 2011, Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung/Kommission, T-34/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 67).
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