Rechtsprechung
| EuG, 09.04.2008 - T-364/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
- EU-Kommission
Griechenland / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Hellenischen Republik gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 9. September 2004
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der ...
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-404/19
Frankreich/ Kommission - Rechtsmittel - EGFL und ELER - Von der Finanzierung …
Ebenso hat das Gericht im Urteil vom 9. April 2008, Griechenland/Kommission (T-364/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:97, Rn. 39), festgestellt, dass ein Ausschluss der Finanzierung sämtlicher Ausgaben gerechtfertigt war, da alle Pfirsichlieferungen außerhalb der Gemeinschaftsregelung erfolgt waren, weil sie nicht den Vorschriften über den Mindestpreis entsprachen.Dies war auch der Fall in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 9. April 2008, Griechenland/Kommission (T-364/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 31 bis 39), ergangen ist, in dem festgestellt worden ist, dass die Pfirsicherzeuger die Lieferverpflichtung zu einem Mindestpreis umgingen, indem sie den Verarbeitern zwar Mengen zu einem solchen Preis lieferten, aber auch Lieferungen außerhalb der Regelung zu einem niedrigeren oder sogar Nullpreis vornahmen.
- EuG, 09.07.2014 - T-184/12
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Außerdem ist die Klage nach Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009 auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern des HABM erlassenen Entscheidungen gerichtet, so dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, im Licht erstmals bei ihm eingereichter Unterlagen den Sachverhalt zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-364/04, Slg. 2005, II-4891, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 05.07.2012 - T-86/08
Griechenland / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung …
Rn. 68 Das Argument der Hellenischen Republik, trotz der Zahlung von Beihilfen durch Scheck sei das mit Art. 15 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1169/97 der Kommission vom 26. Juni 1997 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte (…ABl. L 169, S. 15) verfolgte Ziel, dass die Erzeuger die Beihilfe innerhalb der bestehenden Fristen erhielten, erreicht worden, geht ins Leere, da die Zahlungen mit der Gemeinschaftsregelung im Einklang stehen müssen, um vom EAGFL finanziert zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. April 2008, Griechenland/Kommission, T-364/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69). - EuG, 30.06.2011 - T-463/08
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Die Klage beim Gericht ist nämlich auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern des HABM erlassenen Entscheidungen im Sinne von Art. 63 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009) gerichtet, so dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, im Licht erstmals bei ihm eingereichter Unterlagen den Sachverhalt zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-364/04, Slg. 2005, II-489, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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