Rechtsprechung
| EuG, 25.11.2009 - T-376/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung über die Anordnung zur Auskunftserteilung bezüglich zweier Beihilferegelungen - Kontrollbefugnisse der Kommission nach Art. 9 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
- Europäischer Gerichtshof
Deutschland / Kommission
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung über die Anordnung zur Auskunftserteilung bezüglich zweier Beihilferegelungen - Kontrollbefugnisse der Kommission nach Art. 9 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung über die Anordnung zur Auskunftserteilung bezüglich zweier Beihilferegelungen - Kontrollbefugnisse der Kommission nach Art. 9 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung über die Anordnung zur Auskunftserteilung bezüglich zweier Beihilferegelungen - Kontrollbefugnisse der Kommission nach Art. 9 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001“
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung über die Anordnung zur Auskunftserteilung bezüglich zweier Beihilferegelungen - Kontrollbefugnisse der Kommission nach Art. 9 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Deutschland / Kommission
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung über die Anordnung zur Auskunftserteilung bezüglich zweier Beihilferegelungen - Kontrollbefugnisse der Kommission nach Art. 9 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 3226 endg. der Kommission vom 18. Juli 2007 zur Überwachung der Beihilfenregelung XS 24/2002 - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Deutschland (MX 19/2006) und zur Überwachung der Beihilferegelung XS 29/2002 - Richtlinie ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuG, 25.11.2009 - T-376/07
Rn. 42 Was erstens das Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland in der mündlichen Verhandlung anbelangt, es habe zwischen dem Inkrafttreten der KMU-Freistellungsverordnung und den Auskunftsersuchen, die der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegen, eine Praxis der Kommission bestanden, nur bei Vorliegen von Zweifeln an der Erfüllung der Voraussetzungen dieser Verordnung Kontrollen durchzuführen, ist hervorzuheben, dass es nach ständiger Rechtsprechung kein berechtigtes Vertrauen auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation geben kann, die die Kommission im Rahmen ihres Ermessens ändern kann (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 171 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuG, 25.11.2009 - T-376/07
Außerdem ist eine Durchführungsverordnung, wenn möglich, so auszulegen, dass sie mit den Bestimmungen der Grundverordnung vereinbar ist (Urteile des Gerichtshofs vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland, C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52, und vom 24. Juni 1993, Dr. Tretter, C-90/92, Slg. 1993, I-3569, Randnr. 11). - EuGH, 24.06.1993 - C-90/92
Dr. Tretter / Hauptzollamt Stuttgart-Ost
Auszug aus EuG, 25.11.2009 - T-376/07
Außerdem ist eine Durchführungsverordnung, wenn möglich, so auszulegen, dass sie mit den Bestimmungen der Grundverordnung vereinbar ist (Urteile des Gerichtshofs vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland, C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52, und vom 24. Juni 1993, Dr. Tretter, C-90/92, Slg. 1993, I-3569, Randnr. 11).
- EuG, 16.05.2017 - T-122/15
Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen …
Rn. 41 Außerdem ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (…Urteile vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 22…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174, und vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22). - EuG, 24.05.2023 - T-451/20
Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine …
Rn. 64 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts jedoch möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (…Urteile vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 22…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174, und vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22). - EuG, 13.07.2018 - T-733/16
Das Gericht der EU erklärt die Beschlüsse der EZB, mit denen sechs französischen …
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Rechts der Europäischen Union möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (…Urteile vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 22…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174, und vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).Rn. 35 Allerdings ist diese Rechtsprechung, wie die Verwendung des Ausdrucks "möglichst" in der vorstehend in Rn. 34 erwähnten Rechtsprechung belegt, auf eine Bestimmung, deren Bedeutung klar und eindeutig ist und die daher keiner Auslegung bedarf, nicht anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).
- EuG, 13.07.2018 - T-751/16
Confédération nationale du Crédit mutuel/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik …
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Rechts der Europäischen Union möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (…Urteile vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 22…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174, und vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).Rn. 34 Allerdings ist diese Rechtsprechung, wie die Verwendung des Ausdrucks "möglichst" in der vorstehend in Rn. 33 erwähnten Rechtsprechung belegt, auf eine Bestimmung, deren Bedeutung klar und eindeutig ist und die daher keiner Auslegung bedarf, nicht anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).
- EuG, 13.07.2018 - T-745/16
BPCE/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - …
Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Rechts der Europäischen Union möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (…Urteile vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 22…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174, und vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).Rn. 33 Allerdings ist diese Rechtsprechung, wie die Verwendung des Ausdrucks "möglichst" in der vorstehend in Rn. 32 erwähnten Rechtsprechung belegt, auf eine Bestimmung, deren Bedeutung klar und eindeutig ist und die daher keiner Auslegung bedarf, nicht anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).
- EuG, 13.07.2018 - T-757/16
Société générale/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über …
Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Rechts der Europäischen Union möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (…Urteile vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 22…, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174, und vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).Rn. 33 Allerdings ist diese Rechtsprechung, wie die Verwendung des Ausdrucks "möglichst" in der vorstehend in Rn. 32 erwähnten Rechtsprechung belegt, auf eine Bestimmung, deren Bedeutung klar und eindeutig ist und die daher keiner Auslegung bedarf, nicht anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22).
- EuG, 15.02.2023 - T-492/21
Aquind u.a./ ACER - Energie - Zuständigkeit der ACER - Austritt des Vereinigten …
Rn. 41 Zunächst bedarf eine Bestimmung, deren Bedeutung klar und eindeutig ist, keiner Auslegung (Urteile vom 25. November 2009, Deutschland/Kommission, T-376/07, EU:T:2009:467, Rn. 22, …und vom 13. Juli 2018, Société générale/EZB, T-757/16, EU:T:2018:473, Rn. 33).
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