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Weitere Entscheidung unten: EuG, 10.11.2009

Rechtsprechung
   EuG, 20.05.2009 - T-405/07, T-406/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21016
EuG, 20.05.2009 - T-405/07, T-406/07 (https://dejure.org/2009,21016)
EuG, Entscheidung vom 20.05.2009 - T-405/07, T-406/07 (https://dejure.org/2009,21016)
EuG, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - T-405/07, T-406/07 (https://dejure.org/2009,21016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    CFCMCEE / HABM (P@YWEB CARD)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarken P@YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen von Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    CFCMCEE / HABM (P@YWEB CARD)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarken P@YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen von Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen von Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarken P

  • EU-Kommission

    YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen von Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarken P

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

    YWEB CARD" und "PAYWEB CARD" - Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen - Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung - Umfang - absolutes Eintragungs

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CFCMCEE / HABM (P@YWEB CARD)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarken P@YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen von Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    YWEB CARD)

    Klage, eingereicht am 14. November 2007 - Caisse Fédérale du Crédit Mutuel Centre Est Europe / HABM (P

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Rn. 31 Der Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zugrunde liegende Begriff des Allgemeininteresses und die Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung dadurch zu garantieren, dass sie ihm die Unterscheidung dieser Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft ermöglicht, gehen ineinander über (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass jeder dieser Bestandteile für sich betrachtet keine Unterscheidungskraft hat, schließt es nicht aus, dass ihre Kombination unterscheidungskräftig sein kann (Urteil Eurohypo/HABM, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 41).

    18 und 19, und Eurohypo/HABM, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Anders formuliert ist für die Beurteilung, ob eine Marke Unterscheidungskraft hat, auf den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, was jedoch stets die Möglichkeit einschließen kann, im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung zunächst die einzelnen Gestaltungselemente der Marke nacheinander zu prüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 82).

    Rn. 54 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Umfang der Begründungspflicht der nationalen Behörden im Zusammenhang mit den Eintragungshindernissen gemäß Art. 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1), die im vorliegenden Fall, da der Regelungsgehalt dieser Vorschrift im Wesentlichen mit dem von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 übereinstimmt, entsprechend herangezogen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33, und vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42; vgl. auch Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Insoweit vermag der vage Hinweis des HABM in der mündlichen Verhandlung, dass diese Waren ähnlich wie eine "Webcam"-Kamera als Zubehör benötigt werden könnten, um in einem Datenverarbeitungsnetz mittels einer Karte bestimmte Vorgänge auszuführen, selbst im Fall seiner Begründetheit, die das HABM im Übrigen für andere betroffene Waren der Klasse 9 nicht geltend gemacht hat, diesen Begründungsmangel in den angefochtenen Entscheidungen nicht zu heilen, da das HABM die Gründe einer Entscheidung, der ein Begründungsmangel im Sinne von Art. 253 EG anhaftet, nicht im gerichtlichen Verfahren ergänzen darf (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 463; vgl. Urteil des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in diesem Sinne ferner Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 126).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht nämlich eine offensichtliche Überschneidung der jeweiligen Anwendungsbereiche der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bis d der Verordnung Nr. 40/94 aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse, was insbesondere impliziert, dass einer Wortmarke, die Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen die Unterscheidungskraft fehlen kann, und zwar unbeschadet anderer Gründe, die dieses Fehlen von Unterscheidungskraft begründen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnrn.
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Insoweit vermag der vage Hinweis des HABM in der mündlichen Verhandlung, dass diese Waren ähnlich wie eine "Webcam"-Kamera als Zubehör benötigt werden könnten, um in einem Datenverarbeitungsnetz mittels einer Karte bestimmte Vorgänge auszuführen, selbst im Fall seiner Begründetheit, die das HABM im Übrigen für andere betroffene Waren der Klasse 9 nicht geltend gemacht hat, diesen Begründungsmangel in den angefochtenen Entscheidungen nicht zu heilen, da das HABM die Gründe einer Entscheidung, der ein Begründungsmangel im Sinne von Art. 253 EG anhaftet, nicht im gerichtlichen Verfahren ergänzen darf (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 463; vgl. Urteil des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in diesem Sinne ferner Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 126).
  • EuG, 18.01.2005 - T-93/02

    Confédération nationale du Crédit mutuel / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Insoweit vermag der vage Hinweis des HABM in der mündlichen Verhandlung, dass diese Waren ähnlich wie eine "Webcam"-Kamera als Zubehör benötigt werden könnten, um in einem Datenverarbeitungsnetz mittels einer Karte bestimmte Vorgänge auszuführen, selbst im Fall seiner Begründetheit, die das HABM im Übrigen für andere betroffene Waren der Klasse 9 nicht geltend gemacht hat, diesen Begründungsmangel in den angefochtenen Entscheidungen nicht zu heilen, da das HABM die Gründe einer Entscheidung, der ein Begründungsmangel im Sinne von Art. 253 EG anhaftet, nicht im gerichtlichen Verfahren ergänzen darf (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 463; vgl. Urteil des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in diesem Sinne ferner Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 126).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Rn. 32 So besitzt Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung eine Marke, die geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Wenn allerdings dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird, kann sich die zuständige Behörde auf eine pauschale Begründung für alle betroffenen Waren oder Dienstleistungen beschränken (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 2007, BVBA Management, Training en Consultancy, C-239/05, Slg. 2007, I-1455, Randnrn.
  • EuG, 13.06.2007 - T-441/05

    IVG Immobilien / HABM (I) - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen - Absolute …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Da nämlich grundsätzlich ein Minimum an Unterscheidungskraft genügt, um das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zu überwinden (Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2007, 1VG Immobilien/HABM [I], T-441/05, Slg. 2007, II-1937, Randnr. 42), ist es umso wichtiger, dass das HABM die Begründungspflicht hinsichtlich aller fraglichen Waren und Dienstleistungen einhält.
  • EuG, 21.11.2007 - T-111/06

    Wesergold Getränkeindustrie / OHMI - Lidl Stiftung (VITAL FIT) - …

    Auszug aus EuG, 20.05.2009 - T-405/07
    Rn. 55 Die für das HABM bestehende Möglichkeit, die Anwendung eines absoluten Eintragungshindernisses auf eine Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen nur pauschal zu begründen, darf jedoch nicht den mit der Begründungspflicht gemäß Art. 253 EG und Art. 73 Satz 1 der Verordnung Nr. 40/94 verfolgten Zweck vereiteln, eine Entscheidung über die Zurückweisung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung einer effektiven gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 21. November 2007, Wesergold Getränkeindustrie/HABM - Lidl Stiftung [VITAL FIT], T-111/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62).
  • EuG, 06.11.2007 - T-28/06

    RheinfelsQuellen H. Hövelmann / OHMI (VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN) - …

  • EuG, 17.04.2008 - T-389/03

    'Dainichiseika Colour & Chemicals Mfg. / OHMI - Pelikan (Représentation d''un …

  • EuG, 12.03.2008 - T-128/07

    Suez / OHMI (Delivering the essentials of life)

  • EuG, 14.12.2006 - T-392/04

    Gagliardi / OHMI - Norma Lebensmittelfilialbetrieb (MANU MANU MANU)

  • EuG, 12.03.2008 - T-341/06

    Compagnie générale de diététique / OHMI (GARUM)

  • EuG, 02.04.2008 - T-181/07

    Eurocopter / HABM (STEADYCONTROL)

  • EuG, 10.10.2008 - T-387/06

    'Inter-Ikea / HABM (Représentation d''une palette)'

  • EuG, 25.11.2008 - T-325/07

    CFCMCEE / HABM (SURFCARD)

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Rechtsprechung
   EuG, 10.11.2009 - T-405/07, T-406/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42967
EuG, 10.11.2009 - T-405/07, T-406/07 (https://dejure.org/2009,42967)
EuG, Entscheidung vom 10.11.2009 - T-405/07, T-406/07 (https://dejure.org/2009,42967)
EuG, Entscheidung vom 10. November 2009 - T-405/07, T-406/07 (https://dejure.org/2009,42967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,42967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    YWEB CARD" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 36 und 38 zurückgewiesen wurde

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 119/2007-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 10. Juli 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung der Wortmarke "P

Verfahrensgang

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