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   EuG, 23.09.1994 - T-461/93   

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https://dejure.org/1994,8025
EuG, 23.09.1994 - T-461/93 (https://dejure.org/1994,8025)
EuG, Entscheidung vom 23.09.1994 - T-461/93 (https://dejure.org/1994,8025)
EuG, Entscheidung vom 23. September 1994 - T-461/93 (https://dejure.org/1994,8025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau eines Informationszentrums; Anspruch auf Schadensersatz ; Antrag auf Aussetzung eines Vollzugs; Zuweisung von Geldern aus dem Strukturfond

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2052/88 Art. 8; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH - C-407/92 (anhängig)

    An Taisce / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.09.1994 - T-461/93
    Die Rechtssache ist unter dem Aktenzeichen C-407/92 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Die Rechtssache ist unter dem Aktenzeichen C-407/92 R in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Mit Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Juli 1993 ist die Rechtssache C-407/92 R im Register des Gerichtshofes gestrichen worden.

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 23.09.1994 - T-461/93
    41 Die Kläger meinen dagegen, daß sie einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zwischen der streitigen Entscheidung und der Entscheidung der irischen Behörden, den Bau des Zentrums in Angriff zu nehmen, nachgewiesen hätten, und berufen sich darauf, daß ihr Fall dem entspreche, der dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission) zugrunde liege.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.09.1994 - T-461/93
    29 Die Kläger vertreten unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207) die Meinung, daß sie durch die streitige Entscheidung unmittelbar betroffen seien, da entgegen der Behauptung der Kommission ° daß die Aussetzung oder Zurücknahme der Gelder aus den Fonds die irischen Behörden nicht am Bau des Zentrums hindern würde ° die Möglichkeit, daß diese Behörden das Zentrum von Mullaghmore auch dann bauten, wenn die Gemeinschaftsfinanzierung ausgesetzt würde, nur theoretisch bestehe.
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.09.1994 - T-461/93
    27 Nach Ansicht der Kläger entspricht der vorliegende Fall dem, der dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125) zugrunde gelegen habe, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß eine Entscheidung, kein Verfahren nach Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag zu eröffnen, eine Entscheidung darstelle, die Rechtswirkungen entfalte und von den individuell und unmittelbar betroffenen Parteien angefochten werden könne.
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Ein solcher Antrag sei daher gemäß der einschlägigen Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Dezember 1971, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, 5/71, Slg. 1971, 975, und Urteil des Gerichts vom 23. September 1994, An Taisce und WWF UK/Kommission, T-461/93, Slg. 1994, II-733, Randnrn.
  • EuG, 10.12.2009 - T-195/08

    Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    Im Urteil vom 23. September 1994, An Taisce und WWF UK/Kommission (T-461/93, Slg. 1994, II-733, Randnrn. 42 und 43), habe das Gericht nämlich entschieden, dass ein solcher Antrag unzulässig sei.
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Mit Urteil vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93 (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1994, II-733) wies das Gericht die Klage als unzulässig ab.

    Ausserdem sei der Fall Mullaghmore immer noch Gegenstand eines Rechtsstreits, nämlich des (damals noch) beim Gerichtshof anhängigen Rechtsmittelverfahrens gegen das erwähnte Urteil des Gerichts vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93 (C-325/94 P, An Taisce und WWF UK/Kommission, a. a. O.).

  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Schließlich geht aus der Rechtsprechung des Gerichts hervor, dass ein Verfahren der Aussetzung oder Kürzung der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft vom Vertragsverletzungsverfahren in dem Sinne unabhängig ist, dass zum einen die Verfolgung oder Feststellung einer Vertragsverletzung nicht automatisch die Aussetzung oder Kürzung der finanziellen Beteiligung zur Folge hat und dass zum anderen die Entscheidung, kein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten oder ein solches Verfahren nicht fortzuführen, die Kommission nicht daran hindert, die gemeinschaftliche Beteiligung selbst nach Abschluss der Arbeiten auszusetzen oder zu kürzen, vor allem, wenn eine oder mehrere Bedingungen für die Beteiligung nicht eingehalten worden sind (Urteil des Gerichts vom 23. September 1994, An Taisce und WWF UK/Kommission, T-461/93, Slg. 1994, II-733, Randnrn. 35 und 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    42 - Vgl. Urteil vom 23. September 1994, An Taisce und WWF UK/Kommission (T-461/93, Slg. 1994, II-733, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-325/94

    An Taisce und WWF UK

    1 The National Trust for Ireland (nachstehend: An Taisce) und der World Wide Fund for Nature (nachstehend: WWF UK) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 6. Dezember 1994 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93 (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1994, II-733, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage als unzulässig abgewiesen hat.
  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Die Kommission kann in diesem Zusammenhang jederzeit, auch nach Durchführung der Arbeiten, ein Prüfverfahren einleiten und gegebenenfalls den Gemeinschaftszuschuss streichen, wenn der Begünstigte bestimmte wesentliche Pflichten verletzt hat (siehe entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93, An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1994, II-733, Randnr. 36).
  • EuG, 29.09.1997 - T-83/97

    Sateba / Kommission

    26 bis 28, und Urteil des Gerichts vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93, An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1994, II-733, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97

    Spanien / Kommission

    10: - Darin heißt es: "Die Aktionen, die Gegenstand einer Finanzierung durch die Strukturfonds oder einer Finanzierung der EIB oder eines sonstigen vorhandenen Finanzinstruments sind, müssen den Verträgen und den aufgrund der Verträge erlassenen Rechtsakten sowie den Gemeinschaftspolitiken, einschließlich der Wettbewerbsregeln, der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Umweltschutzes und der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit für Männer und Frauen entsprechen." 11: - Vgl. Beschluß vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-325/94 P (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1996, I-3727), mit dem das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93 (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1993, II-733) als offensichtlich unzulässig und unbegründet zurückgewiesen wurde.
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