Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuG, 15.10.2013 - T-474/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27454
EuG, 15.10.2013 - T-474/10 (https://dejure.org/2013,27454)
EuG, Entscheidung vom 15.10.2013 - T-474/10 (https://dejure.org/2013,27454)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - T-474/10 (https://dejure.org/2013,27454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 26. September 2010 - Evropaïki Dynamiki/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zum einen Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2000, mit der die Angebote der Klägerin, die diese im Rahmen der Ausschreibung DIGIT/R2/PO/2009/045 für die Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung, Studien und Support für ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 27.04.2016 - T-556/11

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 63 In der mündlichen Verhandlung haben die Klägerinnen im Anschluss an eine mündliche Frage des Gerichts bezüglich der Konsequenzen, die aus dem Urteil vom 15. Oktober 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-474/10, EU:T:2013:528, Rn. 37 bis 57), zu ziehen sind, ihr Vorbringen zurückgenommen, wonach die eventuelle Beteiligung der Siemens AG (im Folgenden: Siemens AG) an rechtswidrigen Handlungen den Gesellschaften Siemens SA und Siemens SL, den Mitgliedern des Drasis-Konsortiums, allein deshalb anzulasten sei, weil diese ursprünglich mittelbar von Siemens AG kontrolliert worden seien, bevor sie am 1. Juli 2011 von Atos SA durch Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile der sie unmittelbar kontrollierenden Gesellschaft, der Siemens IT Solutions and Services GmbH, übernommen worden seien, wie sich aus den vom EUIPO aufgrund des Beweisbeschlusses vom 27. März 2015 (…siehe oben, Rn. 26) vorgelegten Dokumenten ergibt.

    Außerdem ist das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und dem Interesse zu beurteilen, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2013:88, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Unionsrichter prüft jedoch, ob die Methode, die der öffentliche Auftraggeber bei der technischen Bewertung anwendet, in den Verdingungsunterlagen klar angegeben ist, einschließlich der verschiedenen Zuschlagskriterien, ihres jeweiligen Gewichts bei der Bewertung, d. h. bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie der Mindest- und der Höchstpunktzahl für jedes Kriterium (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, EU:C:2012:617, Rn. 29).

    Trifft der öffentliche Auftraggeber jedoch diese Auswahl, muss der Unionsrichter in der Lage sein, anhand der Verdingungsunterlagen und der Begründung der Vergabeentscheidung das jeweilige Gewicht der verschiedenen technischen Zuschlagskriterien und -unterkriterien in der Bewertung, d. h. in der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie die Mindest- und Höchstpunktzahl für jedes dieser Kriterien oder Unterkriterien zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 244 angeführt, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29).

    Rn. 264 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe davon ab, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 63 angeführt, EU:T:2013:528, Rn. 215 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.10.2015 - T-299/11

    European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 140 Nach ständiger Rechtsprechung müssen für eine außervertragliche Haftung der Union für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem vorgeworfenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-474/10, EU:T:2013:528, Rn. 215 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.02.2024 - T-38/21

    Inivos und Inivos/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren ohne …

    Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft werden müssen (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-474/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:528, Rn. 215 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, EU:C:2008:476, Rn. 106 und 164 bis 166 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht