Rechtsprechung
| EuG, 09.09.2016 - T-557/15 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
De Esteban Alonso / Kommission
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
De Esteban Alonso / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
De Esteban Alonso / Kommission
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 24 des Statuts - Antrag auf Beistand - Strafverfahren vor einem nationalen Gericht - Entscheidung des Organs, als Nebenkläger beizutreten - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich unbegründet - Verfahrensfehler ...
Verfahrensgang
- EuGöD, 15.07.2015 - F-35/15
- EuG, 09.09.2016 - T-557/15 P
Wird zitiert von ... (8)
- EuG, 13.07.2018 - T-275/17
Das Gericht der EU verurteilt das Europäische Parlament und die EIB, jeweils …
Rn. 111 Insoweit ist Gegenstand der Beistandspflicht nach Art. 24 des Statuts die Verteidigung der Beamten und Bediensteten durch ihr Organ gegen Angriffe Dritter und nicht gegen Handlungen des Organs selbst, für deren Überprüfung andere Bestimmungen des Statuts gelten (…Urteile vom 17. Dezember 1981, Bellardi-Ricci u. a./Kommission, 178/80, EU:C:1981:310, Rn. 23, und vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 45).Rn. 113 Es ist jedoch festzustellen, dass die Einstellungsbehörde bereits aufgrund der Beistandspflicht gehalten sein könnte, der Klägerin Beistand, insbesondere finanziellen, bei solchen Bemühungen um eine Entschädigung zu leisten (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, CH/Parlament, F-129/12, EU:F:2013:203, Rn. 57), im vorliegenden Fall im Hinblick darauf, durch eine "unterstützte" Klage zu erreichen, dass das sie aufgrund ihrer Dienststellung oder ihres Amtes betreffende Verhalten, das der Grund für den Antrag auf Beistand war, von einem nationalen Gericht als rechtswidrig anerkannt wird und zu einem Zuspruch von Schadensersatz führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.04.2019 - T-61/18
Rodriguez Prieto/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Sache "Eurostat" - …
Rn. 22 Am 28. November 2016 stellte der Kläger unter besonderem Hinweis auf das Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission (T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456' Rn. 59), und das Urteil der Cour de cassation (Kassationsgericht) vom 15. Juni 2016 ein zweites Beistandsersuchen gemäß Art. 24 des Statuts des Inhalts, dass die Kommission die Kosten und die Anwaltshonorare, die ihm im Hinblick auf seine Verteidigung vor den französischen Gerichten entstanden waren, übernehme.Rn. 48 Insbesondere beinhaltet nach ständiger Rechtsprechung die Beistandspflicht nach Art. 24 des Statuts, dass die Beamten von ihrem Organ gegen Angriffe Dritter, nicht aber gegen Handlungen des Organs selbst, für deren Überprüfung andere Bestimmungen des Statuts gelten, verteidigt werden (Urteile vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456' Rn. 45, …und vom 13. Juli 2018, Curto/Parlament, T-275/17, EU:T:2018:479' Rn. 111;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Juli 2011, Kommission/Q, T-80/09 P, EU:T:2011:347' Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 51 Wie das Gericht bereits im Hinblick auf Herrn De Esteban Alonso im Kontext der Rechtssache, die zu dem Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission (T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456' Rn. 49), geführt hat, festgestellt hat, stellten die Entscheidungen der französischen Justizbehörden, insbesondere die Einleitung der Ermittlungen gegen den Kläger, keine Angriffe im Sinne von Art. 24 des Statuts dar.
- EuG, 03.10.2019 - T-730/18
DQ u.a./ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 24 des Statuts - Antrag …
Rn. 57 Insoweit bezieht sich die Beistandspflicht nach Art. 24 des Statuts auf die Verteidigung der Beamten und sonstigen Bediensteten durch das Organ gegen Angriffe Dritter, nicht aber gegen Handlungen des Organs selbst, für deren Überprüfung andere Bestimmungen des Statuts gelten (…Urteile vom 17. Dezember 1981, Bellardi-Ricci u. a./Kommission, 178/80, EU:C:1981:310, Rn. 23, und vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 45).Rn. 59 Allerdings kann die Anstellungsbehörde aufgrund ihrer Beistandspflicht dazu verpflichtet sein, die Kläger - insbesondere finanziell - bei einem solchen Bemühen, Schadensersatz zu erlangen, zu unterstützen, im vorliegenden Fall, um mit einer "unterstützten" Klage zu erreichen, dass ein nationales Gericht die ihrem Beistandsantrag zugrunde liegenden Verhaltensweisen, die sie aufgrund ihrer Dienststellung oder ihres Amtes betreffen, als rechtswidrig anerkennt und ihnen Schadensersatz zuspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 42, …und vom 13. Juli 2018, Curto/Parlament, T-275/17, EU:T:2018:479, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 08.09.2021 - T-52/19
AH/ Eurofound - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Offenlegung …
Nach der Rechtsprechung des Gerichts gilt die Beistandspflicht nur gegenüber Handlungen, deren Rechtswidrigkeit vermutet wird und bei denen bei vernünftiger Betrachtungsweise die Möglichkeit besteht, dass sie die Rechte der Beamten beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Liegen solche Anhaltspunkte vor, hat das Organ die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Untersuchung durchzuführen, um die der Beschwerde zugrunde liegenden Tatsachen in Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer zu ermitteln (vgl. Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.12.2018 - T-283/17
SH/ Kommission
Rn. 110 Gegenstand der Beistandspflicht, die der Verwaltung gemäß Art. 24 des Statuts obliegt, ist die Verteidigung des Beamten durch das Unionsorgan gegen Angriffe Dritter, nicht aber gegen Handlungen des Organs selbst, für deren Überprüfung andere Bestimmungen des Statuts gelten (Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission, T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.06.2021 - C-591/19
Kommission/ De Esteban Alonso - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Interne …
Der Betroffene erhob gegen die zweite Ablehnung Klage, die vom Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union mit Beschluss vom 15. Juli 2015, De Esteban Alonso/Kommission (F-35/15, EU:F:2015:87), abgewiesen wurde, den das Gericht im Rechtsmittelverfahren mit Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission (T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456), bestätigt hat. - EuG, 11.06.2019 - T-138/18
De Esteban Alonso/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Ehemalige Beamte - …
Rn. 34 Mit Urteil vom 9. September 2016, De Esteban Alonso/Kommission (T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456), wies das Gericht das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss vom 15. Juli 2015, De Esteban Alonso/Kommission (F-35/15, EU:F:2015:87), zurück. - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2021 - C-591/19
Kommission/ De Esteban Alonso - Rechtsmittel - Ehemaliger Beamter der …
{FN:10} T-557/15 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:456.
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