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   EuG, 07.03.2013 - T-64/12   

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https://dejure.org/2013,4493
EuG, 07.03.2013 - T-64/12 (https://dejure.org/2013,4493)
EuG, Entscheidung vom 07.03.2013 - T-64/12 (https://dejure.org/2013,4493)
EuG, Entscheidung vom 07. März 2013 - T-64/12 (https://dejure.org/2013,4493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Henkel und Henkel France / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 7. Dezember 2011, mit dem der Antrag der Klägerinnen abgelehnt wurde, bestimmte Dokumente aus den Akten der Kommission in einem Wettbewerbsverfahren betreffend den europäischen Markt für Waschmittelhersteller (Sache ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 26.04.2016 - T-221/08

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zu

    Mit der Verordnung Nr. 1049/2001 sollen die Dokumente der Organe der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg, EU:C:2007:75, Rn. 43 und 44), und - wie im Übrigen das OLAF unter Ziff. 7 seiner ersten Entscheidung ausgeführt hat - die gemäß dieser Verordnung offengelegten Dokumente gelangen in die Öffentlichkeit (Urteil Catinis/Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, EU:T:2014:267, Rn. 62; vgl. auch Urteil Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA, oben in Rn. 82 angeführt, EU:T:2010:442, Rn. 116, und Beschluss vom 7. März 2013, Henkel und Henkel France/Kommission, T-64/12, EU:T:2013:116, Rn. 47).

    Infolgedessen ist der Umstand, dass der Kläger die von seinem Zugangsantrag erfassten Dokumente bereits im Besitz hatte und das Ziel dieses Antrags somit nicht darin bestand, es ihm zu ermöglichen, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, sondern vielmehr darin, sie Dritten offenzulegen, irrelevant, zumal die Gründe für die Entscheidung des Klägers, einen solchen Antrag zu stellen, unerheblich sind, da die Verordnung Nr. 1049/2001 weder vorsieht, dass der Betroffene seinen Antrag auf Zugang zu den Dokumenten begründen muss, noch, dass die Gründe für einen solchen Antrag bei der Frage, ob ihm stattzugeben ist oder ob er abzulehnen ist, eine Rolle spielen dürfen (Beschluss Henkel und Henkel France/Kommission, oben in Rn. 128 angeführt, EU:T:2013:116, Rn. 47).

    Da der Steller des Zugangsantrags seinen Antrag auf Zugang zu den Dokumenten nicht zu rechtfertigen braucht (Beschluss Henkel und Henkel France/Kommission, oben in Rn. 128 angeführt, EU:T:2013:116, Rn. 48), ist zudem für die Zwecke der Verordnung Nr. 1049/2001 auch das wirkliche Interesse unerheblich, das der Antragsteller an der Offenlegung der Verteilerlisten haben kann, die nach Ansicht des Klägers eine Zurechnung der etwaigen Verantwortung dadurch ermöglichen, dass Informationen über die Beamten, die an der Erstellung eines Dokuments beteiligt gewesen seien bzw. deren Visa erforderlich sei, und über den Zeitpunkt ihrer Beteiligung an dem Verfahren zur Erstellung des fraglichen Dokuments zur Verfügung gestellt würden.

  • EuG, 06.10.2021 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im

    Eine solche Möglichkeit stünde im Widerspruch zu Geist und Logik des Beschlusses, soweit der Zugang zu besagtem Dokument einfach verweigert wird, wenn die in Art. 4 desselben Beschlusses vorgesehenen Ausnahmen vom Zugangsrecht Anwendung finden (vgl. entsprechend Beschluss vom 7. März 2013, Henkel und Henkel France/Kommission, T-64/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:116, Rn. 47).
  • EuG, 07.03.2013 - T-607/11

    Henkel und Henkel France / Kommission

    À la suite de ce développement, la Commission a informé les requérantes, par une lettre du 7 décembre 2011, également jointe en copie à l'exception d'irrecevabilité et à l'encontre de laquelle celles-ci ont d'ailleurs introduit un recours distinct (affaire Henkel et Henkel France/Commission, T-64/12), qu'il demeurait impossible de transmettre les documents en cause à l'ADLC.
  • EuG, 04.11.2021 - T-5/21

    Stichting Comité N 65 Ondergronds Helvoirt/ EUA

    Pour que tel soit le cas, il devrait être démontré que cet acte attaqué produit des effets juridiques obligatoires (voir, en ce sens, ordonnance du 7 mars 2013, Henkel et Henkel France/Commission, T-64/12, non publiée, EU:T:2013:116, point 38).
  • EuG, 19.07.2016 - T-169/16

    Trajektna luka Split / Kommission

    Il y a lieu de relever, à cet égard, que, en vertu de l'article 76, sous e), du règlement de procédure, la requête introductive d'instance contient les conclusions du requérant, qui doivent être formulées de manière claire et précise (voir ordonnance du 7 mars 2013, Henkel et Henkel France/Commission, T-64/12, non publiée, EU:T:2013:116, point 73 et la jurisprudence citée).
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