Rechtsprechung
| EuG, 20.05.2026 - T-685/24 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Art. 32 der Richtlinie 2008/118/EG - Art. 32 der Richtlinie (EU) 2020/262 - Begriff 'Eigenbedarf' - Erwerb und Beförderung von Waren durch eine Privatperson im Hinblick auf die unentgeltliche Weitergabe ...
Sonstiges (4)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 5. Dezember 2024 - A gegen Hauptzollamt
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Jelgratz
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 5. Dezember 2024 - A gegen Hauptzollamt
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Jelgratz
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2026, 1301 (EF)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- EuG - T-686/24 (anhängig)
Buchgint
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
In den verbundenen Rechtssachen T-685/24 [Jelgratz]i und T-686/24 [Buchgint](i).B (T-686/24).
Rn. 32 In diesem Zusammenhang sieht sich das vorlegende Gericht vor die Frage gestellt, ob ein Erwerb von Tabakwaren für den Eigenbedarf im Sinne von Art. 32 der Richtlinie 2008/118 - der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in der Rechtssache T-685/24 anwendbar ist - und von Art. 32 der Richtlinie 2020/262 - der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in der Rechtssache T-686/24 anwendbar ist - vorliegen kann, wenn die Tabakwaren von einer Privatperson im Hinblick auf die Abgabe an eine andere Person erworben wurden, oder ob davon auszugehen ist, dass jede Absicht der Weitergabe, auch unentgeltlich, es ausschließt, dass die Tabakwaren als von einer Privatperson für ihren Eigenbedarf erworben angesehen werden.
Zum anderen enthält Art. 32 der Richtlinie 2020/262, der ab dem 13. Februar 2023 gilt, die auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in der Rechtssache T-686/24 zeitlich anwendbare Regelung, da die Kontrolle an der Grenze am 27. April 2023 durchgeführt wurde.
- EuGH, 23.11.2006 - C-5/05
NUR DIE WAREN, DIE PRIVATPERSONEN ERWERBEN UND SELBST BEFÖRDERN, SIND IM …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 40 Somit müssen für die Anwendung von Art. 32 der Richtlinie 2008/118 bzw. Art. 32 der Richtlinie 2020/262 drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die verbrauchsteuerpflichtigen Waren müssen von einer Privatperson erworben worden sein, dies muss für deren Eigenbedarf geschehen sein, und sie müssen von dieser Privatperson selbst von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert worden sein (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2006, Joustra, C-5/05, EU:C:2006:733, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Was als Zweites den Regelungszusammenhang von Art. 32 der Richtlinie 2008/118 und Art. 32 der Richtlinie 2020/262 betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinien den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2006, Joustra, C-5/05, EU:C:2006:733, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.05.2021 - C-87/20
Hauptzollamt B (Caviar d'esturgeons) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz von …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 62 Im Urteil vom 12. Mai 2021, Hauptzollamt B (Kaviar von Störartigen) (C-87/20, EU:C:2021:382), hat der Gerichtshof nämlich festgestellt, dass sich sowohl aus dem Regelungszusammenhang der Verordnung Nr. 338/97 als auch aus den mit ihr verfolgten Zielen ergibt, dass ein totes Exemplar, ein Teil davon oder ein Erzeugnis aus ihm - wie Kaviar von Störartigen - nicht als "persönlicher oder Haushaltsgegenstand" angesehen werden kann, wenn der Einführer eine kommerzielle Absicht verfolgt, während diese Einstufung zulässig ist, wenn der Kaviar zu nicht kommerziellen Zwecken im persönlichen Besitz steht, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob er für einen Dritten bestimmt ist.Außerdem verfolgt die Verordnung Nr. 338/97, wie die Generalanwältin in Nr. 54 ihrer Schlussanträge ausführt, nicht das mit den Richtlinien 2008/118 und 2020/262 verfolgte Ziel der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und etwaigen Missbräuchen, sondern soll einen möglichst umfassenden Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten sicherstellen, indem im Einklang mit den Zielen, Grundsätzen und Bestimmungen des am 3. März 1973 in Washington unterzeichneten Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (United Nations Treaty Series, Bd. 993, Nr. 1-14537) der Handel mit ihnen kontrolliert wird (Urteil vom 12. Mai 2021, Hauptzollamt B [Kaviar von Störartigen], C-87/20, EU:C:2021:382, Rn. 34).
- EGMR, 12.12.2017 - 92/12
BUKOWSKI v. POLAND
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 1 Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 32 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (…ABl. 2009, L 9, S. 12) sowie von Art. 32 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (…ABl. 2020, L 58, S. 4).Art. 32 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG und Art. 32 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems sind dahin auszulegen, dass der Begriff "Eigenbedarf" einer Privatperson nicht den Fall erfasst, dass die betreffende Privatperson verbrauchsteuerpflichtige Waren im Hinblick auf deren unentgeltliche Weitergabe an eine andere Privatperson erwirbt und befördert, und zwar unabhängig von der Menge dieser Waren, die weitergegeben werden soll..
- EuGH, 02.06.2016 - C-355/14
Polihim-SS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 47 Da die Verbrauchsteuer auf den Verbrauch erhoben wird, muss der Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs in der Regel möglichst nah beim Verbraucher liegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 50 und 51). - EuGH, 18.09.2019 - C-222/18
VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Bestimmung anhand ihres Zusammenhangs und der Ziele ausgelegt werden, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.05.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 41 Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts sind ihr Wortlaut, der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und das mit ihr verfolgte Ziel zu berücksichtigen (…Urteil vom 14. November 2019, State Street Bank International, C-255/18, EU:C:2019:967, Rn. 34; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 28). - EuGH, 10.06.2021 - C-279/19
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) - Vorlage …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 36 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz nach ständiger Rechtsprechung verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihrer Bedeutung und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs [Unschuldiger Ausführender], C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.06.2017 - C-126/15
Kommission/ Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
In der Tat hat der Gerichtshof, wie von der Generalanwältin in Nr. 49 ihrer Schlussanträge ausgeführt, bereits entschieden, dass die Verbrauchsteuern bei Tabakerzeugnissen ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Erzeugnisse und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal, C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.11.2019 - C-255/18
State Street Bank International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Rn. 41 Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts sind ihr Wortlaut, der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und das mit ihr verfolgte Ziel zu berücksichtigen (Urteil vom 14. November 2019, State Street Bank International, C-255/18, EU:C:2019:967, Rn. 34;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 28). - EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
MONO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG …
- EuGH, 09.06.2022 - C-55/21
Imperial Tobacco Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
- FG Düsseldorf, 25.08.2026 - 4 K 2638/25 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH-Urteil vom 27.01.2022 C-347/20, ECLI:EU:C:2022:59 Rn. 42; Urteil des Gerichts der Europäischen Union - EuG - vom 20.05.2026 T-685/24 und T-686/24, ECLI:EU:T:2026:351 Rn. 36).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuG - T-686/24 |
Sonstiges (4)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 5. Dezember 2024 - B gegen Hauptzollamt
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Buchgint
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 5. Dezember 2024 - B gegen Hauptzollamt
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Buchgint
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Art. 32 der …
In den verbundenen Rechtssachen T-685/24 [Jelgratz]i und T-686/24 [Buchgint](i).B (T-686/24).
Rn. 32 In diesem Zusammenhang sieht sich das vorlegende Gericht vor die Frage gestellt, ob ein Erwerb von Tabakwaren für den Eigenbedarf im Sinne von Art. 32 der Richtlinie 2008/118 - der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in der Rechtssache T-685/24 anwendbar ist - und von Art. 32 der Richtlinie 2020/262 - der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in der Rechtssache T-686/24 anwendbar ist - vorliegen kann, wenn die Tabakwaren von einer Privatperson im Hinblick auf die Abgabe an eine andere Person erworben wurden, oder ob davon auszugehen ist, dass jede Absicht der Weitergabe, auch unentgeltlich, es ausschließt, dass die Tabakwaren als von einer Privatperson für ihren Eigenbedarf erworben angesehen werden.
Zum anderen enthält Art. 32 der Richtlinie 2020/262, der ab dem 13. Februar 2023 gilt, die auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in der Rechtssache T-686/24 zeitlich anwendbare Regelung, da die Kontrolle an der Grenze am 27. April 2023 durchgeführt wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2026 - T-685/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - …
Rechtssache T-686/24.Die Richtlinie 2020/262 ist auf die Umstände der Rechtssache T-686/24 anwendbar, deren Sachverhalt sich im April 2023 zugetragen hat{FN-VERWEIS:3}.
- EuG, 04.02.2026 - T-685/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - …
Die Richtlinie 2020/262 ist auf die Umstände der Rechtssache T-686/24 anwendbar, deren Sachverhalt sich im April 2023 zugetragen hat Gemäß ihrem Art. 56 hat die Richtlinie 2020/262 die Richtlinie 2008/118 mit Wirkung vom 13. Februar 2023 aufgehoben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".