Rechtsprechung
| EuG, 12.07.2019 - T-762/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Sony und Sony Electronics/ Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für optische Laufwerke - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Kollusive Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen betreffend optische Laufwerke für Laptops und ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke festgestellt wurde
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sony und Sony Electronics / Kommission
[fremdsprachig]
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 12.07.2019 - T-762/15
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
- EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- EuG, 13.07.2011 - T-141/07
General Technic-Otis u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die …
Auszug aus EuG, 12.07.2019 - T-762/15
Rn. 292 Die Notwendigkeit, eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, gebietet, ihre Höhe individuell anzupassen, um die angestrebte Wirkung für das Unternehmen, gegen das sie verhängt wird, zu erzielen, damit die Geldbuße - nach den Erfordernissen, die sich zum einen aus der Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, und zum anderen aus der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergeben - insbesondere im Hinblick auf die Finanzkraft des betreffenden Unternehmens nicht zu niedrig oder aber zu hoch ausfällt (vgl. Urteil vom 13. Juli 2011, General Technic-Otis u. a./Kommission, T-141/07, T-142/07, T-145/07 und T-146/07, EU:T:2011:363, Rn. 239 und die dort angeführte Rechtsprechung).Mit der Festlegung des Erhöhungssatzes des Ausgangsbetrags zur Gewährleistung einer hinreichenden Abschreckungswirkung der Geldbuße soll nämlich in erster Linie die Wirksamkeit der Geldbuße sichergestellt und weniger die Schädlichkeit der Zuwiderhandlung für den freien Wettbewerb und damit die Schwere dieser Zuwiderhandlung berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 13. Juli 2011, General Technic-Otis u. a./Kommission, T-141/07, T-142/07, T-145/07 und T-146/07, EU:T:2011:363, Rn. 241 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
Sony Corporation und Sony Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
Rn. 22 Mit Klageschriften, die am 29. Dezember 2015, 31. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführerinnen vier verschiedene, als Rechtssachen T-762/15, T-763/19, T-772/15 und T-8/16 registrierte Klagen, die auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, soweit er sie betrifft, und hilfsweise auf Herabsetzung der verhängten Geldbuße gerichtet waren.Rn. 96 Als Beleg sei z. B. auf Rn. 242 des Urteils T-762/15 verwiesen, wo das Gericht feststellt, dass, "wie die Kommission - ohne dass die Rechtsmittelführerinnen widersprochen hätten - ausführt, die Rechtsmittelführerinnen jeden Kontakt gesondert und detailliert in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte in Abrede [stellten] und … es ihnen [gelang], die Kommission davon [zu] überzeugen, ihre Anschuldigungen im Hinblick auf bestimmte bilaterale Kontakte nicht mehr aufrechtzuerhalten".
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
{FN:37} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 263 bis 265).
{FN:38} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 266 bis 268).
{FN:39} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 270 und 271).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19
Sony Optiarc und Sony Optiarc America/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
Rn. 22 Mit Klageschriften, die am 29. Dezember 2015, 31. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführerinnen vier verschiedene, als Rechtssachen T-762/15, T-763/19, T-772/15 und T-8/16 registrierte Klagen, die auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, soweit er sie betrifft, und hilfsweise auf Herabsetzung der verhängten Geldbuße gerichtet waren.Rn. 96 Als Beleg sei z. B. auf Rn. 242 des Urteils T-762/15 verwiesen, wo das Gericht feststellt, dass, "wie die Kommission - ohne dass die Rechtsmittelführerinnen widersprochen hätten - ausführt, die Rechtsmittelführerinnen jeden Kontakt gesondert und detailliert in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte in Abrede [stellten] und … es ihnen [gelang], die Kommission davon [zu] überzeugen, ihre Anschuldigungen im Hinblick auf bestimmte bilaterale Kontakte nicht mehr aufrechtzuerhalten".
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
{FN:37} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 263 bis 265).
{FN:38} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 266 bis 268).
{FN:39} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 270 und 271).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19
Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische …
Rn. 22 Mit Klageschriften, die am 29. Dezember 2015, 31. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführerinnen vier verschiedene, als Rechtssachen T-762/15, T-763/19, T-772/15 und T-8/16 registrierte Klagen, die auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, soweit er sie betrifft, und hilfsweise auf Herabsetzung der verhängten Geldbuße gerichtet waren.Rn. 96 Als Beleg sei z. B. auf Rn. 242 des Urteils T-762/15 verwiesen, wo das Gericht feststellt, dass, "wie die Kommission - ohne dass die Rechtsmittelführerinnen widersprochen hätten - ausführt, die Rechtsmittelführerinnen jeden Kontakt gesondert und detailliert in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte in Abrede [stellten] und … es ihnen [gelang], die Kommission davon [zu] überzeugen, ihre Anschuldigungen im Hinblick auf bestimmte bilaterale Kontakte nicht mehr aufrechtzuerhalten".
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
{FN:37} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 263 bis 265).
{FN:38} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 266 bis 268).
{FN:39} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 270 und 271).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19
Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/ …
Rn. 22 Mit Klageschriften, die am 29. Dezember 2015, 31. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführerinnen vier verschiedene, als Rechtssachen T-762/15, T-763/19, T-772/15 und T-8/16 registrierte Klagen, die auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, soweit er sie betrifft, und hilfsweise auf Herabsetzung der verhängten Geldbuße gerichtet waren.Rn. 96 Als Beleg sei z. B. auf Rn. 242 des Urteils T-762/15 verwiesen, wo das Gericht feststellt, dass, "wie die Kommission - ohne dass die Rechtsmittelführerinnen widersprochen hätten - ausführt, die Rechtsmittelführerinnen jeden Kontakt gesondert und detailliert in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte in Abrede [stellten] und … es ihnen [gelang], die Kommission davon [zu] überzeugen, ihre Anschuldigungen im Hinblick auf bestimmte bilaterale Kontakte nicht mehr aufrechtzuerhalten".
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
{FN:37} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 263 bis 265).
{FN:38} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 266 bis 268).
{FN:39} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 270 und 271).
- EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
(im Folgenden zusammen: Rechtsmittelführerinnen) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:515), mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2015) 7135 endg.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515), wird aufgehoben..
- EuG, 06.11.2024 - T-386/21
Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im …
Rn. 653 Was die Informationen über die jüngsten Verhandlungen angeht, hat die Kommission im 716. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses unter Bezugnahme auf Rn. 127 (nicht veröffentlicht) des Urteils vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515), ebenfalls festgestellt, dass sie für die Bewertung von Markttrends und künftigen Geschäftsmöglichkeiten nützlich sein könnten, da die Kenntnis früherer Ergebnisse für die Händler sowohl für die Überwachung als auch für künftige Verträge eine sehr relevante Information darstelle.
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Rechtsprechung
| EuG, 12.07.2019 - T-763/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Sony Optiarc und Sony Optiarc America/ Kommission
(fremdsprachig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke festgestellt wurde
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Sony Optiarc et Sony Optiarc America / Commission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für optische Laufwerke - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Kollusive Absprachen in Bezug auf Ausschreibungen, die optische Laufwerke für tragbare Computer und ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 12.07.2019 - T-763/15
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19
- EuGH, 16.06.2022 - C-698/19
Wird zitiert von ... (18)
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
Rn. 128 a) Entgegen der auch in diesem Verfahren vorgetragenen Auffassung der Beklagten beschränken sich die bindenden Feststellungen der KOM dabei keineswegs auf einen "bloßen (wettbewerbsunschädlichen) Informationsaustausch über Bruttolistenpreise/ Bruttopreise" (…vgl. diesem Argument der Beklagten bereits nicht folgend BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 43 …und vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 27 seitdem std. Rspr. d. BGH in Sachen Lkw-Kartell; überdies zur Wettbewerbsschädlichkeit auch eines Informationsaustausches vgl. etwa EuG, Urteil vom 12.07.2019 - T-763/15, NZKart 2019, 485 und BGH, Urteil vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker I, NZKart 2023, 24). - Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
Sony Corporation und Sony Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
- LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18
Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission …
Entgegen der auch in diesem Verfahren vorgetragenen Auffassung der Beklagten beschränken sich die bindenden Feststellungen der Kommission dabei - wie die Kammer in den genannten und inzwischen zahlreichen weiteren Urteilen in gleichgelagerten Fällen im Zusammenhang mit dem sog. Lkw-Kartell ausführlich erörtert hat - keineswegs auf einen "bloßen (wettbewerbsunschädlichen) Informationsaustausch über Bruttolistenpreise/ Bruttopreise" (zur Wettbewerbsschädlichkeit auch eines Informationsaustausches vgl. zudem etwa EuG, Urteil vom 12. Juli 2019 - T-763/15, NZKart 2019, 485), sondern beschreiben vielmehr ausdrücklich eine "komplexe Zuwiderhandlung", innerhalb derer der Austausch von Bruttolistenpreisen/Bruttopreisen zwar ein, aber bei weitem nicht der einzige Baustein gewesen ist (…vgl. zu den festgestellten Zuwiderhandlungen im Einzelnen etwa Kammerurteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 44/17 , juris Rn. 89 -91) und "mit deren Hilfe die Beteiligten die Risiken des Wettbewerbs wissentlich durch die praktische Zusammenarbeit untereinander ersetzt haben" (…Kommissionsentscheidung Rn. 68).
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17
Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell
Rn. 77 a) Entgegen der auch in diesem Verfahren vorgetragenen Auffassung der Beklagten beschränken sich die bindenden Feststellungen der Kommission dabei keineswegs auf einen "bloßen (wettbewerbsunschädlichen) Informationsaustausch über Bruttolistenpreise/ Bruttopreise" (…vgl. diesem Argument der Beklagten bereits nicht folgend BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 43 …und vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 27 seitdem std. Rspr. d. BGH in Sachen Lkw-Kartell; überdies zur Wettbewerbsschädlichkeit auch eines Informationsaustausches vgl. etwa EuG, Urteil vom 12.07.2019 - T-763/15, NZKart 2019, 485 und BGH, Urteil vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker I, NZKart 2023, 24). - EuGH, 16.06.2022 - C-698/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
(im Folgenden zusammen: Rechtsmittelführerinnen) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:517), mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2015) 7135 endg.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), wird aufgehoben..
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19
Sony Optiarc und Sony Optiarc America/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19
Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische …
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
- LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17
LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des …
Entgegen der auch in diesem Verfahren vorgetragenen Auffassung der Beklagten beschränken sich die bindenden Feststellungen der Kommission dabei - wie die Kammer in den genannten und inzwischen zahlreichen weiteren Urteilen ausführlich erörtert hat - keineswegs auf einen "bloßen (wettbewerbsunschädlichen) Informationsaustausch über Bruttolistenpreise/Bruttopreise" (zur Wettbewerbsschädlichkeit auch eines Informationsaustausches vgl. zudem etwa EuG, Urteil vom 12. Juli 2019 - T-763/15, NZKart 2019, 485), sondern beschreiben vielmehr ausdrücklich eine "komplexe Zuwiderhandlung", innerhalb derer der Austausch von Bruttolistenpreisen/Bruttopreisen zwar ein, aber bei weitem nicht der einzige Baustein gewesen ist(…vgl. zu den festgestellten Zuwiderhandlungen im Einzelnen etwa Kammerurteil vom 25. Juli 2019 - 30 O 44/17 , aaO Rn. 89 -91) und "mit deren Hilfe die Beteiligten die Risiken des Wettbewerbs wissentlich durch die praktische Zusammenarbeit untereinander ersetzt haben" (…Kommissionsentscheidung Rn. 68). - Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19
Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/ …
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
- LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell
Rn. 99 aa) Entgegen der auch in diesem Verfahren vorgetragenen Auffassung der Beklagten beschränken sich die bindenden Feststellungen der Kommission dabei keineswegs auf einen "bloßen (wettbewerbsunschädlichen) Informationsaustausch über Bruttolistenpreise/ Bruttopreise" (…vgl. diesem Argument der Beklagten bereits nicht folgend BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, LKW-Kartell I, juris Rn. 43 …und vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 27 seitdem std. Rspr. d. BGH in Sachen Lkw-Kartell; überdies zur Wettbewerbsschädlichkeit auch eines Informationsaustausches vgl. etwa EuG, Urteil vom 12.07.2019 - T-763/15, NZKart 2019, 485 und BGH, Urteil vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker I, NZKart 2023, 24). - LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen …
- LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18
Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission …
- LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17
Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog. …
- LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17
Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der …
- LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18
Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell
- LG Stuttgart, 23.12.2019 - 30 O 132/18
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkung der …
- LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche …
- LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 116/18
Kartellschadensersatzanspruch eines Lastwagenkäufers: Bindungswirkung der …
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