Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - 5 S 2897/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 3 BauGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- UPR 1990, 308
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97
Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans …
Die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 29. August 1989 - 5 S 2897/88 - rechtfertigte eine Vorlage der Sache ebenfalls nicht. - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02
Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans; …
Der Senat hat zwar in einem Urteil vom 29.08.1989 (- 5 S 2897/88 - BRS 49 Nr. 4) erwogen, ob die Tatsache, dass ein Bebauungsplan über 110 Jahre lang nicht verwirklicht wurde, zu dessen Außerkrafttreten führen könnte. - VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90
Zur sogenannten Funktionslosigkeit eines Bebauungsplan - Teilnichtigkeit
Auch die bloße Nichtverwirklichung eines Bebauungsplanes führt regelmäßig nicht zu dessen Unwirksamkeit (Fortführung der Rechtsprechung des 5. Senats des VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29.8.1989, 5 S 2897/88, UPR 1990, 308).Dies kann allenfalls bei sehr langen, z.B. über 100 jähriger Nichtverwirklichung angenommen werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.8.1989 -- 5 S 2897/88 -- UPR 1990, 308).
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 2 K 1666/15
Formell und materiell rechtmäßige Landschaftschutzverordnung; kein Anspruch auf …
Diese wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Beschluss vom 29.08.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308, ab.Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist in seiner Normenkontrollentscheidung vom 29.08.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308 von der Wirksamkeit der Verordnung aus dem Jahr 1942 ausgegangen, da sich ansonsten seine Überlegungen zur Unzulässigkeit der Normenkontrollanträge gegen die Ersetzungsverordnung 1988 mangels Nachteil nicht hätte begründen lassen.
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan; …
Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, daß Bebauungspläne die städtebauliche Ordnung und Entwicklung gewährleisten sollen und deshalb auf einen baldigen Vollzug angelegt sind, so reicht regelmäßig der bloße Zeitablauf, ohne Hinzutreten wesentlicher Veränderungen im Plangebiet nicht aus, um eine Funktionslosigkeit anzunehmen (so aber möglicherweise: VGH Bad.-Württ., Beschluß. v. 29.8.1989 - 5 S 2897/88 - BRS 49, 4; vorliegend war jedoch ein derart langer Zeitraum nicht verstrichen). - VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08
Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung
Dies gilt auch bei einem sehr langen Zeitraum, wie er z.B. bei Nichtverwirklichung über eine Dauer vom mehr als 100 Jahren angenommen werden kann (…vgl. BVerwG, Beschuss vom 6. Juni 1997, a.a.O.; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 23. Januar 1998 - 8 S 2430/97 -, zit. nach juris; Urteil vom 17.8.1990 - 8 S 1215/90 -, zit. nach juris; vom 17.8.1990 - 8 S 1215/90 -, zit. nach juris; Beschluss vom 29.8.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 15 ZB 09.1811 -, zit. nach juris;… ferner Degenhart, Geltungsverlust "funktionsloser" Bebauungspläne ? BayVBl 1990, S. 71).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 3065/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)
§§ 3 Abs. 2 und 3, 13 Abs. 1 Satz 2, 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anwendungsbereich des § 214 Abs. 1 Nr 1 Halbs. 2 BauGB
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 290
- VBlBW 1991, 22
- BauR 1990, 448
- UPR 1990, 308
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der …
Nach der internen Unbeachtlichkeitsklausel des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB wäre nur die Wahl des falschen Beteiligungsverfahrens, nicht aber das völlige Unterlassen der der notwendigen Beteiligung eines betroffenen Bürgers für die Wirksamkeit eines Bebauungsplans unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urt. 11.12.2002 - 4 BN 16.02 -, NVwZ 2003, 621; Senat, Urt. v. 17.10.1989 - 5 S 3065/88 -, NVwZ-RR 1990, 290). - BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02
Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 7 D 96/09
Private Interessen als Anlass für Bebauungsplan
Rn. 36 vgl. zu derartigen Fallgestaltungen BVerwG, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 -, ZfBR 2009, 676; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Oktober 1989 - 5 S 3065/88 -, NVwZ-RR 1990, 290.
- OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
Zur Bürgerbeteiligung im vereinfachten Verfahren zur Änderung eines Bauleitplans, …
Teilweise wird zwar vertreten, diese sog. interne Ausschlussklausel greife nicht ein, wenn die Gemeinde die Notwendigkeit eines erneuten Beteiligungsverfahrens völlig übersehen, d.h. diese Voraussetzungen schlicht übergangen hat (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 17.10.1989 - 5 S 3065/88 -, NVwZ-RR 1990, 290;… OVG Magdeburg, Urt. v. 2.11.1995 - 1 K 3/95 -, Juris sowie JMBl. ST 1998, 391). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92
Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von …
Der hier maßgebliche Sachverhalt unterscheidet sich mithin signifikant von demjenigen des Urteils des erkennenden Senats vom 17.10.1989 (5 S 3065/88 NVwZ-RR 1990, 290), auf das sich der Antragsteller beruft und in welchem der Senat die auch hier einschlägige Vorschrift des § 214 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbs. BauGB ausgelegt hat. - OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Alternative; Anwendung; Auslegung; …
Dies folgt aus der gesetzlichen Formulierung des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbs. BauGB "bei Anwendung der Vorschriften" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.10.1989 - 5 S 3065/88 -, BRS 50 Nr. 34;… Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 214 Rdn. 3;… Lemmel in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, § 214 Rdn. 14). - VGH Bayern, 12.02.2004 - 1 N 02.406
Bauleitplanung: Neuerliche Bürgerbeteiligung im vereinfachten Verfahren zur …
Die Vorschrift greift aber nicht ein, wenn - wie hier - die Erforderlichkeit einer erneuten Bürgerbeteiligung völlig übersehen wurde ( VGH BW vom 17.10.1989 BauR 1990, 448 ).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.10.1989 - 10 S 2177/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch staatliche Fachplanung [hier: Autowrackplatz]; Anforderungen des Abwägungsgebots bei der abfallrechtlichen Planfeststellung
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 18.05.1988 - 7 K 2074/86
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1989 - 10 S 2177/88
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 487
- VBlBW 1990, 261
- UPR 1990, 308
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 10 S 289/92
Planfeststellung für eine Abfallentsorgungsanlage: "Lagern" iSd VwGO § 48 Abs 1 S …
Sind zwingende Versagungsgründe nicht gegeben, so setzt die Feststellung des Planes weiter voraus, daß die Planfeststellungsbehörde bei der Ausübung des Planungsermessens die allgemeinen, für alle planfeststellungsbedürftigen Vorhaben geltenden rechtlichen Bindungen einhält, insbesondere also den Anforderungen des Abwägungsgebotes gerecht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, a.a.O.).Eine solche Betroffenheit ist nur dann nicht abwägungserheblich, wenn sie entweder objektiv geringfügig oder nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, a.a.O. und Beschl. v. 7.12.1988, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 28 m. w. N.).
Dies gilt auch für Grundstücke in gemeindlichem Eigentum, ungeachtet des Umstandes, daß Gemeinden sich nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums durch Art. 14 GG berufen können, und ohne Rücksicht darauf, ob das betroffene Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, a.a.O.).
Vielmehr war sie als Standortgemeinde am Planfeststellungsverfahren ohnehin beteiligt und wäre aufgrund ihrer durch Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantierten Planungshoheit auch klagebefugt gewesen (vgl. auch hierzu BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 und Senatsurt. v. 26.10.1989, NVwZ 1990, 487).
Denn Belange des Städtebaus, selbst wenn sie durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes konkretisiert sind, müssen gegenüber einer abfallrechtlichen Zulassung zurücktreten, wenn dies aufgrund einer am Wohl der Allgemeinheit orientierten Abwägung im Hinblick auf das öffentliche Interesse an einer umweltgerechten Abfallbeseitigung geboten erscheint (Senatsurt. v. 26.10.1989, a.a.O., und BVerwG, Urt. v. 9.11.1984, NVwZ 1985, 414).
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 8 S 545/02
Lärmbelastung durch Straßenplanung und kommunale Planungshoheit
Selbst eine Fachplanung, die die planerischen Vorstellungen einer Gemeinde in diesem Sinne nachhaltig stört, kann gleichwohl unter Überwindung der gemeindlichen Planungshoheit zulässig sein, wenn und soweit sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhält und die Grenzen der dem Fachplanungsträger eingeräumten Gestaltungsfreiheit wahrt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1989 - 10 S 2177/88 - VBlBW 1990, 261, 264). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 8 S 2255/93
Ausschluß von Abfallentsorgungsanlagen durch Bebauungsplan
Dies gilt auch im Verhältnis zu den einem Vorhaben etwa entgegenstehenden Festsetzungen eines Bebauungsplans (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1989 - 10 S 2177/88 - NVwZ 1990, 487, 490;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., § 38 RdNr. 7; Kühling, Fachplanungsrecht RdNr. 103; Erbguth, NVwZ 1989, 608, 612;… a.M. Dürr in Kohlhammer - Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 38 RdNr. 24).
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