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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2177
VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91 (https://dejure.org/1991,2177)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 (https://dejure.org/1991,2177)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 5 S 2348/91 (https://dejure.org/1991,2177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung wegen Verletzung der seitlichen Baugrenze

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; § 4 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorrliehbare Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Wann liegt "dringender Wohnbedarf" vor? (IBR 1992, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 277
  • UPR 1992, 274
  • ZfBR 1992, 147
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90

    Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt.v. 12.6.1991 -- 5 S 2433/90 -- u.Urt.v. 4.10.1983 -- 5 S 933/83 --, BauR 1984, 52 = BRS 40 Nr. 182; ebenso auch Beschl.d. 3. Senats v. 24.9.1991 -- 3 S 2049/91 --) dienen derartige Baugrenzen, die üblicherweise als seitliche Baugrenzen bezeichnet werden, dem Schutz des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks, weil dadurch eine aufgelockerte Bebauung mit geringeren Beeinträchtigungen durch die bauliche Nutzung des Nachbargrundstücks sowie eine verstärkte Besonnung und Belichtung gewährleistet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt.v. 12.6.1991 -- 5 S 2433/90 -- u.Urt.v. 4.10.1983 -- 5 S 933/83 --, BauR 1984, 52 = BRS 40 Nr. 182; ebenso auch Beschl.d. 3. Senats v. 24.9.1991 -- 3 S 2049/91 --) dienen derartige Baugrenzen, die üblicherweise als seitliche Baugrenzen bezeichnet werden, dem Schutz des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks, weil dadurch eine aufgelockerte Bebauung mit geringeren Beeinträchtigungen durch die bauliche Nutzung des Nachbargrundstücks sowie eine verstärkte Besonnung und Belichtung gewährleistet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1991 - 3 S 2049/91

    In der Regel sind Abstandsflächenangaben in alten Bebauungspläne nicht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt.v. 12.6.1991 -- 5 S 2433/90 -- u.Urt.v. 4.10.1983 -- 5 S 933/83 --, BauR 1984, 52 = BRS 40 Nr. 182; ebenso auch Beschl.d. 3. Senats v. 24.9.1991 -- 3 S 2049/91 --) dienen derartige Baugrenzen, die üblicherweise als seitliche Baugrenzen bezeichnet werden, dem Schutz des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks, weil dadurch eine aufgelockerte Bebauung mit geringeren Beeinträchtigungen durch die bauliche Nutzung des Nachbargrundstücks sowie eine verstärkte Besonnung und Belichtung gewährleistet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW …

    Das Bestehen eines Wohnbedarfs ist durch konkrete Tatsachen nachzuweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    Rn. 3 Mit Beschluß vom 22.10.1991 (5 S 2348/91) setzte der erkennende Senat unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.06.1991 die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung aus.

    Wie der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung bereits in seinem Beschluß vom 22.10.1991 ausgeführt hat, der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (5 S 2348/91) ergangen ist, dienen derartige Baugrenzen, die üblicherweise als seitliche Baugrenzen bezeichnet werden, dem Schutz des Eigentümers angrenzender Grundstücke.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 3 S 628/94

    Keine planübergreifende nachbarschützende Wirkung der …

    Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, nach §§ 80 a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2, 80 Abs. 5 S. 1 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Baugenehmigung vom 3.11.1993/19.1.1994 anzuordnen (zu dieser Formulierung vgl. nunmehr ausdrücklich § 10 Abs. 2 S. 2 BauGB-MaßnahmenG i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.4.1993, BGBl. S. 622, 627; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -, NVwZ 1992, 277).

    Daher kann offenbleiben, ob die auf § 31 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 BauGB (Nachtrag vom 19.1.1994) und auf § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnahmenG (vgl. Nachtrag vom 19.4.1994) gestützte Befreiung von der Einhaltung der GFZ objektiv rechtmäßig ist, wofür - bei nachgewiesenem dringenden Wohnbedarf - manches sprechen mag (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 - u.v. 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1; …

    Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht auf den statthaften und auch sonst zulässigen Antrag der Antragstellerin hin die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die kraft Gesetzes (§ 10 Abs. 2 BauGB- MaßnG) sofort vollziehbare Baugenehmigung vom 14.10.1991 angeordnet bzw. - was lediglich einen terminologischen, jedoch keinen sachlichen Unterschied ausmacht - die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung ausgesetzt (vgl. § 80 a Abs. 3, Abs. 5 VwGO; zu dieser, nach Auffassung des Senats allerdings nicht zwingenden Tenorierung vgl. auch Beschluß des erk. Gerichtshofs v. 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines …

    Daß ein solches Defizit an Wohnraum im allgemeinen und an preiswertem, familiengerechtem öffentlich geförderten Wohnraum im besonderen besteht, ist zwischen den Beteiligten unstreitig und wird von der Antragsgegnerin auch durch statistische Erhebungen konkret nachgewiesen (zu diesem Erfordernis, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -, NVwZ 1992, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1991 - 3 S 2464/91

    Stockwerksbegrenzung und Abstandsvorschriften bei Errichtung eines Hintergebäudes

    Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht auf den statthaften und auch sonst zulässigen Antrag der Antragsteller hin die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Baugenehmigung vom 1.7.1991 angeordnet bzw. - was lediglich einen terminologischen, aber keinen sachlichen Unterschied ausmacht - die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung ausgesetzt (vgl. § 80 a Abs. 3, Abs. 5 VwGO; zu dieser, nach Auffassung des Senats allerdings nicht zwingenden neuen Tenorierung vgl. auch Beschluß des erk. Gerichtshofs vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94

    Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung …

    Diesen Bedarf hat die Beigeladene nicht lediglich behauptet, sondern durch konkrete Tatsachen hinreichend nachgewiesen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -, NVwZ 1992, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 3 S 243/95

    Die nachbarschützende Wirkung einer Zwei-Wohnungs-Klausel ist im Zusammenhang mit …

    Rn. 3 Darauf, daß das Vorhaben die auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 BauNVO 1968 festgesetzte Höchstzahl von (2) Wohnungen überschreitet und ob - woran durchaus Zweifel bestehen können - von dieser Überschreitung wegen konkret nachgewiesenen dringenden Wohnbedarfs nach Maßgabe des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1a S. 1 und 2 BauGB-MaßnahmenG befreit werden durfte (zur Nachweispflicht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -, zu den Befreiungsvoraussetzungen vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -), kommt es nicht entscheidungserheblich an.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1997 - 1 L 4600/96

    Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan; Baugrenze; Baugrundstücksfläche; …

    Auf die erleichterten Befreiungsvoraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 iVm § 4 Abs. 1 a BauGBMaßnG kann sich der Kläger deshalb nicht berufen, weil ein dringender Wohnbedarf in der Gemeinde V. durch konkrete Tatsachen (vgl. hierzu Bad.Württ. VGH, Beschl. v. 22.10.1991 5 S 2348/91 , NVwZ 1992, 277) nicht nachgewiesen ist.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5014
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91 (https://dejure.org/1991,5014)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.11.1991 - 11 B 2890/91 (https://dejure.org/1991,5014)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 (https://dejure.org/1991,5014)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baurecht; Hallenwand; Grundstücksmauer; Grenzabstand; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung; Bauwerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1992, 274
  • ZfBR 1992, 147
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02

    Ermittlung einer erdrückenden Wirkung eines Gebäudes auf ein Nachbargrundstück …

    Rn. 57 So der Fall des OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164 - vergleichbar OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 - mit einer Einfassung des betroffenen, nur 15 m breiten Grundstücks auf zwei Seiten in Längen zwischen 42, 5 m und 75 m bei Grenzabständen von jeweils nur 3 m.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

    Der obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich insofern keine verallgemeinerungsfähigen Grundsätze entnehmen (vgl. einerseits: OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 -, UPR 1992, 274 und juris, Rn. 27: Verletzung des Rücksichtnahmegebots für die Genehmigung einer 75 m langen und 9, 50 m bzw. 7,50 m hohen Halle bei Vorhandensein einer ca. 42, 50 m langen und ca. 7 m hohen Halle an der anderen Grundstücksseite; andererseits: OVG NRW…, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BauR 2011, 248 und juris, Rn. 6 und 60: Verneinung einer erdrückenden Wirkung bei einem L-förmigen Gebäude mit zum Teil 17, 50 m hohen Wänden;… auch: OVG Nds., Urteil vom 14. April 1997 - 1 L 7286/95 -, juris, Rn. 36: Verneinung einer erdrückenden Wirkung bei einer winkelförmigen Umbauung des Nachbargrundstücks mit einer als Halle ausgestalteten Hofüberdachung mit einer Höhe von 5 m).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - 7 B 558/02
    Rn. 12 Vgl. zu solchen Situationen: BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186 (S. 413); Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176 (S. 412 f.); OVG NW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 -, UPR 1992, 274 (insoweit nur Leitsätze abgedruckt); OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 7 B 834/01 -.
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