Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.12.1992 - 1 N 91.1077 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen eine Außenbereichssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- UPR 1993, 116
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.1992 - 1 N 91.1077
Bei der Kontrolle von Bebauungsplänen ist ein die Antragsbefugnis begründender Nachteil nur gegeben, wenn der Antragsteller negativ in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans als sein privates Interesse in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwGE 59, 87 ).Hier ist zu fragen, was die Regelung "anrichtet", d.h. wie sie sich auf die privaten Interessen "in planungsrechtlich beachtlicher Weise auswirkt" (BVerwGE 59, 87/96 u. 98).
- VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um …
Nach einem Hinweis des Landratsamts (Schreiben vom 18.3.1997), dass in einer Außenbereichssatzung keine Festsetzungen im Sinn von § 9 Abs. 1 BauGB getroffen werden dürften (diesen Rechtssatz meinte die Behörde einer Normenkontrollentscheidung des BayVGH [Beschluss vom 17.12.1992 UPR 1993, 116] entnehmen zu müssen), wurde der Entwurf geändert und - einer Empfehlung des Landratsamts folgend - die gewünschte Regelung mit einem speziellen Planzeichen getroffen. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 10 A 4.14
Normenkontrolle; Bauen im Außenbereich; Außenbereichssatzung; Wohnzwecken …
Sie können daher nicht die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für einen Normenkontrollantrag gegen eine Außenbereichssatzung begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. März 2015 - 7 D 94/13.NE -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH…, Urteil vom 7. August 2017 - 2 N 14.1850 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 1 N 91.1077 -, UPR 1993, 116;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand Februar 2018, § 35 Rn. 170).Einer darauf bezogenen Abwägung bedarf es daher bei Satzungserlass auch deshalb regelmäßig nicht (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. März 2015 - 7 D 94/13.NE -, juris Rn. 29; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 1 N 91.1077 -, UPR 1993, 116).
Es ist daher offensichtlich, dass die Antragsteller, deren Grundstücke zu nichtprivilegierten Wohnzwecken genutzt werden, keinen Anspruch darauf haben, dass die benachbarten Grundstücke der Beigeladenen im Außenbereich nur im Rahmen des § 35 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB und damit nicht mit Wohnzwecken dienenden Vorhaben bebaut werden (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 1 N 91.1077 -, UPR 1993, 116).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - 7 D 94/13
Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung eines ehemaligen …
Rn. 29 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 1993 - 7a B 274/93.NE -, juris sowie Bay.VGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 1 N 91.1077 -, UPR 1993, 116.Rn. 33 Vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 1 N 91.1077 -, UPR 1993, 116.
- VGH Bayern, 07.08.2017 - 2 N 14.1850
Zulässigkeit einer Außenbereichssatzung
Daraus folgt, dass zum Beispiel private Belange, die in den Anwendungsbereich des Rücksichtnahmegebots fallen, regelmäßig nicht in die Abwägung einzustellen sind und deswegen die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht begründen können (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Februar 2017, § 35 RdNr. 170; OVG Münster, U.v. 27.3.2015 - 7 D 94/13.NE - BauR 2015, 1982; BayVGH, B.v. 17.12.1992 - 1 N 91.1077 - UPR 1993, 116). - VGH Bayern, 07.08.2017 - 2 N 14.1936
Formelle Wirksamkeit einer Außenbereichssatzung
Daraus folgt, dass zum Beispiel private Belange, die in den Anwendungsbereich des Rücksichtnahmegebots fallen, regelmäßig nicht in die Abwägung einzustellen sind und deswegen die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht begründen können (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Februar 2017, § 35 RdNr. 170; OVG Münster, U.v. 27.3.2015 - 7 D 94/13.NE - BauR 2015, 1982; BayVGH, B.v. 17.12.1992 - 1 N 91.1077 - UPR 1993, 116). - VGH Bayern, 16.10.2003 - 1 N 01.3178
Bauleitplanung: Festsetzung einer Grünfläche in einer Außenbereichssatzung
Regelungen auf der Grundlage von § 35 Abs. 6 Satz 3 BauGB müssen sich somit unmittelbar auf die durch die Satzung bewirkte "Teilprivilegierung" beziehen (im Wesentlichen übereinstimmend: BayVGH vom 17.12.1992 UPR 1993, 116 (im Zusammenhang mit der Prüfung der Antragsbefugnis eines "Satzungsnachbarn"); OVG NW vom 8.6.2001 NVwZ 2001, 1071;… Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB , 3. Aufl., § 35 RdNr. 267 ff.;… Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB , 3. Aufl., § 35 RdNr. 139;… Reidt in Gelzer, Bauplanungsrecht, 6. Aufl., RdNr. 2666;… Bönker in Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 2. Aufl., § 8 RdNr. 364; Schink, DVBl 1999, 367/374 f.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2000 - 3 K 12/97
Rechtmäßigkeit einer Satzung ; Zulässigkeit von Vorhaben für bebaute Bereiche in …
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