Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Planfeststellung für Bundesfernstraße: Umweltverträglichkeitsprüfung, Abschnittsbildung, Trassenvarianten, Dimensionierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.06.1991 - 3 K 248/89
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
- BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92
Papierfundstellen
- UPR 1993, 190
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (15)
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 5 S 2064/91
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme als Enteignungsgrund im Zusammenhang mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Grundsätzlich müssen unvermeidbare Eingriffe (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 -, VBlBW 1989, 61; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 20.02.1992 - 5 S 2064/91 -) soweit wie möglich ausgeglichen werden (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 NatSchG).Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen Planungsleitsatz, sondern um ein Optimierungsgebot, das in der Abwägung überwunden werden kann (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Urt. vom 20.02.1992 - 5 S 2064/91 - m.w.N.).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. etwa BVerwGE 45, 309, 314 f.). - BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll damit eine Abwägung der durch das Vorhaben betroffenen öffentlichen Belange ermöglichen und stellt daher grundsätzlich keine höheren Anforderungen an den Planfeststellungsbeschluß als das durch die Rechtsprechung konkretisierte Abwägungsgebot, das von einer Abwägung aller von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gekennzeichnet ist (vgl. zum Abwägungsgebot grundsätzlich BVerwGE 48, 56, 63).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (…BVerwGE 48, a.a.O.; BVerwG, Urt. vom 05.12.1986 - 4 C 13.87 -, NVwZ 1987, 578;… VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.05.1991 - 5 S 72/90 - Kühling, Fachplanungsrecht, Rd.-Nr. 174 ff.), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt wird noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. - BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Diese auf die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft abzielende Regelung ist nicht nur landesrechtlich, sondern auch durch § 8 Abs. 2 bis 4 BNatSchG abschließend vorgeschrieben (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.09.1990 - 4 C 44.87 -, NVwZ 1991, 364). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Es hat daher insgesamt bei der Feststellung zu verbleiben, daß ein von einer Planfeststellung mit enteignender (Vor-)Wirkung Betroffener geltend machen kann, bei der Abwägung seien dem Vorhaben entgegenstehende öffentliche Belange verkannt oder nicht sorgfältig genug ermittelt und gewichtet worden (vgl. BVerwGE, Urt. vom 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, Buchholz 406.16 Nr. 31 m.w.N.). - BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es gerechtfertigt, Rechtsschutz gegenüber einem vorherigen Teilabschnitt auch für denjenigen zu begründen, der in seinen Rechten erst durch den weiteren Ausbau des ihn dann berührenden Teilabschnitts zwangsläufig betroffen wird (vgl. Urteile vom 26.06.1981 - 4 C 5.78 -, BVerwGE 62, 342, 351 ff.; vom 06.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282, 288; Beschluß vom 26.06.1992 - 4 B 1-11.92). - BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es gerechtfertigt, Rechtsschutz gegenüber einem vorherigen Teilabschnitt auch für denjenigen zu begründen, der in seinen Rechten erst durch den weiteren Ausbau des ihn dann berührenden Teilabschnitts zwangsläufig betroffen wird (vgl. Urteile vom 26.06.1981 - 4 C 5.78 -, BVerwGE 62, 342, 351 ff.; vom 06.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282, 288; Beschluß vom 26.06.1992 - 4 B 1-11.92). - BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Sie ist zudem durch die verbindliche planerische Entscheidung als Bundesfernstraße vom Bundesminister für Verkehr klassifiziert worden (vgl. dazu VGH Kassel…, Urt. vom 21.06.1988 - 2 UE 2651/84 -, NVwZ-RR 1989, 339; BVerwG, Urt. vom 03.04.1990 - 4 B 50.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86). - VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88
Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Die hier prognostizierte tägliche Verkehrsbelastung von ca. 24.000 Kfz entspricht etwa einer maximalen stündlichen Verkehrsbelastung von 2.400 Kfz und rechtfertigt daher nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS-Q), denen die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zukommt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.10.1988 - 5 S 1088/88 -), den 4-spurigen Ausbau der Strecke. - VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87
Abwägung zwischen Naturschutz und Immissionsschutz bei der Planfeststellung für …
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1992 - 5 S 1117/91
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für einen vorangehenden …
- VGH Hessen, 21.06.1988 - 2 UE 2651/84
- VGH Bayern, 24.08.1990 - 8 A 89.40037
- BVerwG, 09.04.1987 - 4 C 13.87
Anfechtungsklage gerichtet auf die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2024 - 11 D 40/24
Klage gegen Ausbau der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf erfolgreich
Rn. 86 Vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. August 1992 - 5 S 2378/91 -, juris, Rn. 36; vgl. zur Frage des Netzzusammenhangs bei einer beidseitigen Anbindung an Bundesfernstraßen auch: BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 4 B 188.92 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20 = juris, Rn. 11.Rn. 117 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 -, BVerwGE 116, 254 = juris, Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 26. August 2009 - 11 D 31/08.AK -, juris, Rn. 52; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. August 1992 - 5 S 2378/91 -, juris, Rn. 36; Sauthoff, Öffentl.
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92
Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung
Die Kausalität des - unterstellten - Verfahrensfehlers i.S. der konkreten Möglichkeit einer anderen Entscheidung ist auch deshalb fernliegend, weil die nationale straßenrechtliche Planfeststellung nach dem Fernstraßengesetz und dem (ergänzenden) Landesverwaltungsverfahrensgesetz insbesondere im Hinblick auf das Gebot der Abwägung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange im wesentlichen den Anforderungen der UVP-Richtlinie Rechnung trägt (vgl. hierzu das Senatsurt.v. 07.08.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 277).Es soll also nach der Verkehrskonzeption des Bundes unter Einschluß des streitigen Vorhabens insgesamt als Bundesstraße eine Ost-West- Verbindung in dem aufgezeigten Umfang zwischen vorhandenen Bundesstraßen geschaffen werden; eine weiträumige Verkehrsbeziehung ergibt sich mithin bereits aus dieser Netzkonzeption (vgl. Senatsurt.v. 07.08.1992 - 5 S 237891 - NuR 1993, 277).
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1301/95
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers …
Rn. 3 Der anschließende 2. Bauabschnitt der B ... ist durch bestandskräftigen Beschluß des Regierungspräsidiums K. vom 13.07.1989 planfestgestellt (vgl. das rechtskräftige Senatsurt. v. 07.08.1992 - 5 S 2378/91 -).Für den mit Beschluß des Regierungspräsidiums K. vom 13.07.1989 planfestgestellten zweiten Bauabschnitt der B ... von der Gemarkungsgrenze H./O. bis zur B hat der Senat im rechtskräftigen Urteil vom 07.08.1992 - 5 S 2378/91 - nach "alter Rechtslage" die Planrechtfertigung, ausgerichtet an den nach § 1 Abs. 1 FStrG erforderlichen Zielsetzungen einer Bundesfernstraße, bejaht.
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1110/95
Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß: …
Rn. 3 Der anschließende 2. Bauabschnitt der B ... ist durch bestandskräftigen Beschluß des Regierungspräsidiums K. vom 13.07.1989 planfestgestellt (vgl. das rechtskräftige Senatsurteil v. 07.08.1992 - 5 S 2378/91 -).Für den mit Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidium K. vom 13.07.1989 festgestellten zweiten Bauabschnitt der B ... von der Gemarkungsgrenze H./O. bis zur B 3 bei Leimen hat der Senat im rechtskräftigen Urteil vom 07.08.1992 - 5 S 2378/91 - nach "alter Rechtslage" die Planrechtfertigung, ausgerichtet an den nach § 1 Abs. 1 FStrG erforderlichen Zielsetzungen einer Bundesfernstraße, bejaht.
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1994 - 1 C 10893/92
Planfeststellungsbeschluß; Verwaltungsstreitverfahren; Umweltverträglichkeit; …
Die gegenteilige Ansicht, die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung habe die fernstraßenrechtliche Planfeststellung in der Sache nicht greifbar verändert bzw. das deutsche Fachplanungsrecht habe schon immer den Anforderungen einer ausreichenden Umweltverträglichkeitsprüfung genügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 7. August 1992, NuR 1993, 277 …und vom 3. September 1993, aaO.), stützt sich im Kern darauf, daß die Anforderungen der UVP-Richtlinie bewußt zurückhaltend ausgestaltet wurden, daß der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der EG-Richtlinie am geltenden Recht möglichst wenig ändern wollte, was insbesondere im "integrativen Ansatz" (§ 2Abs. 1 Satz 1 UVPG ) zum Ausdruck komme, und daß die die Umweltverträglichkeitsprüfung kennzeichnenden Verfahrensschritte auch im herkömmlichen Fachplanungsrecht angelegt gewesen seien. - VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs wegen Beeinträchtigung des …
Rn. 3 Der anschließende 2. Bauabschnitt der B ... ist durch bestandskräftigen Beschluß des Regierungspräsidiums K. vom 13.07.1989 planfestgestellt (vgl. das rechtskräftige Senatsurteil v. 08.08.1992 - 5 S 2378/91-).Für den mit Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidium K. vom 13.07.1989 festgestellten zweiten Bauabschnitt der B ... von der Gemarkungsgrenze H. bis zur B bei L. hat der Senat im rechtskräftigen Urteil vom 07.08.1992 - 5 S 2378/91 - nach "alter Rechtslage" die Planrechtfertigung, ausgerichtet an den nach § 1 Abs. 1 FStrG erforderlichen Zielsetzungen einer Bundesfernstraße, bejaht.
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92
Planfeststellung für Bundesfernstraße; keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach …
Das nationale Straßenfachplanungsrecht genügte auch vor Inkrafttreten des UVPG im wesentlichen den Anforderungen der genannten Richtlinie (im Anschl an VGH Bad-Württ, Urt v 7.8.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 138).Rn. 40 Das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann den Klägern schließlich auch deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die straßenrechtliche Planfeststellung den Anforderungen der Richtlinie entspricht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1992 - 5 S 2378/91 - NuR 1993, 188).
- OVG Niedersachsen, 07.11.1994 - 7 L 1133/92
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Chemiewerk; TA Luft; Immissionsschutz; …
Ihr Gegenstand sind Verfahren zur Erfassung und Abschätzung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (…i. d. S.: Bay.VGH, Urt. v. 24.8. 1990, UPR 1991, 157; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8. 1992, UPR 1993, 190;… Urt. v. 11.6. 1993, UPR 1994, 189;… Senat, Urt. v. 20.10.1993, DVBl. 1994, 770). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94 Dementsprechend ist bislang ein Anspruch des einzelnen auf Durchführung einer verfahrensfehlerfreien Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anerkannt worden (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07. August 1992, UPR 1993, 190; BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, 906; OVG Saarland, Beschluß vom 25. März 1994, NVwZ 1995, 97, 99; Beckmann, DVBl. 1991, 358 ff.;… Erbguth/Schink, UVPG, 1992, Einleitung Rdnr. 117).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94
Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung; …
Ein pauschaler Hinweis auf die fehlende oder unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung ist jedenfalls in bezug auf ein Planfeststellungsverfahren, dessen verfahrensrechtliche Ausgestaltung als geradezu vorbildlich geeignet für die Umsetzung des übermedialintegrativen Ansatzes des UVPG angesehen wird (vgl. VGH Mannheim NuR 1993, 138;… Erbguth/Schink, Kommentar zum UVPG, § 12, Rdn. 33), nicht ausreichend, um die Rechtswidrigkeit einer Entscheidung zu begründen. - OVG Niedersachsen, 09.11.1993 - 7 K 3677/91
Öffentliche Belange; Umweltverträglichkeitsprüfung; Straßenbauzweck; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 520/95
Straßenrechtliche Planfeststellung: Umweltverträglichkeitsprüfung - Änderung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94
Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1256/95
Lärmschutzmaßnahmen in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß
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