Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Planfeststellung für eine Müllverbrennungsanlage: Beachtung des Abwägungsgebotes bei Inanspruchnahme von Gemeindeeigentum; gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie/Planungshoheit als wehrfähige Rechtsposition bei hinreichender Bestimmtheit der gemeindlichen Planung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 281
- VBlBW 1995, 35 (Ls.)
- VBlBW 1995, 388
- DVBl 1995, 255 (Ls.)
- UPR 1995, 120
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Die Planungshoheit vermittelt einer Gemeinde eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition, wenn das auf ihrem Gebiet geplante Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung stört (wie BVerwGE 90, 96).Eine derartige Rechtsverletzung erscheint nicht nach jeder rechtlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 -, Leitsätze in UPR 1994, 400), da das Grundstück im Einwirkungsbereich der Anlage liegt und sich auch eine Gemeinde auf das Abwägungsgebot wie ein privater Eigentümer eines Nachbargrundstückes berufen kann, ungeachtet dessen, daß die Gemeinde nicht den zusätzlichen Schutz durch Art. 14 GG genießt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96, 101, m.w.N.).
Die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte gemeindliche Planungshoheit ist zwar von der Planfeststellungsbehörde als Allgemeinwohlbelang (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfG) im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG von dem Vorhaben Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind, die durch Auflagen und Bedingungen nicht verhindert oder ausgeglichen werden können (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, a.a.O., S. 100, m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermittelt die gemeindliche Planungshoheit eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Das Abwägungsgebot gibt einer durch einen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß in ihrem Eigentum mittelbar betroffenen Gemeinde nur einen Anspruch auf richtige Abwägung ihrer eigenen Belange mit den vorhabenstragenden Belangen (wie BVerwGE 48, 56).Das Abwägungsgebot räumt dem von einer Planung mittelbar Betroffenen ein subjektiv-öffentliches Recht darauf ein, daß eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit entgegenstehenden, das Vorhaben tragenden öffentlichen Belangen stattfindet; er hat aber nicht auch einen Anspruch darauf, daß die Belange anderer Beteiligter gerecht abgewogen sind oder daß etwa die Planung insgesamt und in jeder Hinsicht auf einer fehlerfreien Abwägung beruht (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 14.2.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 66).
Rn. 12 Der Senat orientiert sich in ständiger Rechtsprechung an diesen höchstrichterlich entwickelten Maßstäben; die von der Antragstellerin geübte Kritik gibt ihm - zumal im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - keine Veranlassung, das grundlegende B 42-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.2.1975 (a.a.O.) einschränkend auszulegen oder von ihm abzurücken; das von der Antragstellerin im vorliegenden Fall angestrebte Ziel, eine umfassende Rechtmäßigkeitsüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses herbeizuführen, ist im Klageverfahren nicht zu erreichen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Problematik in seinem Urteil vom 14.2.1975 (a.a.O.) erkannt und den gerichtlichen Kontrollumfang gleichwohl, wie oben beschrieben, bewußt begrenzt.
- BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92
Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Von letzterem ist auszugehen, da jedenfalls der ganz überwiegende Teil der Fläche von ca 600 ha, die vom Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan "I, R und S" vom 11.12.1991 (Gemeinderatsdrs. Nr. 389/91) erfaßt wird, nicht durch einen ausdrücklichen Entwidmungsakt dem Zugriff des Bundes entzogen war und auch eine Aufgabe der militärischen Nutzung durch US-Streitkräfte nicht tatsächlich mit hinreichender Sicherheit absehbar war (…vgl. zum Erfordernis einer ausdrücklichen Entwidmung bei bisheriger Nutzung durch die Bundesbahn: BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 111, 116;… zutreffend für eine Übertragung dieser Grundsätze auch auf Fälle militärischer Nutzung: Stich, ZfBR 1992, 256, 257, mit Hinweis darauf, daß auch der militärischen Nutzung ein Rechtsakt vorausgeht, der die Planungshoheit der Gemeinde beschränkt, vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, 133; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 12.9.1992 - 8 S 3002/93 - zur Thematik auch BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206/92 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188).Rn. 21 Fehlt es bereits aus diesen Gründen an einer abwägungserheblichen planerischen Rechtsposition der Antragstellerin, kann offen bleiben, ob eine solche Rechtsposition auch aus den von Antragsgegner und Beigeladenem genannten weiteren Gründen zu verneinen wäre (Entgegenstehen von Flächennutzungsplan, Regionalplanung etc, vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993, a.a.O.).
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Die Abfallentsorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und zugleich eine Maßnahme des Umweltschutzes, der Seuchenabwehr und der Landschaftspflege und verfolgt damit "Gemeininteressen von hoher Bedeutung" (BVerwG, Urt. v. 9.3.1990 - 7 C 21.89 -, BVerwGE 85, 44, 47 = Buchholz 451.22 Nr. 37 m.w.N.).Die von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit vorzunehmende Abwägung der planbetroffenen Belange hat sich am Wohl der Allgemeinheit in Gestalt des öffentlichen Interesses an einer umweltgerechten Abfallentsorgung zu orientieren (BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, a.a.O.).
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Von letzterem ist auszugehen, da jedenfalls der ganz überwiegende Teil der Fläche von ca 600 ha, die vom Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan "I, R und S" vom 11.12.1991 (Gemeinderatsdrs. Nr. 389/91) erfaßt wird, nicht durch einen ausdrücklichen Entwidmungsakt dem Zugriff des Bundes entzogen war und auch eine Aufgabe der militärischen Nutzung durch US-Streitkräfte nicht tatsächlich mit hinreichender Sicherheit absehbar war (vgl. zum Erfordernis einer ausdrücklichen Entwidmung bei bisheriger Nutzung durch die Bundesbahn: BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 111, 116;… zutreffend für eine Übertragung dieser Grundsätze auch auf Fälle militärischer Nutzung: Stich, ZfBR 1992, 256, 257, mit Hinweis darauf, daß auch der militärischen Nutzung ein Rechtsakt vorausgeht, der die Planungshoheit der Gemeinde beschränkt, vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, 133; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 12.9.1992 - 8 S 3002/93 - zur Thematik auch BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206/92 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188). - BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Eine abwägungserhebliche, hinreichend bestimmte Planung setzt aber nicht nur die Aufzählung abstrakt geplanter Nutzungsarten voraus, sondern verlangt qualifizierte Standortzuweisungen für die geplanten Nutzungen (…BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 4 B 95.93 - Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 22.87 -, BVerwGE 79, 318; Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311, 315; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.7.1991 - 7 B 10692/91 -, UPR 1991, 460; dort jeweils entschieden zum Flächennutzungsplan). - BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87
Örtliche fachplanerische Entscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Eine abwägungserhebliche, hinreichend bestimmte Planung setzt aber nicht nur die Aufzählung abstrakt geplanter Nutzungsarten voraus, sondern verlangt qualifizierte Standortzuweisungen für die geplanten Nutzungen (BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 4 B 95.93 - Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 22.87 -, BVerwGE 79, 318;… Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311, 315; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.7.1991 - 7 B 10692/91 -, UPR 1991, 460; dort jeweils entschieden zum Flächennutzungsplan). - BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
Raumplanungshoheit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Von letzterem ist auszugehen, da jedenfalls der ganz überwiegende Teil der Fläche von ca 600 ha, die vom Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan "I, R und S" vom 11.12.1991 (Gemeinderatsdrs. Nr. 389/91) erfaßt wird, nicht durch einen ausdrücklichen Entwidmungsakt dem Zugriff des Bundes entzogen war und auch eine Aufgabe der militärischen Nutzung durch US-Streitkräfte nicht tatsächlich mit hinreichender Sicherheit absehbar war (vgl. zum Erfordernis einer ausdrücklichen Entwidmung bei bisheriger Nutzung durch die Bundesbahn: BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 111, 116;… zutreffend für eine Übertragung dieser Grundsätze auch auf Fälle militärischer Nutzung: Stich, ZfBR 1992, 256, 257, mit Hinweis darauf, daß auch der militärischen Nutzung ein Rechtsakt vorausgeht, der die Planungshoheit der Gemeinde beschränkt, vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, 133; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 12.9.1992 - 8 S 3002/93 - zur Thematik auch BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206/92 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188). - BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83
Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Von letzterem ist auszugehen, da jedenfalls der ganz überwiegende Teil der Fläche von ca 600 ha, die vom Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan "I, R und S" vom 11.12.1991 (Gemeinderatsdrs. Nr. 389/91) erfaßt wird, nicht durch einen ausdrücklichen Entwidmungsakt dem Zugriff des Bundes entzogen war und auch eine Aufgabe der militärischen Nutzung durch US-Streitkräfte nicht tatsächlich mit hinreichender Sicherheit absehbar war (…vgl. zum Erfordernis einer ausdrücklichen Entwidmung bei bisheriger Nutzung durch die Bundesbahn: BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 111, 116; zutreffend für eine Übertragung dieser Grundsätze auch auf Fälle militärischer Nutzung: Stich, ZfBR 1992, 256, 257, mit Hinweis darauf, daß auch der militärischen Nutzung ein Rechtsakt vorausgeht, der die Planungshoheit der Gemeinde beschränkt, vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, 133; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 12.9.1992 - 8 S 3002/93 - zur Thematik auch BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993 - 4 B 206/92 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188). - BVerwG, 09.05.1989 - 7 B 185.88
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch für Rechtsnachfolger bei Unanfechtbarwerden dew …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94
Es ist allerdings fraglich, ob einer solchen Planung schon entgegenstünde, daß die Antragstellerin zum maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989 - 7 B 185.88 -, Buchholz 451.22 Nr. 34, m.w.N.) zumindest bezüglich eines Großteils des Gebiets, für das sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, zu einer verbindlichen Bauleitplanung rechtlich außerstande war. - VGH Baden-Württemberg, 12.09.1994 - 8 S 3002/93
Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; Grundstücke im Eigentum …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1991 - 7 B 10692/91
Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Flächennutzungsplan; Qualifizierte …
- BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
- BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
- BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83
Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …
- BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79
Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93
Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges …
- VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten …
Rn. 8 Die vom Antragsgegner in seiner Verfügung formulierte Begründung genügt den von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben zur Begründung der sofortigen Vollziehung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 - juris und vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 - NVwZ 1996, 281). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 10 S 2185/96
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für …
Rn. 3 Ein von der Antragstellerin gegen die sofortige Vollziehbarkeit des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses gerichtetes Eilverfahren war vor dem Senat ohne Erfolg geblieben (Beschl. vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 -, VBlBW 1995, 388 = NVwZ 1996, 281).Auf Fragen der Standortauswahl, die von der Antragstellerin mit Blick auf die verringerte Anlagendimensionierung und einen nach ihrer Auffassung veränderten Stellenwert der Fernwärmeoption angesprochen werden, kommt es dagegen schon deshalb nicht an, weil hierdurch nur die Gewichtung öffentlicher Belange betroffen sein kann (vgl. Beschluß des Senats v. 08.12.1994, aaO;… Urt. v. 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, NVwZ-RR 1995, 639;… Urt. v. 28.06.1995 - 10 S 2509/93 -, VBlBW 1996, 56 = NVwZ 1996, 297, jeweils m.w.N.).
Allenfalls nach Inbetriebnahme der Anlage erscheinen nicht völlig unerhebliche Auswirkungen auf diese Nutzung denkbar (vgl. auch Beschl. des Senats vom 08.12.1994, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93
Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die …
Diesen Grundsätzen folgt auch der erkennende Senat (vgl. Urt. v. 28.3.1995, a.a.O., Umdr. S. 32, Beschl. v. 8.12.1994 - 10 S 1305/94 - ZUR 1995, 95).Die Äußerungen im Planfeststellungsbeschluß zum Fehlen von Planungsschranken sind so zu verstehen, daß gesundheitliche Bedenken der Kläger im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nicht durchgreifen und auch ihr Interesse an der Vermeidung der beschriebenen Risikoerhöhungen konkludent als gegenüber den öffentlichen Interessen an einer geordneten Abfallentsorgung, die "Gemeininteressen von hoher Bedeutung" betrifft (…vgl. BVerwG, U. v. 9.3.1990, a.a.O., S. 47; Beschl. d. Senats v. 8.12.1994, a.a.O), nachrangig zu gewichten war.
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
Auch unabhängig von ihrer Bindung an die "gebietsscharfe" Ausweisung des Messestandorts wäre die Klägerin im vorliegenden Klageverfahren freilich nicht (mehr) berechtigt gewesen, eine gerechte Abwägung aller im Rahmen der Standortentscheidung zu berücksichtigen gewesenen öffentlichen und privaten Belange einzufordern, da es sich anders als bei dem von ihr betriebenen Normenkontrollverfahren um kein objektives Beanstandungsverfahren, sondern um ein subjektives Rechtsschutzverfahren handelt, in dem von vornherein nur solche Abwägungsmängel geltend gemacht werden können, die letztlich auf eine subjektive Rechtsverletzung - zumindest ihres subjektiv öffentlichen Rechts auf eine gerechte Abwägung ihrer eigenen Belange - zu führen geeignet sind (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.12.1994, VBlBW 1995, 388 m.w.N.;… Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht 2. A. 2000, Rn. 623 ff.).Ausgehend davon können die entsprechenden Erwägungen im Planfeststellungsbeschluss nicht beanstandet werden, zumal die Planfeststellungsbehörde die ihr mitgeteilten Planungsvorstellungen der Klägerin auch unter Einbeziehung ihres verspäteten und damit präkludierten, freilich noch immer pauschal gehaltenen, kaum einen hinreichend konkreten Bezug zu ihren Selbstverwaltungsrechten enthaltenden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1993, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.01.2002, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 71;… Urt. v. 07.04.1997, VBlBW 1997, 387; Beschl. v. 08.12.1994, VBlBW 1995, 388) Vorbringens in ihrer Entscheidung berücksichtigt hat.
- OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer …
Rn. 103 so etwa BVerwG, Beschluss vom 19.5.2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940; Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96, jeweils zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.12.1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281. - VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93
Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage; …
Rn. 63 Diesen Grundsätzen folgt auch der erkennende Senat (vgl. den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß v. 8.12.1994 - 10 S 1305/94 -, ZUR 1995, 95). - VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche …
Mit Einwendungen zu Fragen der Dimensionierung der Anlage, zu alternativen Standorten und alternativen Verfahren könnte der Kläger daher auch bei der von ihm behaupteten Anwendbarkeit fachplanungsrechtlicher Grundsätze nicht durchdringen (Beschluß des Senats vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 -, ZUR 1995, 95; Urteil des Senats vom 28.06.1995 - 10 S 2816/93). - VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2822/92
Mit dem tatbestandlichen Gebot der Vorsorge in AtG § 7 Abs 2 Nr 3 nicht zu …
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 30.4.1980 - 7 C 91.79 -, BVerwGE 60, 123, 125 f.) und des Senats (Beschl. v. 8.12.1994 - 10 S 1305/94 -, ZUR 1995, 95) die Klagebefugnis hinsichtlich der gesamten Klage schon dann anzunehmen, wenn sie wenigstens im Hinblick auf eine der geltend gemachten Einwendungen zu bejahen ist. - VG Karlsruhe, 18.01.2012 - 6 K 3050/11
Vergütung von Krankenfahrten; Drittschutz durch § 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 …
Rn. 49 Angesichts dieser Funktionen darf die Begründung der sofortigen Vollziehung nicht formelhaft sein, sondern sie muss - wobei eine knappe Begründung genügen kann - auf den jeweiligen Einzelfall bezogen sein (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 - NVwZ 1996, 281). - VG Mainz, 28.10.2015 - 3 L 878/15
Klärschlämmverbrennungsanlage in Mainz-Mombach darf vorläufig gebaut werden
In Anbetracht dieser Erwägungen, namentlich der Sicherung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281 = juris Rn. 14; OVG Thüringen…, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 708/05 -, ZUR 2006, 479 = juris Rn. 51) und der Minimierung von Immissionen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. August 1996 - 7 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 497 = juris Rn. 35 f.), spricht ungeachtet der hiergegen erhobenen Einwände der Antragsteller vieles für das Vorliegen eines das Erlassinteresse der Genehmigung übersteigenden, überwiegenden öffentlichen Vollzugsinteresses. - VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2823/92
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 10 S 240/95
Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Freileitung
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 29.11.1994 - 2 R 40/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohngebiet; Landstraße; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung; Lärmschutzmaßnahmen; Nachbarschaft
Papierfundstellen
- UPR 1995, 120
Wird zitiert von ... (6)
- VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
Herleitung eines subjektiv-öffentlichen Rechts aus den Festsetzungen eines …
Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vermittelt den Eigentümern dort gelegener Grundstücke keinen Anspruch auf Einhaltung bestimmter, in technischen Regelwerken vorgesehener Lärmgrenzwerte für diese Gebietsart (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 BRS 50 Nr. 25; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994 - 2 R 40/93 - [...]).Insoweit kann sich ein Schutzanspruch auch aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Nachbarverhältnisses ergeben (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987, BRS 47 Nr. 3 sowie [...]).
Soweit ersichtlich ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob in Fällen, in denen durch Bebauungsplan eine störungsempfindliche Wohnnutzung an eine stark befahrene Straße außerhalb des Plangebiets herangeführt wird, eine Festsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB drittschützend ist (offengelassen von OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O., vgl. auch BVerwG,Beschl. v. 30.03.1995 - 4 B 48.95 -, [...]).
Jedenfalls besteht für die Grundstückseigentümer dann kein Anspruch auf Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, wenn der die Wohnbebauung heranführende Bebauungsplan wegen eines Abwägungsfehlers unwirksam ist, auch wenn das Wohngebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wird (…BVerwG, Beschl. v. 30.03.1995, a. a. O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O.).
- OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 32/15
Zulässigkeit des Abschlusses sog. ODR-Vereinbarungen; Kündigungsrecht für …
Eine Anpassung der ODR-Vereinbarungen durch "Streichung" allein der Zusage der Unentgeltlichkeit ließe den Umstand unberücksichtigt, dass der Kläger seine vertragliche Leistungszusage in Gestalt der Zahlung nicht unerheblicher Kostenbeiträge vollständig erfüllt hat.(vgl. zu einer vergleichbaren vertraglichen Gestaltung im Baurecht: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.1994 - 2 R 40/93 -, amtl. Abdr. S. 22 f.). - OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 31/15
Wirksamkeit und Kündigung von ODR-Vereinbarungen; Niederschlagswassergebühren für …
Eine Anpassung der ODR-Vereinbarungen durch "Streichung" allein der Zusage der Unentgeltlichkeit ließe den Umstand unberücksichtigt, dass die Klägerin ihre vertragliche Leistungszusage in Gestalt der Zahlung nicht unerheblicher Kostenbeiträge vollständig erfüllt hat.(vgl. zu einer vergleichbaren vertraglichen Gestaltung im Baurecht: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.1994 - 2 R 40/93 -, amtl. Abdr. S. 22 f.).
- OVG Saarland, 28.05.2024 - 2 A 39/23
Anspruch auf Wiedererrichtung einer im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzwand …
Rn. 23 Zwar vermittelt die Ausweisung eines reinen oder allgemeinen Wohngebietes durch Bebauungsplan den innerhalb dieses Gebietes gelegenen Grundstücken beziehungsweise ihren Eigentümern keinen Anspruch gegen den Satzungsgeber auf Einhaltung bestimmter Lärmgrenzwerte für derartige Gebietsarten.[vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.1994 - 2 R 40/93 -, juris Rn. 52][vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.1994 - 2 R 40/93 -, juris Rn. 52] Ist jedoch eine drittschützende Festsetzung einer Lärmschutzmaßnahme im Bebauungsplan - wie vorliegend - vorbehaltlos enthalten, besteht der Anspruch auf Durchsetzung des Lärmschutzes unter Umständen selbst dann, wenn die Lärmschutzmaßnahme nach einem späteren Schallschutzgutachten für entbehrlich gehalten wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 10 A 5607/99
Verpflichtung zur Herstellung einer in einem Bebauungsplan längs der Bahntrasse …
- VG München, 02.12.2008 - M 1 K 08.2568
Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen
Ein unwirksamer Bebauungsplan kann aber niemals Anspruchsgrundlage für die Durchführung konkreter Lärmschutzmaßnahmen sein (BVerwG vom 30.3.1995 Buchholz 406.11, § 2 BauGB, Nr. 38; OVG Saarlouis vom 29.11.1994 UPR 1995, 120).
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