Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 18 AEG, § 41 BImSchG, § 43 BImSchG, § 1 BImSchV
Bauliche Erweiterung eines Schienenweges; Wiedererrichtung eines zweiten Streckengleises; Entwidmung durch eindeutigen Hoheitsakt; Entwidmung durch Funktionslosigkeit; Betriebseinstellungen und Streckenstilllegungen in der DDR; Berechnung der Beurteilung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.12.1994 - 7 A 19.94
- BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 99, 166
- NVwZ 1996, 394
- DVBl 1996, 50
- DÖV 1996, 207
- UPR 1996, 143
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, verliert eine Bahnanlage ihre rechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 [118]; Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17).Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (Urteil vom 16. Dezember 1988, aaO., S. 117).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hatten, der die Verwirklichung der bestehenden Planung, hier: die Wiederaufnahme des zweigleisigen Streckenbetriebs, auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5). - BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90
Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, verliert eine Bahnanlage ihre rechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 [118]; Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17). - BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidungserheblichkeit und …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
Diese Gesichtspunkte gelten unvermindert auch für solche Vorhaben, die bereits verwirklicht sind und daher einer Messung an sich zugänglich wären; auch bei ihnen soll der Beurteilungspegel aus den genannten Gründen berechnet werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1992 - BVerwG 4 B 147.91 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1).
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot; …
Auch die Wiedererrichtung des nach dem Übergang zum eingleisigen Betrieb abgebauten zweiten Gleises wäre eine planfeststellungsbedürftige Änderung nur dann, wenn es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke gehandelt hätte (vgl. BVerwGE 99, 166 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offen stehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).
Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ;… Beschluß vom 26. Februar 1996 a.a.O.).
Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung des zweigleisigen Streckenbetriebs auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).
Der im übrigen verbleibende bloße Zeitablauf von höchstens 13 Jahren seit Entfernung des zweiten Gleises und die dadurch bedingte, ohne weiteres behebbare Änderung der Erdoberfläche können allein nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).
Voraussetzung hierfür wäre jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke gehandelt hätte (vgl. BVerwGE 99, 166 ).
- BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …
Die Wiederherstellung des in den Nachkriegsjahren abgebauten zweiten Gleises, die nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist, aber durch das planfestgestellte Vorhaben bezweckt und ermöglicht wird und damit diesem Vorhaben immissionsschutzrechtlich zugerechnet werden muß, wäre eine solche - planfeststellungsbedürftige - Änderung nur dann, wenn es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke gehandelt hätte (vgl. BVerwGE 99, 166 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).
Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ;… Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).
Eine solche könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung der bestehenden Planung, hier: die Aufnahme des zweigleisigen Streckenbetriebs, auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwGE 99, 166 ).
Der Zeitablauf seit der Entfernung des zweiten Gleises und die dadurch bedingte, ohne weiteres behebbare Änderung der Erdoberfläche durch Unkrautbewuchs und Verwitterung können allein nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwGE 99, 166 ).
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Gestaltungswirkung früherer Planungen nicht schon dadurch beseitigt worden, dass die Besatzungsmacht die Demontage des Gleises angeordnet hat (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 7 A 19.94 - BVerwGE 99, 166).Letzteres ist nur der Fall, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hatten, der die Wiederaufnahme des Streckenbetriebs auf unabsehbare Zeit ausschloss (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 7 A 19.94 - a.a.O. ).
- BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen …
Deshalb kann bei Strecken, die länger in Betrieb gewesen sind, regelmäßig von einer Widmung für Bahnbetriebszwecke ausgegangen werden (vgl. BVerwGE 99, 166, 169; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 720;… Urteile vom 23. Oktober 2002 - 9 A 12L.02, juris Rn. 40 …und vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22L.01, juris Rn. 53).Zwar kann die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet werden; insoweit sind aber strenge Anforderungen zu stellen (BVerwGE 81, 111, 117 f.; 99, 166, 169 f.; BVerwG, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42 …und Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 23L.98, juris Rn. 44).
- BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97
Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht
Die in Rede stehende Strecke Hamburg - Büchen - Berlin war einschließlich des Abschnitts Spandau West - Albrechtshof vor langer Zeit zweigleisig in Dienst gestellt worden, so daß eine entsprechende Widmung (vgl. zu den diesbezüglich 1841 abgeschlossenen Staatsverträgen S. 6 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. August 1994) unterstellt werden kann (vgl. für einen anderen Streckenabschnitt BVerwGE 99, 166 ).Darauf, ob die alte Strecke betrieben wurde und betriebsbereit war, kommt es dagegen nicht an (vgl. BVerwGE 99, 166 ).
In der DDR war - nicht anders als in der Bundesrepublik - zur Entwidmung einer Bahnanlage ein ausdrücklich hierauf gerichteter Hoheitsakt der dafür zuständigen Stelle notwendig (vgl. BVerwGE 99, 166 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - RdL 1999, 40 ).
In der Rechtsprechung wird eine Entwidmung von Eisenbahnanlagen wegen Funktionslosigkeit in Betracht gezogen, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der bestehenden Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. BVerwGE 99, 166 ;… ebenso Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - a.a.O.).
An eine Funktionslosigkeit ist zwar auch dann zu denken, wenn die Wiederaufnahme einer seit Jahrzehnten unterbrochenen Nutzung angesichts der politischen Verhältnisse auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwGE 99, 166 ; ebenso Beschluß vom 7. Februar 1997 BVerwG 4 B 6.97 - NVwZ-RR 1997, 513 ).
Speziell für die Strecke Hamburg Büchen - Berlin hat die DR eine zweigleisige Wiedererrichtung niemals endgültig aufgeben; ein entsprechendes Vorhaben war sogar abschnittsweise bereits ins Werk gesetzt und nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig umgesetzt worden (vgl. BVerwGE 99, 166 ).
- BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06
Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende …
Diese Art der Ermittlung der Geräuschemissionen - ohne Messung - ist auch bei laufendem Bahnbetrieb zulässig (BVerwG NVwZ 1996, 394, 396). - BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98
Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen
Auch die Wiedererrichtung des nach dem Übergang zum eingleisigen Betrieb abgebauten zweiten Gleises wäre eine planfeststellungsbedürftige Änderung nur dann, wenn es sich bei der nach dem Abau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke gehandelt hätte (vgl. BVerwGE 99, 166 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 -, Buchholz 442, 09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).
Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ;… Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).
Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung der bestehenden Planung, hier: die Wiederaufnahme des zweigleisigen Streckenbetriebs, auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwGE 99, 166 ).
Der im übrigen verbleibende bloße Zeitablauf von höchstens 13 Jahren seit Entfernung des zweiten Gleises und die dadurch bedingte, ohne weiteres behebbare Änderung der Erdoberfläche können allein nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwGE 99, 166 ).
- BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis; …
Dabei ist nicht zu übersehen, dass die Erweiterung des bestehenden eingleisigen Schienenweges zwischen Knappenrode und Horka auf dem noch vorhandenen Gleisbett des nach dem Zweiten Weltkrieg auf Geheiß der sowjetischen Besatzungsmacht demontierten zweiten Gleises erfolgen soll und die Wiedererrichtung eines solchen Streckengleises für sich gesehen keine wesentliche Änderung eines Schienenweges im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 16. BImSchV ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 7 A 19.94 - BVerwGE 99, 166). - BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung - …
Auch die Wiedererrichtung des nach dem Übergang zum eingleisigen Betrieb abgebauten zweiten Gleises wäre eine planfeststellungsbedürftige Änderung nur dann, wenn es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke gehandelt hätte (vgl. BVerwGE 99, 166 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).
Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ;… Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).
Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung des zweigleisigen Streckenbetriebs auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).
Der im übrigen verbleibende bloße Zeitablauf von höchstens 13 Jahren seit Entfernung des zweiten Gleises und die dadurch bedingte ohne weiteres behebbare Änderung der Erdoberfläche können allein nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).
- BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung …
Es bedarf jedoch einer eindeutigen Erklärung, die für jedermann klare Verhältnisse schafft und keinen Zweifel daran aufkommen lässt, welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offen stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111, vom 31. August 1995 - BVerwG 7 A 19.94 - BVerwGE 99, 166 und vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269). - BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl; …
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 19.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1997 - 7a D 127/94
- BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …
- BVerwG, 28.12.2017 - 3 B 15.16
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Erschütterungsschutz; Instandsetzungs- und …
- VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308
Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet; …
- BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 22.01
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Planrechtfertigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1997 - 7 A 6271/95
Vorrang der Fachplanung; Erteilung eines Vorbescheids; Errichtung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1997 - 7 A 5844/95
- BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 12.02
Begehren von Schallschutz bei dem Bau eines Schienenweges - Begriff der …
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025
Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …
- BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden …
- BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97
Bauplanungsrecht - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit
- VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15
Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven - …
- VGH Bayern, 15.04.2019 - 2 ZB 17.613
Zum Fachplanungsvorbehalt bei Bahnanlagen
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die …
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
- VG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 6 L 337/21
Eilantrag gegen die Fortsetzung der Bauarbeiten zur (Wieder-)Inbetriebnahme des …
- OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben …
- BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen
- VGH Bayern, 24.07.2008 - 22 ZB 07.1938
Anspruch eines Dritten auf aufsichtliches Einschreiten gegen …
- OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3814/96
Bahngelände; Entwidmung; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Bekanntgabe der …
- LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16
Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 20 A 1091/07
Pflicht eines Bahnstreckenbetreibers zur Schließung eines Bahnübergangs und …
- VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14
Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11
Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine …
- VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.658
Blechüberdachungen im Außenbereich; bahnfremde Nutzung auf (ehemaligem) …
- VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.657
Eselstall / Häcksel- und Abstellraum im Außenbereich; bahnfremde Nutzung auf …
- AG Berlin-Schöneberg, 09.09.2011 - 15 C 142/10
Verurteilung zur Zustimmung zur Mieterhöhung bei vom Mieter erbrachten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
Bestimmung der Erschließungsanlage
- VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.255
Zulässigkeit der Anfechtungsklage bei "aufgedrängter Genehmigung"; Anwendbarkeit …
- VG Arnsberg, 27.03.2001 - 4 K 4094/00
- VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.79
Nutzungsänderung; Werkhalle für Garten- und Landschaftsbau; bahnfremde Nutzung …
- VG Lüneburg, 27.10.1999 - 5 A 60/98
- VG Gelsenkirchen, 18.03.1997 - 14 K 261/95
Streitigkeit im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG); …
- VG Würzburg, 05.03.2015 - W 5 K 13.629
Spielhalle; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Bestimmtheit; Widmung Bahn; …
- LG Itzehoe, 28.02.2022 - 2 O 106/21
- OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 D 81/99
Errichtung von Lärmschutzwänden nach dem Maßstab der Lärmschutzvorsorge; …
- VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
- VG Bayreuth, 04.08.1998 - B 1 S 98.615
Sicherstellungsanordnung nach Naturschutzrecht hinsichtlich Flächen stillgelegter …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Eisenbahn - Folgemaßnahme - Zuständigkeit
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 75 VwVfG, § 18 AEG, § 3 BEVerkVwG
Planung des Baus eines Gemeindeweges aus Anlaß des Ausbaus eines Schienenweges; notwendige Folgemaßnahme; Verwaltungsverfahrensrecht; Verkehrswegeplanungsrecht - rechtsportal.de
Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung bzw. Bau eines gemeindlichen Ersatzweges
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 187
- UPR 1996, 143
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
"Notwendig" sind dabei allerdings nur solche Folgemaßnahmen, die Probleme von einigem Gewicht betreffen, also dazu dienen, nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes zu verhindern; denn um jede Kleinigkeit braucht sich der Vorhabenträger nicht zu kümmern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - ). - BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75
Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
Eine "andere Anlage" im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist das vorhandene Wegenetz der Beigeladenen zu 2. Folgemaßnahmen sind zu treffen, um die Probleme zu lösen, die für seine Funktionsfähigkeit durch das Vorhaben entstehen (vgl. BVerwGE 57, 297 [BVerwG 09.03.1979 - 4 C 41/75]). - BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93
Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
Notwendige Folgemaßnahmen im vorbezeichneten Sinne sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alle Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des eisenbahnrechtlichen Vorhabens, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme an den Betriebsanlagen der Eisenbahn aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 -).
- BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98
Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …
Notwendig im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG sind nur solche Folgemaßnahmen, die dazu dienen, nachhaltigen Störungen der Funktionsfähigkeit vorhandener Straßen und Wege vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297, und vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30; Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11). - OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06
Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip; …
§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, in Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mit zu erledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1999 - 11 A 31/98 -, NVwZ 2000, 435; Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).Insoweit unterliegt der Begriff der notwendigen Folgemaßnahmen wegen seiner kompentenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
Bei den Folgemaßnahmen kann es demnach nur um Regelungen außerhalb der Zulassung des eigentlichen Vorhabens gehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 -, BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96
Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine …
- OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06
Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer …
§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, in Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mit zu erledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1999 - 11 A 31.98 -, NVwZ 2000, 435; Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).Insoweit unterliegt der Begriff der notwendigen Folgemaßnahmen wegen seiner kompentenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
Bei den Folgemaßnahmen kann es demnach nur um Regelungen außerhalb der Zulassung des eigentlichen Vorhabens gehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08
Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40; …
Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11, S. 5, m. w. N. - BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 31.98
Planfeststellung; notwendige Folgemaßnahme; Unterbrechung einer Wegeverbindung; …
§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtfertigt es allerdings nicht, im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mit zu erledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 11 D 31/08
Planung für Bau des A 40-Tunnels in Dortmund rechtswidrig
Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11, S. 5, m. w. N. - OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09
Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von …
Die Norm rechtfertigt es nach dessen Rechtsprechung nicht, in Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mitzuerledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1999 - 11 A 31.98 -, NVwZ 2000, 435; Beschl. v. 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).Insoweit unterliegt der Begriff der "notwendigen Folgemaßnahmen" wegen seiner kompentenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen ( BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
- OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21
Nachvollziehbare Wahrung der Erfordernisse der Verkehrssicherheit durch einen …
Dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Folgemaßnahmen dazu dienen, nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 31.08.1995 - 11 VR 14.95 -, juris). - VG Hamburg, 31.01.2012 - 15 E 3102/11
Polizeiliche Befugnis straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung einer …
Aufgrund dieser Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens erstreckt sich die Regelungswirkung des Plans auch auf die notwendigen Folgemaßnahmen der Anlage und beschränkt sich nicht auf die eigentlichen Betriebsanlagen (…vgl. Valendar in Hermes/Sellner, AEG, § 18 Rn. 24). Folgemaßnahmen sind sämtliche Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des eisenbahnrechtlichen Vorhabens, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahmen an der Bahnanlage aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.8.1995, 11 VR 14.95, NVwZ-RR 96, 187, Juris Rn. 5). Diese Erforderlichkeit verlangt lediglich, dass Probleme von einigem Gewicht zu regeln sind, da sich der Vorhabenträger nicht um jede Kleinigkeit zu kümmern braucht (…BVerwG a.a.O. unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 12.2.1988, BVerwG 4 C 54.84, NVwZ 1989, 153 f., Juris Rn. 10, …und vom 21.5.1976, IV C 80.74, BVerwGE 51, 15 ff., Juris Rn. 38 ff.; vgl. neuestens auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.12.2011, 5 S 2100/11, Juris Rn. 49 f.).Es ist nicht Aufgabe einer Planfeststellungsbehörde, im Einzelnen zu regeln, durch welche technischen Hilfsmittel eine auf einer Straße installierte Baustelle und der um sie herum gelenkte Straßenverkehr abgesichert werden, sondern der Straßenverkehrsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31.8.1995, 11 VR 14.95, NVwZ-RR 96, 187, Juris Rn. 5, …sowie Urteile vom 12.2.1988, BVerwG 4 C 54.84, NVwZ 1989, 153 f., Juris Rn. 10, …und vom 21.5.1976, IV C 80.74, BVerwGE 51, 15 ff., Juris Rn. 38 ff.; vgl. neuestens auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.12.2011, 5 S 2100/11, Juris Rn. 49 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen …
- VGH Hessen, 19.01.2018 - 4 C 796/17
- VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05
Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
- BVerwG, 25.06.2001 - 4 B 44.01
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausklammerung von Fragen der Bauausführung
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95
Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine …
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