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   BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60   

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https://dejure.org/1961,2004
BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60 (https://dejure.org/1961,2004)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1961 - V BLw 23/60 (https://dejure.org/1961,2004)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1961 - V BLw 23/60 (https://dejure.org/1961,2004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1816
  • MDR 1961, 924
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Bie gleichen Grundsätze gelten für ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament (vgl. Beschluß des Senats vom 19 Februar 1952, V BLw 14/51" RdL 1952, 132).
  • BGH, 20.05.1952 - V BLw 79/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Sie hat infolgedessen auch nicht die Stellung einer Vorerbin nach § 4 der Verordnung Nr. 166 gehabt, sondern ist gemäß § 20 Abs. 1 EHHV Vollanerbin des Erbhofes geworden (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Mai 1952, V BLw 79/51, RdL 1953, 43).
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Diese Anwartschaft des Vertragserben ist ebenso wie die Anwartschaft des einzigen wirtschaftsfähigen Abkömmlings auf die Hofnachfolge (vgl. Beschluß des Senats vom 9- Oktober 1951, V BIav 67/50, BGHZ 3, 203 = RdL 1952, 25) einem Recht im Sinne des § 20 FGG gleichzusetzen (vgl. auch die Regelung gemäß § 38 Abs. 4 LVO).
  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Beschluß vom 15 März 1951 (V BLw 108/50, BGHZ 1, 267 = RdL 1951" 189) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 2, 516) ausgesprochen, daß durch die uneingeschränkte Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen Vertrages kein Recht eines Vertragsteiles beeinträchtigt werde.
  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Der Grundsatz, daß im Genehmigungsverfahren die privatrechtliche Wirksamkeit des zu genehmigenden Vertrages nicht zu prüfen ist, findet nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 8 . November 1955, V BLw 31/55, RdL 1956, 87) keine Anwendung, wenn ein Dritter, der an dem Vertrage nicht beteiligt ist? dessen Nichtigkeit geltend macht und durch die Genehmigung einen Rechtsverlust erleiden würde.
  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 38/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Ein solcher Pall ist beispielsweise bei Genehmigung eines HofÜbergabevertrages gegeben, der mit einem Erbvertrag in Widerspruch steht (vgl. Beschluß des Senats vom 22 . September 1953, V BLw 38/53).
  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 60/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Ob die im Beschluß des Senats vom 4. Juli 1957 (V BLw 60/56, RdL 1957, 204) vertretene Auffassung, daß im Falle der Genehmigung eines von der Ehefrau abgeschlossenen Übergabeverträges ein Beschwerderecht des Ehemannes wegen des ihm auf Grund einer vertraglichen Regelung des Güterstandes zustehenden Verwaltungs- und Nutznießungsrechts zu bejahen sei, aufrecht erhalten werden könnte, mag dahingestellt bleiben.
  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen

    c) Anders verhält es sich, wenn der Abkömmling bereits eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hat, die einem subjektiven Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG gleichsteht (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 23/60, NJW 1961, 1816; Beschluss vom 5. Dezember 1961 - V BLw 2/61, NJW 1962, 447, 448; Beschluss vom 18. April 1996 - BLw 43/95, aaO; Beschluss vom 27. September 2007 - BLw 14/07, aaO).

    aa) Eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe besteht, wenn der Abkömmling durch einen Erbvertrag nach §§ 1941, 2374 ff. BGB (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 23/60, NJW 1961, 1816) oder durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament nach §§ 2265, 2271 BGB (Senat, Beschluss vom 19. Februar 1952 - V BLw 14/51, RdL 1952, 132, 134) zum Hoferben bestimmt worden ist oder wenn er durch eine formlos bindende Hoferbenbestellung eine vergleichbar geschützte Rechtsstellung erlangt hat (zusammenfassend: Senat, Beschluss vom 18. April 1996 - BLw 43/95, AgrarR 1996, 400, 401).

  • BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden

    Ausnahmen hiervon hat er zugelassen in den Fällen, in denen der Hofeigentümer vor dem Übergabevertrag den Beschwerdeführer erbvertraglich durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder durch formlos bindende Hoferbenbestimmung (Übertragung der Bewirtschaftung und Beschäftigung auf dem Hof) bereits zum Hoferben bestimmt hatte (BGHZ 12, 286; Senatsbeschlüsse v. 1. Juli 1961, V BLw 23/60, NJW 1961, 1816; v. 5. Dezember 1961, V BLw 2/61, NJW 1962, 447, 448) und der Beschwerdeführer so eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hatte, die einem subjektiven Recht gleichgestellt wird (vgl. Keidel/Kahl, FGG, 13. Aufl., § 20 Rdn. 7).
  • BGH, 05.12.1961 - V BLw 2/61
    November 1955" V BLw 31/55" RdL 1956, 87, und 11. Juli 1961, V BLw 23/60, NJW 1961, 1816 = MDR 1961, 92b) Es trifft auch nicht zu, daß, wie die Rechtsbeschwerde meint, das Oberlandesgericht durch Verneinung des Beschwerderechts einem Übertragsnehmer, dem die Grundstücke bereits aufgelassen seien, ein 'schwächeres Recht gebe als dem Berechtigten aus 10 -.
  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 7/75

    Ein Hof als Teil des Gesamtgutes des gütergemeinschaftlichen Vermögens - Ein Hof

    Der Senat hat dieses Recht nur einem am Hofübergabevertrag nicht beteiligten Dritten zuerkannt, der erbvertragliche Ansprüche als Hoferbe geltend macht und sich gegen die Genehmigung eines nach dem Erbvertrag abgeschlossenen Hofübergabevertrages wendet (vgl. BGH MDR 1961, 924; RdL 1962, 99, 101).
  • BGH, 25.06.1980 - V BLw 48/79

    Gerichtliche Verlängerung des Pachtverhältnisses an einem landwirtschaftlichen

    Die "entsprechende Rechtsfrage" sei "unter Verkennung des Urteils des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1961" (BGH in MDR 1961, 924) ergangen.
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