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   BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18   

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https://dejure.org/2019,25190
BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18 (https://dejure.org/2019,25190)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2019 - V ZB 190/18 (https://dejure.org/2019,25190)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - V ZB 190/18 (https://dejure.org/2019,25190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sicherungshaft nach Ablauf des Haftzeitraums; Notwendige Beschränkung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sicherungshaft nach Ablauf des Haftzeitraums; Notwendige Beschränkung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 130/17

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bei Anordnung einer Sicherungshaft zur

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 4 mwN).

    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 9 mwN).

    Diese Angaben waren auch grundsätzlich ausreichend, um die Erforderlichkeit der verbleibenden Haftzeit zu belegen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 10).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18
    a) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegung ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18
    Warum die Buchung eines - wie hier - ohne Sicherheitsbegleitung geplanten Fluges in ein europäisches Land (Italien) eine Zeit von vier Wochen in Anspruch nehmen soll, wird nicht näher erläutert (vgl. zu den erforderlichen Angaben in den Fällen einer begleiteten Abschiebung demgegenüber Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18
    Die Angabe einer Höchstdauer kann aber die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 112/19

    Abschiebungshaft - und die Anforderungen an den Haftantrag

    - V ZB 190/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 37/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung nach Frankreich

    Eine solche Angabe kann aber die Erforderlichkeit der Haftdauer im konkreten Fall nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu dem genannten Zeitpunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2019 - V ZB 190/18, juris Rn. 8; vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8; vom 25. Januar 2022 - XIII ZB 108/19 - juris Rn. 7).
  • BGH, 25.01.2022 - XIII ZB 108/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags i.R.d. Anordnung der Haft zur

    Die Angabe einer Höchstdauer kann aber die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2019 - V ZB 190/18, juris Rn. 8, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8).
  • AG Berlin-Tiergarten, 01.10.2020 - 382 XIV 83/20

    Vermutung von Fluchtgefahr bei fristloser Abschiebungsanordnung

    Fehlt es daran, darf eine Haft nicht angeordnet werden (st. Rspr. BGH Beschl. v. 4.7.2019 - V ZB 190/18 - juris-Rn. 5; Beschl. v. 29.4.2010 - V ZB 218/09 - NVwZ 2010, 1508 - juris-Rn. 14).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

    Fehlt es daran, darf eine Haft nicht angeordnet werden (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 04.07.2019 - V ZB 190/18 - juris-Rn. 5; Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 218/09 - NVwZ 2010, 1508 - juris-Rn. 14).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 90/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags bzgl. Zulässigkeit für die

    Eine solche kann die Erforderlichkeit der beantragten Haft aber nicht begründen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - V ZB 190/18, juris Rn. 8).
  • AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21

    Formularmäßige Ankündigung von "Widerstand" als Vermutung von Fluchtgefahr.

    Fehlt es daran, darf eine Haft nicht angeordnet werden (st. Rspr. BGH Beschl. v. 4.7.2019 - V ZB 190/18 - juris-Rn. 5; Beschl. v. 29.4.2010 - V ZB 218/09 - NVwZ 2010, 1508 - juris-Rn. 14).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 59/19

    Berücksichtigung der Einleitung eines Asylverfahren in einem anderen

    Die Haftdauer von über sechs Wochen ist auch nicht so kurz, dass sich ihre Notwendigkeit von selbst verstünde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - V ZB 190/18, juris Rn. 8).
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