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   BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13   

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https://dejure.org/2013,37158
BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13 (https://dejure.org/2013,37158)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2013 - V ZB 69/13 (https://dejure.org/2013,37158)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13 (https://dejure.org/2013,37158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 426 Abs 1 S 1 FamFG, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfen der Haftfähigkeit eines russischen Staatsangehörigen bei der Anordnung von Sicherungshaft und deren Verlängerung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 426 Abs. 1 S. 1, FamFG § 26, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Haftfähigkeit, Sachaufklärungspflicht, Inhaftierung, Krankheit, haftunfähig, Haftunfähigkeit

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfen der Haftfähigkeit eines russischen Staatsangehörigen bei der Anordnung von Sicherungshaft und deren Verlängerung

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13
    Denn die Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen Betroffenen ist rechtswidrig (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die konsularische Vertretung des Heimatlandes der Betroffenen entgegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK von deren Inhaftierung nicht unverzüglich informiert worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 70/13, zur Veröff. best.).
  • BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 12/22
    dd) Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vom 20. Dezember 2022 - XIII ZB 8/20, NVwZ 2023, 1358 Rn. 9).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Der Gesetzgeber hat zwar das förmliche Antragsrecht des Betroffenen nach § 10 Abs. 2 FreihEntzG, auf das der Senat seinerzeit auch abgestellt hatte (Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1232 Rn. 18), redaktionell abgeschwächt (BT-Drucks. 16/6308 S. 293), aber unverändert an den Aufhebungsgründen, an der Verpflichtung zur Aufhebung der Haftanordnung von Amts wegen bei Wegfall der Gründe (dazu Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7 f.) und auch daran festgehalten, dass die Beteiligten die Aufhebung beantragen können und darüber durch Beschluss zu entscheiden ist.
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Ergeben sich nach Anordnung der Haft für das Gericht hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat es deshalb gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt aufzuklären (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).
  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

    Denn diese muss der Haftrichter prüfen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16

    Abschiebehaft für einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana zwecks

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25. Februar 2010  - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 27).
  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

    23 Die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung folgt auch in einem solchen Fall nicht, wie die Klägerseite meint, aus einer irgendwie gearteten "Rückwirkung" der mit einer konventionswidrigen Unterbringung einhergehenden Rechtsbeeinträchtigung, sondern soll offenbar in einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) begründet sein (so nunmehr der Beschluss des BGH vom 30.10.2013 - V ZB 69/13 -, Rn. 7ff.).
  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 8/20

    Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die (weitere) Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8; vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 79/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebehaft

    Eine solche Rechtsverletzung durch das Gericht kann gemäß §§ 426, 62 Abs. 1 FamFG Gegenstand einer Feststellung sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8; vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 Rn. 9; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 426 Rn. 4).
  • LG Coburg, 07.11.2022 - 41 T 25/21

    Keine (Abschiebungs-)Haftunfähigkeit wegen Selbstmordgefahr

    Zwar hat der Haftrichter auch die Haftfähigkeit des Betroffenen zu überprüfen, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Haftunfähigkeit vorliegen, denn die Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen Betroffenen ist rechtswidrig, BGH, Beschluss vom 30.10.2013, Az. V ZB 69/13.
  • LG Bielefeld, 09.04.2021 - 23 T 423/20
    Diese Erkrankungen stellten jedoch weder zu diesem noch zu einem späteren Zeitpunkt (Ende Juli 2020) hinreichend konkrete Anhaltspunkte dar, die den Haftrichter veranlassen mussten, die Haftfähigkeit des Betroffenen weiter aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2013, V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138).
  • AG Frankfurt/Main, 16.01.2018 - 934 XIV 1669/17

    Abschiebungshaft, Asylverfahren, Einstellung, Wiederaufnahme,

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