07.09.2007

Bundestag - Drucksache 16/6308

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2586   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41585
BGBl. I 2008 S. 2586 (https://dejure.org/2008,41585)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 22.12.2008, Seite 2586
  • Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
  • vom 17.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) (G-SIG: 16019440)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 25.09.2007   BT   Bundesregierung plant Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
  • 07.02.2008   BT   Zwei Anhörungen zur geplanten Reform der familiengerichtlichen Verfahrens
  • 13.02.2008   BT   Reform des Verfahrens in Familiensachen findet Zustimmung der Experten
  • 04.06.2008   BT   Abschiebehaft

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia

    Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

  • Wikipedia

    Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

 
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Wird zitiert von ... (446)

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Diese Vorschrift bestimmt in der derzeit gültigen Fassung vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586):.
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    In der Begründung des Regierungsentwurfs wird erläutert, dass dieser Verfahrensbeistand sowohl das subjektive als auch das objektive Interesse des Kindes einzubeziehen habe (BT-Drucks. 16/6308 S. 239; zum bisherigen Streitstand vgl. Jansen FGG 3. Aufl. § 50 Rdn. 47).

    Vielmehr ist das Rechtsinstitut der Verfahrenspflegschaft im Hinblick auf die verschiedenen spezifischen Anforderungen der betroffenen Rechtsgebiete jeweils unterschiedlich ausgestaltet (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 238).

  • BFH, 17.07.2019 - V R 27/17

    Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

    der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer" vorgesehen (BTDrucks 16/9733, S. 294 zur Neuregelung des § 158 Abs. 7 FamFG).

    Eine besondere fachliche Qualifikation ist zwar nicht gesetzlich geregelt, nach der Gesetzesbegründung zu § 158 FamFG soll aber eine Person bestellt werden, die "persönlich und fachlich geeignet ist, das Interesse des Kindes festzustellen und sachgerecht in das Verfahren einzubringen" (BTDrucks 16/6308, S. 238).

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