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   BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20   

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https://dejure.org/2021,54187
BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54187)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54187)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54187)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage; Kostentragungspflicht für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage

  • IWW

    § 21 Abs. 1 WEG, § 48 Abs. 5 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    Bildung von Untergemeinschaften; Tiefgarage als Fundament des Wohngebäudes; Auslegung einer Kostentragungsregel

  • Wolters Kluwer

    Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage seitens der Stellplatzeigentümer; Möglichkeit der Bildung von verselbständigten Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die Tiefgarage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2
    Zulässige Kostentragung der Sanierung der Tiefgarage nur durch Mitglieder der für diese gemäß Gemeinschaftsordnung gebildeten Sondernutzungsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    A) In der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient. b) Sieht die ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage seitens der Stellplatzeigentümer; Möglichkeit der Bildung von verselbständigten Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss Untergemeinschaft für Tiefgarage Sanierungskosten allein tragen?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentum - und die Untergemeinschaften für die Tiefgarage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sanierungskosten für eine Tiefgarage in einer WEG-Anlage. Wer zahlt ?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrhausanlage: Wer trägt die Kosten für die Reparatur einer Tiefgarage? (IMR 2022, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1688
  • MDR 2022, 299
  • DNotZ 2022, 211
  • NZBau 2022, 153
  • NZM 2022, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind sie regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie alle Balkonteile, also auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile von Balkonen und Terrassen erfassen; dass eine Sanierung von Balkonen auch dem gesamten Gebäude zugutekommt, indem etwa der Eintritt von Feuchtigkeit verhindert wird, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 15 f.).

    aa) Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 16; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12 mwN).

    Andernfalls müsste sich ein Stellplatzeigentümer ohne Wohnung (wie der Kläger) auch an den Kosten einer Dachsanierung der Wohngebäude beteiligen; umgekehrt müsste ein Wohnungseigentümer ohne Stellplatz die Kosten der Tiefgarage anteilig tragen, obwohl er keinen Vorteil aus ihr zieht und die Kosten bei einer Bauweise ohne Tiefgarage nicht angefallen wären (vgl. zu diesem Aspekt für Balkonklauseln Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 13).

  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Die Bestimmung in § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG aF (nunmehr § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG), nach der die Wohnungseigentümer auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen können, ermöglicht es aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12).

    Schon das spricht dafür, dass die Untergemeinschaften die Kosten für sämtliche Maßnahmen an "ihrem" jeweiligen Baukörper zu tragen haben; denn die vorgeschriebene eigenständige Verwaltung ist nur dann zulässig, wenn die Mitglieder der Untergemeinschaft für die Kosten der von ihnen beschlossenen Maßnahmen allein aufkommen (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 27).

    aa) Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 16; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12 mwN).

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Der Beschluss zu TOP 3 über die Sanierung der Tiefgarage mit einem Kostenvolumen von rund 5 Mio. EUR ist nicht angefochten worden; eine solche isolierte Anfechtung eines Beschlusses über die Finanzierung einer Maßnahme ist zulässig (näher LG München I, ZWE 2019, 495 Rn. 4 ff.).

    Selbst wenn die Gesamtgemeinschaft ausnahmsweise befugt sein sollte, über die Sanierung zu entscheiden (vgl. hierzu LG München I, ZWE 2019, 495 Rn. 20 ff.), änderte dies aus den oben genannten Gründen nichts an der vorgegebenen Kostentrennung (insoweit aA LG München I, ZWE 2019, 495 Rn. 26 ff.).

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Dies ist zulässig, wenn die Baukörper in der Weise getrennt sind, dass eine eindeutige Kostenzuordnung möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NZM 2015, 544 Rn. 16, 22).

    Die Bildung von buchungstechnisch getrennten Rücklagen kann in der Gemeinschaftsordnung ohne weiteres vorgegeben werden (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NZM 2015, 544 Rn. 22).

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 199/19, NZM 2020, 715 Rn. 6 mwN).

    Eine solche Vorgabe ist im Zweifel umfassend gemeint (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 199/19, NZM 2020, 715 Rn. 10).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Mit seinem Einwand, die anteiligen Sanierungskosten überstiegen den Wert seines Stellplatzes, kann der Kläger schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er den zu TOP 3 gefassten Sanierungsbeschluss nicht angefochten hat und die Kosten nach der Gemeinschaftsordnung von den Stellplatzeigentümern zu tragen sind; ohnehin ist eine individuelle "Opfergrenze" jedenfalls bei dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten nicht anzuerkennen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind sie regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie alle Balkonteile, also auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile von Balkonen und Terrassen erfassen; dass eine Sanierung von Balkonen auch dem gesamten Gebäude zugutekommt, indem etwa der Eintritt von Feuchtigkeit verhindert wird, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 15 f.).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20

    Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche

    Auszug aus BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
    Da Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder errichtet worden sind, lag es in der Kompetenz der für die Tiefgarage gebildeten Untergemeinschaft, einen Beschluss über die Erhöhung ihrer Instandhaltungsrücklage durch Erhebung einer Sonderumlage zu fassen (vgl. zu der auf die Finanzierung bezogenen Beschlusskompetenz einer Untergemeinschaft Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - V ZR 163/20, NJW 2021, 3057 Rn. 16).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    (2) Hier erscheint bereits fraglich, ob das Beschwerdegericht den Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts zutreffend bestimmt hat, was in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 Rn. 11).
  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

    Ob ein Beschlussmangel vorliegt, richtet sich nach der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, NZM 2022, 214 Rn. 9).
  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

    aa) Die Regelung ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass sie auch die den einzelnen Wohnungen zugeordneten Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 24; BGH, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12).
  • LG München I, 20.09.2023 - 1 S 9372/22

    Wohngebäudeversicherung, Eigentümerversammlung, Miteigentumsanteil, Einzelner

    Das spricht dafür, dass nach dem für die Auslegung der Gemeinschaftsordnung als Bestandteil der Grundbucheintragung maßgeblichen Wortlaut und dem Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2019, Az: V ZR 145/18, juris Rn 7; BGH, Urteil vom 12.11.2021, Az: V ZR 204/20, juris Rn 11), Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nicht zu den Kosten zählen, die gem. § 6 Nr. 1) der GO zu gleichen Anteilen auf die Wohneinheiten verteilt werden, sondern zu den übrigen Bewirtschaftungskosten, die gem. § 6 Nr. 4 der GO nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umzulegen sind.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21939
BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,21939)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,21939)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,21939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18

    Statthaftigkeit einer Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20
    Da gegen einen solchen Beschluss (nur) die Nichtzulassungsbeschwerde und nicht die Revision statthaft ist, entfaltet die Zulassung der Revision keine Bindungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - IX ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 10 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2021 - V ZR 204/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54332
BGH, 11.12.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54332)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54332)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2021 - V ZR 204/20 (https://dejure.org/2021,54332)
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