Rechtsprechung
BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 321a Abs 2 S 5 ZPO, § 544 Abs 4 S 2 Halbs 2 ZPO
Rechtliches Gehör: Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- rewis.io
Rechtliches Gehör: Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 2 S. 5
Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begründungsanforderungen an eine Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 15.10.2010 - 11 O 355/08
- OLG Düsseldorf, 29.09.2011 - 12 U 175/10
- BGH, 05.07.2012 - V ZR 242/11
- BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11
Die Wiederholung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in indirekter Rede genügt dem nicht (Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 6), auch nicht, wenn dabei die Argumente des Beschwerdegegners als unrichtig zurückgewiesen werden.Erforderlich ist eine eigenständige Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und eine kritische Prüfung der eigenen Argumentation (Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 und vom 19. März 2009 aaO).
- BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an …
Auszug aus BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11
Zu letzterem gehört auch ein Eingehen auf die in dem angefochtenen Berufungsurteil zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, hier das Senatsurteil vom 16. Oktober 2009 (V ZR 203/08, NJW 2010, 146). - BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11
Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).
- BGH, 25.04.2014 - V ZR 142/13
Voraussetzungen zur Vermeidung der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör
Die - wie hier - Wiederholung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde genügt dem nicht (Senat…, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 6), auch nicht, wenn dabei die Argumente des Beschwerdegegners als unrichtig zurückgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 17. August 2012 - V ZR 242/11, juris Rn. 1). - OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 24 U 74/13
Umfang der Rechtskraft eines einen Herausgabeantrag hinsichtlich eines …
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 242/11) die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten mit Beschluss vom 5. Juli 2012 zurückgewiesen hatte.
Rechtsprechung
BGH, 05.07.2012 - V ZR 242/11 |
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 15.10.2010 - 11 O 355/08
- OLG Düsseldorf, 29.09.2011 - 12 U 175/10
- BGH, 05.07.2012 - V ZR 242/11
- BGH, 17.08.2012 - V ZR 242/11