Rechtsprechung
BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 10, 23 Abs. 4
Inhaltsänderung des Wohnungseigentums außerhalb des Grundbuches durch Eigentümerbeschluß - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentümer - Gemeinschaftsordnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Zweitbeschlussanfechtung; Rechtsschutzbedürfnis; Kostenbeteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG §§ 10, 23 Abs. 4
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestandskraft der Festlegung des Maßstabs der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
WEG §§ 10, 23
Regelung des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluß - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Verfahrensgang
- BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
- BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Papierfundstellen
- BGHZ 127, 99
- NJW 1994, 3230
- ZIP 1994, 1605
- MDR 1995, 792
- DNotZ 1995, 599
- FGPrax 1995, 35
- ZMR 1995, 34
- WM 1994, 1986
- WM 1995, 61
- DB 1994, 2389
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (21)
- OLG Stuttgart, 21.07.1988 - 8 W 476/87
Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Es sieht sich daran aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Juli 1988 (OLGZ 1988, 437, 438) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGZ 1988, 437) in einer auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung die Meinung vertreten, die Bindung der Wohnungseigentümer an einen früheren Beschluß bleibe auch dann bestehen, wenn er mit dem angefochtenen späteren Beschluß inhaltlich übereinstimme; denn ein Beschluß verliere seine Bestandskraft nur durch Aufhebung.
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Sollte der zum Tagesordnungspunkt 7 gefaßte Beschluß der Eigentümerversammlung vom 21. August 1991, wie das vorlegende Gericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1988, 54, 57) annimmt, den inhaltsgleichen Beschluß vom 30. April 1985 novatorisch ersetzt und nicht bloß verstärkt haben, so wäre dieser damit zugleich - stillschweigend - aufgehoben worden (BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867).a) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, für die überstimmte Minderheit auch dann verbindlich, wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGHZ 54, 65, 69; 74, 258, 267;… Urt. v. 25. September 1980, VII ZR 276/79, NJW 1981, 282; Beschl. v. 13. Oktober 1983, VII ZB 7/83, WM 1983, 1412; vgl. auch Urt. des IX. Zivilsenats v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1868).
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
a) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, für die überstimmte Minderheit auch dann verbindlich, wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGHZ 54, 65, 69; 74, 258, 267;… Urt. v. 25. September 1980, VII ZR 276/79, NJW 1981, 282; Beschl. v. 13. Oktober 1983, VII ZB 7/83, WM 1983, 1412; vgl. auch Urt. des IX. Zivilsenats v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1868).Entscheidet die Mehrheit, wie hier, ohne eine dazu ermächtigende Vereinbarung, so sind die Interessen der überstimmten oder der bei der Beschlußfassung nicht anwesenden Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit der Anfechtung und bei schuldloser Fristversäumung durch das Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewahrt (BGHZ 54, 65, 70).
- OLG Köln, 16.11.1992 - 16 Wx 144/92
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer wohnungseigentumsrechtlichen Teilungserklärung; …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Für den vorliegenden Fall der Abänderung des in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssels folgt jetzt auch das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 1993, 844 [OLG Köln 16.11.1992 - 16 Wx 144/92]) der herrschenden Meinung. - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
a) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, für die überstimmte Minderheit auch dann verbindlich, wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGHZ 54, 65, 69; 74, 258, 267;… Urt. v. 25. September 1980, VII ZR 276/79, NJW 1981, 282; Beschl. v. 13. Oktober 1983, VII ZB 7/83, WM 1983, 1412; vgl. auch Urt. des IX. Zivilsenats v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1868). - BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77
Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Diese Auffassung, welcher der hier angerufene Senat in BGHZ 73, 302, 307 beigetreten ist, wird auch im Schrifttum überwiegend geteilt (…so u.a. BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 42;… Erman/Ganten, BGB, 9. Aufl., WEG § 23 Rdn. 4 a;… MünchKomm-BGB/Roll, 2. Aufl., WEG § 23 Rdn. 9;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 10 c;… Bärmann/Pick, WEG, 12. Aufl., § 23 Rdn. 17;… Palandt/Bassenge, BGB, 53. Aufl., WEG § 10 Rdn. 19; Wangemann, WuM 1987, 367 ff; kritisch: Grebe, DNotZ 1988, 275 ff; Schmidt, MDR 1990, 297 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89];… Müller, Festschrift für Bärmann und Weitnauer, 1990, S. 505 ff; Deckert, PiG 34, 77, 84/86). - BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, die Klärung der streitigen Rechtsfrage sei entscheidungserheblich, ist für den Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, bindend (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 109, 396, 398; 116, 392, 394) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90]. - BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Denn das Erfordernis der Einwilligung dieser Gläubiger in eine Änderung des Inhalts des Wohnungseigentums analog § 877 i.V. mit § 876 BGB (vgl. BGHZ 91, 343, 346) knüpft an die Änderung des Inhalts des Sondereigentums an und besteht daher auch dann, wenn die Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluß abgeändert wird (BayObLGZ 1984, 257, 261; LG Lübeck, NJW-RR 1990, 912 [LG Lübeck 08.02.1990 - 7 T 678/88];… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 10 Rdn. 17 c; Röll, WE 1992, 244, 246;… Palandt/Bassenge, BGB, 53. Aufl., WEG § 10 Rdn. 19;… anders, jedoch ohne überzeugende Begründung: BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 41;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rdn. 85;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 11). - BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, die Klärung der streitigen Rechtsfrage sei entscheidungserheblich, ist für den Senat, was die Zulässigkeit der Vorlage betrifft, bindend (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 109, 396, 398; 116, 392, 394) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90]. - BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
a) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, für die überstimmte Minderheit auch dann verbindlich, wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGHZ 54, 65, 69; 74, 258, 267; Urt. v. 25. September 1980, VII ZR 276/79, NJW 1981, 282; Beschl. v. 13. Oktober 1983, VII ZB 7/83, WM 1983, 1412; vgl. auch Urt. des IX. Zivilsenats v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1868). - BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
- BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83
Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen
- BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89
Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten
- OLG Köln, 27.09.1991 - 16 Wx 60/91
Nachträgliche Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nur durch Vereinbarung gem. …
- LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88
Verteilungsschlüssel für die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ; Billigung …
- BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87
Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses
- BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92
Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers …
- BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
Zulässigkeit der Rechtsmittel - Anwendung der Vorschrift - Maßgebender Zeitpunkt …
- BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 und 129, 329).So ging es in dem Beschluß vom 16. September 1994 (BGHZ 127, 99) um die Gültigkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses, durch den einer Zahnärztin die praxisbedingten Bewirtschaftungsmehrkosten in Anwendung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Klausel, wonach sie diese Kosten allein zu tragen hatte, nicht konkret, sondern pauschal auferlegt wurden.
Dabei kann offen bleiben, ob der Beschluß vom 21. Mai 1970 nicht schon durch die von dem erkennenden Senat vertretene Kernbereichstheorie (BGHZ 127, 99, 105; 129, 329, 333; Demharter, MittBayNot 1996, 417) überholt ist, weil der mit der Begründung eines Sondernutzungsrechts einhergehende Entzug des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer der Einräumung eines Nießbrauchs, einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, einer Grunddienstbarkeit oder auch einer Regelung nach § 1010 BGB vergleichbar ist (Belz, DWE 1996, 140, 143; ders. WE 1997, 293, 296;… ders., Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdz. 84), die zugleich den Haftungsgegenstand eines beschränkten Liegenschaftsrechts im Sinne der §§ 877, 876 BGB nachteilig verändert (hierzu vgl. BGHZ 91, 343, 345 = NJW 1984, 2409; OLG Frankfurt, WE 1998, 232, 233;… Staudinger/Gursky [1995] § 877 Rdn. 48).
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Eine Aufhebung des Zweitbeschlusses, der allein Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, wäre ohne Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern, weil es bei der Wirksamkeit des bestandskräftigen Erstbeschlusses vom 9. Juli 1996 mit identischem Beschlußinhalt verbliebe (vgl. Senat, BGHZ 127, 99, 106;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 62, § 43 Rdn. 59; Merle, DWE 1995, 146, 153; Müller, ZWE 2000, 557, 559).Damit wäre, weil dann die Unwirksamkeit ohnehin jederzeit geltend gemacht werden könnte, nur im Falle der Nichtigkeit des Erstbeschlusses ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Zweitbeschlusses gegeben (vgl. Senat, BGHZ 127, 99, 102).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Der hier zugrunde gelegten Rechtsauffassung steht nicht entgegen, dass die Abänderung eines bestehenden Schlüssels nur unter eingeschränkten Voraussetzungen verlangt werden kann (dazu Senat, Beschluss vom 16. September 1994 - V ZB 2/93, BGHZ 127, 99, 106; zur Abänderung des Schlüssels im Einzelfall nach § 16 Abs. 4 WEG vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, NZM 2010, 205, 208).
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
a) Eine hiervon abweichende Regelung der Kostenverteilung kann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG wirksam nur durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer erfolgen, wenn die Gemeinschaftsordnung - wie hier - einen Mehrheitsbeschluß nicht zuläßt (BGHZ 95, 137, 139 f.; Senat, BGHZ 127, 99, 104; 145, 158, 169; 156, 193, 196 m.w.N.). - BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Diese Auffassung hat der Senat mit eingehender Begründung bestätigt (Beschl. v. 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230 ff [BGH 16.09.1994 - V ZB 2/93] mit zustimmender Anmerkung von Niedenführ, LM WEG § 10 Nr. 14).Da nach der Senatsrechtsprechung (vgl. insbesondere NJW 1994, 3230 ff [BGH 16.09.1994 - V ZB 2/93]) ein unangefochtener und bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer ersetzen kann, liegt es in der Konsequenz dieser Rechtsprechung, daß im vorliegenden Fall auch die grundsätzliche Nutzungsfreiheit des Wohnungseigentümers zulässigerweise eingeschränkt ist.
- BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
(1) Da den Wohnungseigentümern ein Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums verwehrt ist, können sie den wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum nicht durch Mehrheitsbeschluß einschränken (Senat, BGHZ 129, 329, 333; vgl. auch Senat, BGHZ 127, 99, 105; 145, 158, 165; Demharter, MittBayNot 1996, 417). - BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Die Änderung der Gemeinschaftsordnung kann, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, grundsätzlich nur im Wege der Vereinbarung erfolgen (BGHZ 95, 137, 139; Senat, Beschl. v. 16. September 1994, V ZB 2/93, zum Abdruck in BGHZ 127, 99 vorgesehen; vgl. auch Weitnauer WE 95, 163 ff). - OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor …
Ein solcher Wille kann nach der BGH-Rechtsprechung (Beschluss vom 16.09.1994 -V ZB 2/93- NJW 1994, 3230, ebenso auch BayObLG ZMR 1997, 478, 480) nicht aus der Bereitschaft der Versammlung hergeleitet werden, über die schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. - AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00 Weiter sind Beschlüsse nichtig, die den "dinglichen Kernbereich" des Wohnungseigentums verletzen (vgl. BGH, Beschluß vom 16.9.1994 - V ZB 2/93 -, BGHZ 127, 99 [105] = ZMR 1995, 34 [36] = ZIP 1994, 1605 = NJW 1994, 3230 = WE 1995, 55 = WPM 1994, 1986 - bis auf die ZMR-Fundstelle wurden die Parallelfundstellen der Fußnote 3 des Aufsatzes von Wenzel entnommen).
Gemessen daran - so Wenzel - sei auch der vom V. Zivilsenat unter dem 16.9.1994 entschiedene "Kostenverteilungsbeschluß" (- V ZB 2/93 -, BGHZ 127, 99 = ZMR 1995, 34 ff. - weitere Parallelfundstellen s.o.) "im Ergebnis richtig".
Und eben dies ist vom BGH in der Entscheidung vom 16.9.1994 mit der Begründung "gehalten" worden, daß Beschlüsse der Wohnungseigentümer auch dann bestandskräftig werden, "wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre" (so wörtlich die Bezugnahme des V. Zivilsenats auf die vom VII. Zivilsenat entwickelte Rechtsprechung, an welcher festgehalten werde - vgl. ZMR 1995, 34 [35] unter II 2a) und [36] unter II. 2b).
So formuliert der BGH dort (vgl. in ZMR 1995, 34 [36] im ersten großen Absatz unter II. 2b):.
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; …
Der Senat kann in diesem Zusammenhang offen lassen, ob auch die Möglichkeit der Begründung verschärfter persönlicher Verpflichtungen durch vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß (etwa im Hinblick auf eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels), dessen Wirksamkeit in der bisherigen Rechtsprechung anerkannt ist (BGHZ 127, 99, 103 ff. NJW 1994, 3230; BayObLG NZM 2000, 280, 282 jeweils m.w.N.) und den Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum gemäß § 10 Abs. 3 WEG bindet, in die Bewertung mit einbezogen werden muß. - OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses
- OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
Wohnungsgrundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im Beschwerdeverfahren; …
- LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Hauptsacheerledigung durch …
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der …
- OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen …
- OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14
Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG
- BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96
Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines …
- OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
- KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als …
- BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer …
- BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten
- OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
- OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung
- OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95
Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller …
- BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
Prüfung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses
- KG, 20.01.1999 - 24 W 6942/98
Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nach …
- KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
Zum Aufhebungsanspruch eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses
- BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft …
- OLG Frankfurt, 22.09.2004 - 20 W 428/01
Wohnungseigentum: Anforderungen an den Beschlussanfechtungsantrag; …
- OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99
Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter; …
- BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96
Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von …
- BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
Auslegung einer Teilungserklärung
- BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage
- OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
Voraussetzungen der ordnungsmäßen Verwaltung bei der Beschlußfassung einer …
- KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95
Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten
- OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen …
- BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 38/02
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur Widmung einer Gemeindestraße
- BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96
Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden …
- KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der …
- OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter …
- KG, 01.02.2024 - 1 W 375/23
Teileigentums- und Wohnungseigentumsgrundbücher
- BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96
Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung …
- BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94
Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der …
- BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in …
- KG, 05.06.1996 - 24 W 2592/95
Bestimmung der Sondernutzungsbereiche
- LG Wiesbaden, 07.09.2001 - 4 T 487/01
Verfristete Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
- KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00
Keine Nichtigkeit eines Jahresabrechnungsbeschlusses bei Sonderbelastung eines …
- BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter
- BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen …
- BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen …
- KG, 01.02.2024 - 1 W 378/23
Gemeinschaftsordnungsänderung - Zustimmung der dinglich Berechtigten aus Abt. III …
- OLG Zweibrücken, 10.02.1997 - 3 W 200/96
Wohnungseigentum
- KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95
Wirkung eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses
- LG Köln, 21.01.1994 - 11 T 278/93
Keine Erfüllung durch Zahlung auf das Konto eines von mehreren …
- BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
Eigentümerbeschluss zur Änderung der Verteilung der Lasten und Kosten des …
- BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 110/95
Beschränkung einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Wohnung durch die …
- AG München, 02.10.2015 - 481 C 5998/15
Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung
- BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98
Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer …
- LG Wuppertal, 14.07.1995 - 6 T 313/95
Wirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Abänderung der …
- KG, 28.05.1999 - 24 W 1698/99
Mindestvoraussetzungen für einen vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluss über …
- BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 21/97
Abänderung der Gemeinschaftsordnung durch beständskräftigen Mehrheitsbeschluß der …
- AG Celle, 18.12.2015 - 160 C 1251/15
Gemeinschaftliche Geltendmachung: Recht aber keine Pflicht!