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Rechtsprechung
   BFH, 20.03.1990 - V B 123/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4194
BFH, 20.03.1990 - V B 123/89 (https://dejure.org/1990,4194)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1990 - V B 123/89 (https://dejure.org/1990,4194)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1990 - V B 123/89 (https://dejure.org/1990,4194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheiden - Anforderungen an den Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Das FG hat übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Senats entschieden, daß die Einschaltung von Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis nur eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 AO 1977 erfüllt, wenn für die Einschaltung - abgesehen von dem Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007, m. w. N.).

    Insofern kann dahinstehen, ob die bezeichnete Verwaltungsregelung (vgl. auch Abschn 148a Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1988) vom BFH dadurch, daß er bisher hierauf nicht näher eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2. a); BFH-Urteil in BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 unter 2. c), als nicht mit dem geltenden Recht vereinbar bezeichnet worden ist oder ob sie als nach § 163 AO 1977 zu beurteilende Billigkeitsregelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II.4.; Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1987 I BvR 275/87, nicht veröffentlicht) Bedeutung haben könnte.

  • BFH, 29.10.1987 - V B 61/87

    Fortbestand des Vorbehalts der Nachprüfung bei fehlendem Vorbehaltsvermerk im …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Auf die bei dem Zwischenmieter gegebenen Verhältnisse und auf die Kenntnis des Antragstellers davon kommt es für die Beurteilung des Zwischenmietverhältnisses im Streitfall nicht an (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 61/87, BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2.).

    Insofern kann dahinstehen, ob die bezeichnete Verwaltungsregelung (vgl. auch Abschn 148a Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1988) vom BFH dadurch, daß er bisher hierauf nicht näher eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2. a); BFH-Urteil in BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 unter 2. c), als nicht mit dem geltenden Recht vereinbar bezeichnet worden ist oder ob sie als nach § 163 AO 1977 zu beurteilende Billigkeitsregelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II.4.; Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1987 I BvR 275/87, nicht veröffentlicht) Bedeutung haben könnte.

  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person - …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Eine Verpflichtung der Finanzbehörden nach Treu und Glauben, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen, setzt voraus, daß der Steuerpflichtige darauf vertraut hat und sein Vertrauen schutzwürdig ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, unter II.3.).

    Insofern kann dahinstehen, ob die bezeichnete Verwaltungsregelung (vgl. auch Abschn 148a Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1988) vom BFH dadurch, daß er bisher hierauf nicht näher eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2. a); BFH-Urteil in BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 unter 2. c), als nicht mit dem geltenden Recht vereinbar bezeichnet worden ist oder ob sie als nach § 163 AO 1977 zu beurteilende Billigkeitsregelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II.4.; Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1987 I BvR 275/87, nicht veröffentlicht) Bedeutung haben könnte.

  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Im Streitfall ist eine Bindung, an der bisherigen Beurteilung des Vorsteuerabzugs festzuhalten, auch nicht durch eine Zusage (§§ 204 f. AO 1977) oder durch eine rechtsverbindliche Auskunft (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562) eingetreten.
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Das UStG geht nämlich regelmäßig davon aus, daß der wirtschaftliche Sachverhalt der Wohnungsvermietung dadurch gestaltet wird, daß die Wohnung demjenigen vermietet wird, der sie bewohnen will (BFH-Beschluß vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756).
  • BFH, 23.02.1989 - V B 60/88

    Rechtsmißbrauch - Gestaltung - Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung - …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Die mit der steuerpflichtigen Zwischenvermietung verfehlte Belastungsgleichheit wird durch § 42 AO 1977 wiederhergestellt dadurch, daß die Entstehung des Vorsteuerabzuganspruchs so beurteilt wird, wie dies bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung durch steuerfreie Vermietung der Wohnung von dem Eigentümer an den Endmieter geschehen wäre (BFH-Beschluß vom 23. Februar 1989 V B 60/88, BFHE 155, 503, BStBl II 1989, 396).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Dafür müssen Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Vorausschau einen Mietausfall erwarten lassen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96, m. w. N.).
  • BFH, 02.11.1989 - V R 56/84

    Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Die Einschränkung der Änderungsbefugnis ist auch bei der Änderung einer Steuerfestsetzung zu beachten, die auf einer Steueranmeldung beruht (BFH-Urteile vom 2. November 1989 V R 56/84, BStBl II 1990, 253; vom 28. September 1987 VIII R 154/86, BFHE 151, 107, BStBl II 1988, 40).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86

    Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt …

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Die Einschränkung der Änderungsbefugnis ist auch bei der Änderung einer Steuerfestsetzung zu beachten, die auf einer Steueranmeldung beruht (BFH-Urteile vom 2. November 1989 V R 56/84, BStBl II 1990, 253; vom 28. September 1987 VIII R 154/86, BFHE 151, 107, BStBl II 1988, 40).
  • BFH, 20.04.1989 - V R 130/84

    Anforderungen an Freiberuflichkeit nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 20.03.1990 - V B 123/89
    Es sind auch keine anderen Umstände vorhanden, durch die das FA eine Vertrauenslage für den Antragsteller geschaffen hätte, die es bindet, an einer Rechtsauffassung festzuhalten, die einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zugrunde gelegen hatte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. April 1989 V R 130/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 18 Abs. 1, Rechtsspruch 38).
  • BFH, 22.12.1987 - IX R 149/84

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …

  • BFH, 13.01.1970 - I R 122/67

    Treu und Glauben - Umwandlung einer Einzelfirma - GmbH - Geschäftsaufgabe - …

  • BFH, 23.05.1996 - V R 54/95

    Milchquoteneinbringung in eine GbR

    Die Änderung widerspricht keiner in der Vorschrift bezeichneten Verwaltungsvorschrift einer obersten Landesbehörde (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 20. März 1990 V B 123/89, BFH/NV 1991, 127 unter 2. a).
  • BFH, 24.07.1997 - V R 60/94

    Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung

    Der Änderung stand auch § 176 Abs. 2 AO 1977 nicht deshalb entgegen, weil der BFH allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung zur Zwischenvermietung nicht als mit geltendem Recht unvereinbar bezeichnet hatte (vgl. zur Anwendung von § 176 Abs. 2 AO 1977 in Zwischenvermietungsfällen BFH-Beschluß vom 1. März 1990 V B 123/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Umsatzsteuergesetz, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 11).
  • BFH, 11.11.1991 - V B 45/91

    Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch Einschaltung eines …

    Da eine Verletzung von § 176 Abs. 2 AO 1977 durch die angefochtenen Steuerbescheide nicht ersichtlich ist (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 20. März 1990 V B 123/89, BFH/NV 1991, 127, 129), ist die Aussetzung der Vollziehung auch insoweit nicht gerechtfertigt.
  • BFH, 03.05.1993 - V B 164/92

    Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bei …

    Die Vorentscheidung weicht nicht von dem Beschluß des BFH vom 20. März 1990 V B 123/89 (Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1991, 112) ab, weil sie übereinstimmend mit der Begründung des BFH davon ausgeht, daß durch einen zeitweisen Wohnungsleerstand nach Abschluß des Zwischenmietvertrages keine die Abweichung vom Gesetzesplan rechtfertigende Gestaltung dargetan wird.
  • FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot …

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vergleiche Beschlüsse vom 20.03.1990 V B 111/89 und V B 123/89, BFH/NV 1991, 63 und 127) verhindert aber der Vorbehalt der Nachprüfung grundsätzlich den für die Bindung nach Treu und Glauben erforderlichen Vertrauenstatbestand.
  • FG Brandenburg, 14.05.1997 - 3 V 214/97

    Investitionszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; Anspruch auf …

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