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Rechtsprechung
   BFH, 12.03.1993 - V B 124/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9320
BFH, 12.03.1993 - V B 124/92 (https://dejure.org/1993,9320)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1993 - V B 124/92 (https://dejure.org/1993,9320)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1993 - V B 124/92 (https://dejure.org/1993,9320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Vollstreckung eines Steuerbescheides bei einem Angriff gegen einen bestandskräftig festgesetzten Steueranspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus BFH, 12.03.1993 - V B 124/92
    Mit Angriffen gegen diesen Anspruch kann er aber einen Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen nur erreichen, wenn der Steuerbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen, anderweit nicht behebbaren Irrtum des FA über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500 [BFH 21.01.1992 - VIII R 51/88] zu 2., BStBl II 1993, 3, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1984 - V B 44/84

    Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch - …

    Auszug aus BFH, 12.03.1993 - V B 124/92
    Einwendungen, aus denen die Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung folgen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194 zu 2.), sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer …

    Auszug aus BFH, 12.03.1993 - V B 124/92
    Der Steuerpflichtige kann Rechtsschutz nur durch Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -, § 69 Abs. 2, 3 FGO) der für rechtswidrig gehaltenen Vollstreckungsverwaltungsakte erreichen (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juni 1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
  • BFH, 21.05.1987 - V R 129/78

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der …

    Auszug aus BFH, 12.03.1993 - V B 124/92
    Die Steuerfestsetzung nach § 14 Abs. 3 UStG setzt nur eine abstrakte Gefährdung und keinen Straftatbestand voraus (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652 zu 1c, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen - …

    Insbesondere mit Blick auf die Höhe der Abgabenforderung und in Anbetracht des Umstandes, dass es vorliegend um den Erlass einer Sicherungsanordnung zur Verhinderung eines Eingriffs in den Rechtskreis der Antragstellerin auf der Grundlage eines als Vollstreckungstitel ausscheidenden unwirksamen Abgabenbescheides und nicht um die Erweiterung ihrer Rechte durch den Erlass einer Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, etwa zur Verfolgung von Einwendungen gegen die Vollstreckung oder gegen die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides geht (vgl. zu solchen Fällen etwa BFH…, Beschluss vom 17. Mai 1988 - VII B 27/88 - BFH/NV 1989, 114;… Beschluss vom 18. März 1992 - X B 59/91 - BFH/NV 1992, 618: Stundung; Beschluss vom 21. Juli 1992 - VII B 78/92 - zitiert über juris: Gewinnrückstellungen; Beschluss vom 12. März 1993 - V B 124/92 - BFH/NV 1994, 260 und Beschluss vom 27. Juli 1993 - VII B 267/92 - zitiert über juris: Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung; Beschluss vom 12. Mai 1993 - I B 15/93 - zitiert über juris: Möglichkeit eines Verlustrücktrags), ist es der Antragstellerin wegen des Gebots effektiver Rechtschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zuzumuten, zunächst eine Vollstreckung des - nicht wirksam gewordenen und daher als Vollstreckungstitel ausscheidenden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG BB) - Beitragsbescheides hinzunehmen und eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten oder sich nach Einleiten konkreter Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. §§ 281 ff. AO i.V.m. § 5 VwVG BB) gegen diese als der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte zur Wehr zu setzen.
  • FG München, 23.04.2014 - 10 V 626/14

    Zuständigkeit für Vollstreckungsaufschub Vollstreckung nach Restschuldbefreiung

    Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind nämlich außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§ 256 AO ;… vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260).
  • FG München, 23.07.2014 - 10 V 626/14
    Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind nämlich außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§ 256 AO;… vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260).
  • FG Saarland, 23.02.2011 - 1 V 1029/11

    Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Einstellung der Vollstreckung - …

    Der Steuerpflichtige kann insofern Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung erreichen (BFH vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260 m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 3 V 932/13

    Vorläufiger Rechtsschutz durch Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Klage auf …

    Der Steuerpflichtige kann in diesem Fall Rechtsschutz nur durch Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 2, 3 FGO) der für rechtswidrig gehaltenen Vollstreckungsverwaltungsakte erreichen (BFH-Beschluss vom 12. März 1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260).
  • FG Baden-Württemberg, 23.01.2023 - 1 V 2520/22

    Kein Anspruch der Antragstellerin auf Anornung der aufschiebenden Wirkung gegen …

    Davon abgesehen sind Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind nach § 256 AO außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (…BFH-Beschlüsse vom 12.06.1992 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; vom 12.03.1993 V B 124/92, BFH/NV 1994, 260).
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