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Rechtsprechung
   BFH, 07.03.2012 - V B 131/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10009
BFH, 07.03.2012 - V B 131/11 (https://dejure.org/2012,10009)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2012 - V B 131/11 (https://dejure.org/2012,10009)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2012 - V B 131/11 (https://dejure.org/2012,10009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • openjur.de

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, RVG § 32 Abs 2, RVG § 33 Abs 1, RVG § 33 Abs 2, GKG § 63 Abs 2
    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 32 Abs 2 RVG
    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision auf Grund einer Sachaufklärungsrüge im Falle einer unterlassenen Rüge der fehlerhaften Sachaufklärung in der Vorinstanz bei rechtskundiger Vertretung der Partei

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung des Gegenstandswert durch den BFH; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Rn. 8 Bei der Sachaufklärungsrüge handelt es sich um einen Verfahrensfehler, auf dessen Geltendmachung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung verzichtet werden kann (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Rn. 5 aa) Eine hinreichende Darlegung der Divergenz erfordert, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeitet und einander gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 144/09

    Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Rn. 5 aa) Eine hinreichende Darlegung der Divergenz erfordert, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeitet und einander gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863;… vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455;… vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35).
  • BFH, 22.10.2008 - X B 248/07

    Schlüssige Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung - Hinweispflicht nach …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht als Spruchkörper fehlt daher, wenn sich --wie im Streitfall-- die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätze ermitteln lässt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186, …und vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818;… Ratschow, a.a.O., Vor § 135 Rz 115).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 71/09

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Deshalb bedarf es entweder einer rechtzeitigen Rüge in der Vorinstanz oder einer Darlegung, weshalb eine derartige Rüge von der in der Vorinstanz fachkundig vertretenen Klägerin nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 71/09, BFH/NV 2010, 1457, unter II.1.b aa der Gründe).
  • BFH, 27.01.1994 - VII S 36/93

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes durch …

    Auszug aus BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht als Spruchkörper fehlt daher, wenn sich --wie im Streitfall-- die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätze ermitteln lässt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186, und vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818;… Ratschow, a.a.O., Vor § 135 Rz 115).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines …

    Einem Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich wie im Streitfall die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (BFH-Beschluss vom 07. März 2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154).
  • BFH, 15.12.2014 - VII S 37/14

    Einzelrichterentscheidung über Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

    Rn. 2 2. Die von dem Antragsteller, Kläger und Revisionsbeklagten begehrte Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1 und 2 RVG kommt nicht in Betracht, da sich die Anwaltsgebühren im Streitfall nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen und es an einem solchen Wert --auch ohne gerichtliche Festsetzung-- (vgl. BFH-Beschluss vom 7. März 2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154)-- nicht fehlt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener …

    Einem Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich wie im Streitfall die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (BFH-Beschluss vom 07. März 2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154).
  • BFH, 12.06.2012 - V B 128/11

    Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen

    Zwar kann dies bei verzichtbaren Verfahrensmängeln wie dem der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung auch durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge geschehen (BFH-Beschlüsse vom 7. März 2012 V B 131/11, nicht veröffentlicht;… vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10

    Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten …

    Einem Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich wie im Streitfall die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (BFH-Beschluss vom 07. März 2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154).
  • FG Hamburg, 20.03.2015 - 3 K 218/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen …

    Rn. 12 b) Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag ist gegeben, weil sich der Streitwert nicht ohne weiteres aus den Anträgen i. V. m. dem Streitwertkatalog oder der Fallgruppen-Rechtsprechung entnehmen lässt (…vgl. Beschlüsse BFH vom 18.10.2012 IV S 17/12, BFH/NV 2013, 248; vom 07.03.2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154; pragmatisch Reuß, EFG 2013, 1961).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1223/11

    Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Klagebefugnis der …

    Einem Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich wie im Streitfall die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (BFH-Beschluss vom 07. März 2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11

    Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft - …

    Einem Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich wie im Streitfall die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (BFH-Beschluss vom 07. März 2012 V B 131/11, BFH/NV 2012, 1154).
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