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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.2010 - V B 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18561
BFH, 12.10.2010 - V B 134/09 (https://dejure.org/2010,18561)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2010 - V B 134/09 (https://dejure.org/2010,18561)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - V B 134/09 (https://dejure.org/2010,18561)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen; Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15, AO § 163, AO § 347, FGO § 46
    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 UStG 1993, § 163 AO, § 347 AO, § 46 FGO
    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 UStG 1993, § 163 AO, § 347 AO, § 46 FGO
    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1993 § 15; AO § 163; AO § 347; FGO § 46
    Verbindung der Berufung des Steuerpflichtigen auf Gewährung des Vorsteuerabzugs trotz Fehlens der Voraussetzungen im Billigkeitswege mit der Entscheidung über den Vorsteuerabzug; Untätigkeitseinspruch oder Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung durch das Finanzamt ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen; Untätigkeitseinspruch und ggf. Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidung über Billigkeitsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht …

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - V B 134/09
    Rn. 3 Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im --hier vorliegenden-- Festsetzungsverfahren keinen Schutz des guten Glaubens an die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorsieht (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2008 V R 63/07, BFH/NV 2009, 1473; vom 30. April 2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744;… vom 8. Juli 2009 XI R 51/07, BFH/NV 2010, 256).

    des FG-Urteils Stellung genommen und auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744) verwiesen.

  • BFH, 17.06.2010 - X B 218/09

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von …

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - V B 134/09
    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 X B 218/09, BFH/NV 2010, 1633;… vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369).

    Ein solcher Mangel liegt zwar vor, wenn das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1633;… BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363).

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 51/07

    Kein Gutglaubensschutz bei unzutreffender Rechnungsanschrift des Leistenden - …

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - V B 134/09
    Rn. 3 Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im --hier vorliegenden-- Festsetzungsverfahren keinen Schutz des guten Glaubens an die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorsieht (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2008 V R 63/07, BFH/NV 2009, 1473; vom 30. April 2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744; vom 8. Juli 2009 XI R 51/07, BFH/NV 2010, 256).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden …

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - V B 134/09
    Rn. 3 Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im --hier vorliegenden-- Festsetzungsverfahren keinen Schutz des guten Glaubens an die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorsieht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2008 V R 63/07, BFH/NV 2009, 1473; vom 30. April 2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744;… vom 8. Juli 2009 XI R 51/07, BFH/NV 2010, 256).
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - V B 134/09
    Ein solcher Mangel liegt zwar vor, wenn das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1633; BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363).
  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BFH, 12.10.2010 - V B 134/09
    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (…BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 X B 218/09, BFH/NV 2010, 1633; vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369).
  • BFH, 05.06.2014 - V R 50/13

    Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und …

    Rn. 32 4. Ob der Klägerin der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren nach §§ 163, 227 der Abgabenordnung zu gewähren sein könnte, kann der Senat im Festsetzungsverfahren nicht entscheiden, weil Steuerfestsetzung und Billigkeitsentscheidung zwei unterschiedliche Verwaltungsakte sind (…BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 V B 70/12, BFH/NV 2013, 515; vom 12. Oktober 2010 V B 134/09, BFH/NV 2011, 326).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - 1 K 1766/12

    Vorsteuerabzug aus Altgoldgeschäften beim Auftreten von Strohmännern - …

    Ein solcher ist im Rahmen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes nicht vorgesehen (BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 V B 70/12,BFH/NV 2013, 515 unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 V B 134/09, BFH/NV 2011, 326).

    Die Billigkeitsentscheidung ist zwar nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden, gleichwohl sind Steuerfestsetzung und Billigkeitsentscheidung zwei Verwaltungsakte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 326).

  • BFH, 12.12.2012 - V B 70/12

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

    Rn. 15 c) Macht der Steuerpflichtige geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, handelt es sich um einen Antrag auf eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO, da im Rahmen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes ein Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung des Vorsteuerabzuges nicht vorgesehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 V B 134/09, BFH/NV 2011, 326).

    Die Billigkeitsentscheidung ist zwar nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden, gleichwohl sind Steuerfestsetzung und Billigkeitsentscheidung zwei Verwaltungsakte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 326).

  • FG Düsseldorf, 16.05.2012 - 5 K 3311/10

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach einer Beurteilung der Ausgangsumsätze aus …

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass § 15 UStG im - hier vorliegenden - Steuerfestsetzungsverfahren keinen Schutz des guten Glaubens an die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorsieht (…u.a. Urteile des BFH vom 8. Oktober 2008 V R 63/07, BFH/NV 2009, 1473; vom 30. April 2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744; vom 8. Juli 2009 XI R 51/07, BFH/NV 2010, 256, Beschluss des BFH vom 12.10.2010 V B 134/09, BFH/NV 2011, 326).
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