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Rechtsprechung
   BFH, 30.10.2001 - V B 142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12388
BFH, 30.10.2001 - V B 142/01 (https://dejure.org/2001,12388)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2001 - V B 142/01 (https://dejure.org/2001,12388)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - V B 142/01 (https://dejure.org/2001,12388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § ... 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 63 Abs. 2; ; AO 1977 § 61 Abs. 2; ; AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3; ; AO 1977 § 61 Abs. 3; ; AEAO § 61 Nr. 8; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Gemeinnütziger Verein - Sportverein - Vermögensbindung - Körperschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.10.2010 - I R 59/09

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens …

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass schwer wiegende Verstöße gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglichen (gl.A. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 61 Nr. 8; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 63 AO Rz 22;… Buchna, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 9. Aufl., 2008, § 63 Tz. 2.13.1, S. 233;… Bott in Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. Aufl., 2005, § 9 Rz 82, 118;… Koenig in Pahlke/ Koenig, AO, 2. Aufl., § 63 Rz 7;… Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 6. Aufl., Rz C 219-226; zweifelnd hingegen FG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2001 7 B 7372/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1338 und nachfolgend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 2001 V B 142/01, BFH/NV 2002, 309, allerdings nicht Ausschüttungen an Gesellschafter betreffend; Orth, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft Bd. 26 --2003--, S. 177, 216).

    Rn. 25 Der Grundsatz der Vermögensbindung soll sicherstellen, dass Vermögen, das die Körperschaft aufgrund der steuerbegünstigten Tätigkeit erworben hat, auch für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 309).

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft - Änderung von …

    Auch im BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 (Az. V B 142/01) werde die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit als zweifelhaft gewertet.
  • FG Münster, 11.03.2005 - 9 K 1220/00

    Vertrauensschutz gegen rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit; …

    Rn. 86 Ob Verstöße der tatsächlichen Geschäftsführung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO so schwerwiegend sein können, dass sie einer Verwendung des gesamten Vermögens für satzungsfremde Zwecke gleichkommen (so AEAO zu § 61 AO Nr. 8); offen gelassen im BFH-Beschluss vom 30.10.2001, 5 B 142/01, BFH/NV 2002, 309) braucht daher auch hier nicht entschieden zu werden.
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