Rechtsprechung
| BFH, 09.10.2003 - V B 179/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128
Kostenentscheidung, Beschwerde - datenbank.nwb.de
Ao. Beschwerde gegen Kostenentsch.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung rechtlichen Gehörs in Bezug auf eine Kostenentscheidung; Unzulässigkeit der Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten; Ablehnung von Gerichtspersonen; Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
Verfahrensgang
- FG München, 21.08.2003 - 14 K 4646/02
- FG München, 22.08.2003 - 14 K 4646/02
- BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99
Außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481;… vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619;… vom 15. Mai 2002 I B 3/02, BFH/NV 2002, 1317).
- BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung
Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.;… vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481). - BFH, 22.08.2001 - III B 71/01
Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der …
Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Sie wären selbst bei sachlicher Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung nicht gegeben (BFH-Beschluss vom 22. August 2001 III B 71/01, BFH/NV 2002, 195). - BFH, 22.11.2000 - I B 106/00
Außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481; vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619;… vom 15. Mai 2002 I B 3/02, BFH/NV 2002, 1317). - BFH, 15.05.2002 - I B 3/02
Kostenentscheidung; Beschwerde - außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481;… vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619; vom 15. Mai 2002 I B 3/02, BFH/NV 2002, 1317).
- BFH, 23.02.2005 - IX B 177/04
Gegenvorstellung; außerordentliche Beschwerde
Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine (in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene) außerordentliche Beschwerde an das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht (hier: der BFH) gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 V B 179/03, BFH/NV 2004, 219, unter II. 3.;… vom 1. April 2004 IX B 133/03, BFH/NV 2004, 1118). - BFH, 01.04.2004 - IX B 133/03
Außerordentliche Beschwerde - Gegenvorstellung
Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine (in der Prozessordnung nicht vorgesehene) außerordentliche Beschwerde an das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht gegeben (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2003 V B 179/03, BFH/NV 2004, 219).
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