Rechtsprechung
| BFH, 28.04.2025 - V B 30/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60a Abs 1 AO, § 60a Abs 5 AO, § 105 Abs 5 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung - IWW
§ 60a der Abgabenordnung (AO), § ... 60a Abs. 1 Satz 1 AO, §§ 51, 59, 60, 61 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes, § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes, §§ 51 ff. AO, § 60a Abs. 4 AO, Art. 27 Nr. 14, Art. 50 Abs. 1 des Jahressteuergesetzes 2020, § 60a Abs. 6 AO, § 60a Abs. 6 Satz 2 AO, § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 60a AO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 60a Abs. 5 Satz 1 AO, § 116 Abs. 6 FGO, § 61 Abs. 1 AO, § 60a Abs. 1 AO, § 143 Abs. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
- rechtsportal.de
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
- datenbank.nwb.de
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Fehlen von Entscheidungsgründen - bei tatsächlicher Würdigung
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 21.03.2023 - 2 K 360/20
- BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BFH, 02.07.2021 - V B 34/20
Belegnachweis beim Vorsteuerabzug
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Rn. 12 Eine Entscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 02.07.2021 - V B 34/20, BFH/NV 2021, 1523, Rz 8).Ein Urteil enthält aber keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt (Senatsbeschluss vom 02.07.2021 - V B 34/20, BFH/NV 2021, 1523, Rz 9).
Dagegen liegt kein derartiger Verfahrensmangel vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (Senatsbeschluss vom 02.07.2021 - V B 34/20, BFH/NV 2021, 1523, Rz 10).
- BFH, 27.11.2019 - I R 40/19
Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen - …
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Rn. 9 Das FA ist mit Wirkung zum 01.09.2024 durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung vom 30.07.2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2024, 518) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA A eingetreten (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1, BStBl II 2024, 670;… vom 14.03.2024 - V R 51/20, BFHE 284, 330, BFH/NV 2024, 1092, Rz 11;… BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756;… vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Daher wird sich das FG auch mit der Frage zu befassen haben, ob Regelungsgegenstand eines Bescheids über die Aufhebung eines Feststellungsbescheids im Sinne des § 60a Abs. 1 AO --ebenso wie bei dem Feststellungsbescheid selbst-- eine bestimmte Satzung ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202, Rz 37) und deshalb im Streitfall bezogen auf diese Satzung als in diesem Sinne unteilbarem Streitgegenstand die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Änderungs- oder Aufhebungsvorschriften zu prüfen sind.
- BFH, 23.07.2020 - V R 40/18
Satzungsänderung bei Gemeinnützigkeit
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Jedoch hat das FG zugleich --unter Bezugnahme auf das zu § 60a Abs. 4 AO und damit allein zur formellen Satzungsmäßigkeit ergangene Senatsurteil vom 23.07.2020 - V R 40/18 (BFHE 270, 43, BStBl II 2021, 3)-- darauf abgestellt, dass solche "Erkenntnisse" so substantiiert sein müssen, dass sie einen eindeutigen Rückschluss auf eine Verletzung der materiellen Gemeinnützigkeit zulassen. - BFH, 14.03.2024 - V R 51/20
Spartenrechnung im Sinne des § 8 Abs. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Rn. 9 Das FA ist mit Wirkung zum 01.09.2024 durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung vom 30.07.2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2024, 518) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA A eingetreten (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1, BStBl II 2024, 670; vom 14.03.2024 - V R 51/20, BFHE 284, 330, BFH/NV 2024, 1092, Rz 11;… BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756;… vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94
Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Damit ist --ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO s. z.B. BFH-Urteil vom 20.05.1994 - VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… BFH-Beschlüsse vom 04.07.2006 - X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c;… vom 28.08.2014 - X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, Rz 11)-- weder für die Verfahrensbeteiligten ersichtlich noch in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar, ob die Würdigung des FG auf zumindest nachvollziehbaren Überlegungen beruht. - BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im …
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Rn. 9 Das FA ist mit Wirkung zum 01.09.2024 durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung vom 30.07.2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2024, 518) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA A eingetreten (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1, BStBl II 2024, 670;… vom 14.03.2024 - V R 51/20, BFHE 284, 330, BFH/NV 2024, 1092, Rz 11;… BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756; vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 31.08.2016 - I B 146/15
Sachaufklärungsrüge - Formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Rn. 9 Das FA ist mit Wirkung zum 01.09.2024 durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung vom 30.07.2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2024, 518) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA A eingetreten (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1, BStBl II 2024, 670;… vom 14.03.2024 - V R 51/20, BFHE 284, 330, BFH/NV 2024, 1092, Rz 11; BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756;… vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der …
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Rn. 17 3. Der Senat sieht die sich aus § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergebenden Darlegungsanforderungen zu § 119 Nr. 6 FGO als noch erfüllt an, da der Kläger immerhin rügt, dass es für die Übernahme der Erkenntnisse des FA --und damit die Verneinung von Zweifeln-- durch das FG an einer Begründung fehle und es nach ständiger Rechtsprechung auf die --konkret-- geltend gemachten Zulassungsgründe nicht ankommt, wenn sich aus den Darlegungen zumindest ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.06.2023 - VII B 50/22, BFH/NV 2023, 1099, Rz 29; vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 19). - BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage
Auszug aus BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Damit ist --ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO s. z.B. BFH-Urteil vom 20.05.1994 - VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… BFH-Beschlüsse vom 04.07.2006 - X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c; vom 28.08.2014 - X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, Rz 11)-- weder für die Verfahrensbeteiligten ersichtlich noch in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar, ob die Würdigung des FG auf zumindest nachvollziehbaren Überlegungen beruht. - BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22
Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § …
- BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich
- BFH, 01.08.2002 - I B 162/01
Urteilsbegründung
- BFH, 26.11.2025 - V B 74/24
Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen
Ein Urteil enthält erst dann keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (…vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 1/24, BFH/NV 2025, 1048, Rz 13), wenn den Beteiligten in Bezug auf einen wesentlichen Streitpunkt die Möglichkeit entzogen wäre, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…vgl. BFH-Beschluss vom 02.07.2021 - V B 34/20, BFH/NV 2021, 1523, Rz 9), oder wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2025 - V B 30/23, BFH/NV 2025, 886, Rz 12). - FG Hessen, 21.05.2026 - 3 V 1420/24 Der Antragsgegner ist mit Wirkung zum 01.08.2025 durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter vom 19.05.2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen --GVBl-- 2025, Nr. 35) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA eingetreten (vgl. allgemein Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2025 - V B 30/23, BFH/NV 2025, 886 Rn. 9).
- FG Hessen, 10.09.2025 - 3 V 697/25
Aussetzung der Vollziehung einer Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Der Antragsgegner ist mit Wirkung zum 01.08.2025 durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter vom 19.05.2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen --GVBl-- 2025, Nr. 35) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA eingetreten (vgl. allgemein Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2025 - V B 30/23, BFH/NV 2025, 886 Rn. 9). - BFH, 29.10.2025 - X B 31/25
Teilweise nicht mit Gründen versehene Entscheidung
Ein Urteil enthält aber keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2025 - V B 30/23, BFH/NV 2025, 886, Rz 13, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".