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Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.07.2000

Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2000 - V B 32/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9321
BFH, 18.08.2000 - V B 32/00 (1) (https://dejure.org/2000,9321)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2000 - V B 32/00 (1) (https://dejure.org/2000,9321)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2000 - V B 32/00 (1) (https://dejure.org/2000,9321)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführer einer GmbH - Aufhebung eines Haftungsbescheids - Umsatzsteuerrückstände - Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 251; ZPO § 42 Abs. 1
    Ablehnung eines Richters; unterlassene Bekanntgabe der dienstlichen Äußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.06.1995 - XI B 11/95

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch dürfen im Streitfall allerdings Tatsachen oder Beweisergebnisse aus der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters nicht verwertet werden, weil diese den Beteiligten nicht zur Stellungnahme zugesandt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 1995 XI B 11/95, BFH/NV 1995, 1083).

    Die Vorentscheidung hätte auch ohne die dienstliche Äußerung ergehen können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 1083).

  • BFH, 14.08.1997 - XI B 68/96
    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Es kommt vielmehr auf den Inhalt des Gesprächs an (z.B. BFH-Beschluss vom 14. August 1997 XI B 68/96, BFH/NV 1998, 462, m.w.N.).

    Es muss sich dabei um die Erteilung von Hinweisen und Ratschlägen handeln, die den Eindruck einer den Gegner benachteiligenden Einflussnahme auf den Prozessverlauf erweckt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 462;… vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabes Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Die Mitwirkung des Berichterstatters in einem anderen Verfahren des Klägers kann nach ständiger Rechtsprechung selbst dann, wenn es sich um ein Parallelverfahren handelt, die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1991 IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, 395; vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- Beschluss vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1889/98, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.02.1989 - X B 99/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Rechtsfehler können nur ausnahmsweise eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 51 Anm. 40, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne Weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587, II. 3. a der Gründe).
  • BFH, 07.09.1994 - II B 70/94

    Grundgesetzliche Gewährleistung des Rechts auf Gehör - Parteiliche und …

    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Es muss sich dabei um die Erteilung von Hinweisen und Ratschlägen handeln, die den Eindruck einer den Gegner benachteiligenden Einflussnahme auf den Prozessverlauf erweckt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 462; vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414).
  • BFH, 06.02.1996 - X B 95/95

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der …

    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist bei Anlegung eines objektiven Maßstabes auch der Hinweis des Richters, die Klage hätte möglicherweise keinen Erfolg gehabt, wenn der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt worden wäre; denn die Tatsache, dass ein Richter in einem anderen gerichtlichen Verfahren des Klägers mit dem zu beurteilenden Sachverhalt befasst war und sich eine Meinung bilden musste, reicht dafür nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752).
  • BFH, 25.04.1991 - IV S 14/90
    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Die Mitwirkung des Berichterstatters in einem anderen Verfahren des Klägers kann nach ständiger Rechtsprechung selbst dann, wenn es sich um ein Parallelverfahren handelt, die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1991 IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, 395;… vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- Beschluss vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1889/98, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1889/98
    Auszug aus BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
    Die Mitwirkung des Berichterstatters in einem anderen Verfahren des Klägers kann nach ständiger Rechtsprechung selbst dann, wenn es sich um ein Parallelverfahren handelt, die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1991 IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, 395; vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- Beschluss vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1889/98, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 13.06.2012 - V B 36/12

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des …

    Streitige Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht einer dienstlichen Äußerung entnommen hat, dürfen daher nur dann verwertet werden, wenn der ablehnende Beteiligte zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599/67, BVerfGE 24, 56;… BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139; vom 18. August 2000 V B 32/00, BFH/NV 2001, 316;… vom 9. Juni 1999 II B 112/98, BFH/NV 1999, 1509).
  • OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 U 35/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen telefonischer Erteilung eines …

    Dies betrifft aber die Partei, die nicht an dem Gespräch beteiligt wird, wobei dies auch die Annahme einer Befangenheit gegenüber jener Partei zu rechtfertigen vermag, weil für diese der Eindruck entstehen kann, es finden ohne ihre Beteiligung Absprachen zwischen dem Gericht und dem Prozessgegner statt (vgl. BFH, Beschluss vom 18.08.2000 - V B 32/00, juris).
  • FG Hessen, 19.01.2022 - 6 Ko 1615/21

    Festsetzung einer Terminsgebühr anlässlich von Telefongesprächen des …

    Die Verpflichtung des Richters zur nachträglichen Information des anderen Beteiligten über den Inhalt einer einseitigen Besprechung mit dem Prozessgegner folgt allein schon aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 19 Abs. 4 GG und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.d. Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. zur möglichen Befangenheit des Richters bei Nichterfüllung BFH vom 18.08.2000 - V B 32/00, BFH/NV 2001, 316), ohne dass hierin ein (zeitversetzt durchgeführter) "gerichtlicher Termin" zu sehen wäre.
  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls; …

    Es kann nicht per se unterstellt werden, dass solche Gespräche einen für den/ die anderen Beteiligten des Versteigerungsverfahrens nachteiligen Inhalt haben (vgl. auch BFH vom 18.08.2000, Az: V B 32/00, der für den Fall eines Telefongesprächs mit einem Verfahrensbeteiligten für die Frage der Befangenheit nicht auf dessen Stattfinden, sondern dessen Inhalt abstellt).
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   BFH, 24.07.2000 - V B 32/00   

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https://dejure.org/2000,20463
BFH, 24.07.2000 - V B 32/00 (https://dejure.org/2000,20463)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2000 - V B 32/00 (https://dejure.org/2000,20463)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - V B 32/00 (https://dejure.org/2000,20463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AO 1977 § 346 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsversuch in Wohnung - Vollstreckungskosten - Unrichtige Sachbehandlung - Forderungsaufstellung

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