Rechtsprechung
| BVerwG, 01.04.1969 - V B 32.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1968 - VIII A 1227/66
- BVerwG, 01.04.1969 - V B 32.69
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Rechtsprechung
| BFH, 14.08.1969 - V B 32/69 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung eines Prozeßbeteiligten - Besondere Gebühr - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsstreit - Verschuldete Verzögerung - Rechtliche Grundsätze
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 389
- NJW 1970, 727
- DB 1970, 380
- BStBl II 1969, 662
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 06.11.1964 - 11 W 1398/64
Auszug aus BFH, 14.08.1969 - V B 32/69
Darin liegt, wenn auch § 47 GKG die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht ausdrücklich vorsieht, ein wesentlicher Verfahrensmangel (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu den Beschluß des OLG München vom 6. November 1964, LW 1398/64 in NJW 1965, 306) im Bereich einer Vorschrift, auf deren Befolgung ein Beteiligter nicht wirksam verzichten kann (§ 295 Abs. 2 ZPO, § 155 FGO).
- BFH, 23.03.1982 - VIII B 16/82
Verzögerungsgebühr - Beschwerde
Dem steht nicht entgegen, daß die Verzögerungsgebühr Strafcharakter hat (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1969 VI B 3/69, BFHE 96, 98, BStBl II 1969, 550; vom 14. August 1969 V B 32/69, BFHE 96, 389, BStBl II 1969, 662; Lappe, Gerichtskostengesetz, § 34 Anm. 2: Verfahrensbuße). - BFH, 27.05.1970 - VI B 126/69
Schriftsatz - Verspätete Einreichung - Sachverhaltsermittlung - Mündliche …
Soweit der Kläger durch die Anwendung des § 47 GKG für ein Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten einstehen muß, liegt auch kein Verstoß gegen das GG oder gegen rechtsstaatliche Grundsätze vor (vgl. die Entscheidung des BFH V B 32/69 vom 14. August 1969, BFH 96, 389, BStBl II 1969, 662).
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