Rechtsprechung
| BFH, 07.04.2005 - V B 39/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Erbringung eines Nachweises über eine steuerfreie Ausfuhrlieferung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verfahrensmangel: Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Akteninhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 21.01.2004 - 3 K 3433/02
- BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.12.2002 - VII B 110/02
Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038; vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659).Dies kann indessen nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 659, m.w.N.).
- BFH, 10.02.2005 - V R 59/03
Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei …
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
b) Der vorliegende Rechtsstreit hat ferner nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 10. Februar 2005 V R 59/03 (DStR 2005, 646) grundsätzliche Bedeutung. - BFH, 14.03.2002 - V B 119/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659).
- BFH, 27.04.1999 - III B 118/98
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung; …
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
Dies eröffnet jedoch nicht die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478;… vom 31. Juli 2000 V S 4/00, BFH/NV 2001, 186, unter II. 2. a). - BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
Rüge der Nichtberücksichtigung des Akteninhalts
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert es, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200). - BFH, 31.07.2000 - V S 4/00
PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
Dies eröffnet jedoch nicht die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478; vom 31. Juli 2000 V S 4/00, BFH/NV 2001, 186, unter II. 2. a). - BFH, 20.08.1999 - V B 52/99
NZB; Tod des Beschwerdeführers
Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V B 39/04
a) Ob die Entscheidung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem gerügten Verfahrensmangel beruhen kann, beurteilt sich nach dem Rechtsstandpunkt des FG (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 1999 V B 52/99, BFH/NV 2000, 212).
- BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche …
Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter 2.a, …und vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984). - BFH, 04.08.2009 - V B 26/08
Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern - Billigkeitserlass
Inwiefern die nach Auffassung des Klägers "wesentliche Frage", "dass der Kläger in den unterschiedlichen Verfahrensarten (z.B. Antrag nach § 172 AO, Antrag nach § 163 AO oder Antrag nach § 227 AO) immer nur auf den einen Lebenssachverhalt zurückgreifen kann" und "nicht für die verschiedenen Verfahrensarten unterschiedliche Sachverhalte darstellen (kann), die so in der Wirklichkeit gar nicht abgelaufen sind", von grundsätzlicher Bedeutung sein kann, legt der Kläger nicht in der zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erforderlichen Weise (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659; vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585) dar.Soweit sich der Kläger --ohne einen Zulassungsgrund zu nennen-- im Stil einer Revisionsbegründung gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung wendet, kann dies nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1585, unter 2. a;… vom 28. Juni 2006 V B 148/05, BFH/NV 2006, 2096).
- BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Rn. 13 Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter 2.a, …und vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984).
- BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04
Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren
Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten erfordert es, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen sich aus den Akten ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat, und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (BFH-Beschluss vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, m.w.N.). - BFH, 16.12.2005 - V B 114/05
Innergemeinschaftliche Lieferung, Nachweis
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659; vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585).Im vorliegenden Streitfall geht es dagegen nicht um die Frage, welche Folgerungen aus einem --objektiv vorliegenden-- Buchnachweis, der lediglich nicht rechtzeitig geführt worden ist, zu ziehen sind (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1585).
- BFH, 05.05.2011 - X B 139/10
Empfangsvollmacht bei einheitlichen Feststellungen in Form einer …
Rn. 22 Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter 2.a, …und vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984). - BFH, 05.05.2011 - X B 155/10
Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung …
Rn. 10 Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter 2.a, …und vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984). - BFH, 14.11.2006 - V B 88/05
Grundsätzliche Bedeutung; Bezeichnung des Leistungsempfängers
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038;… vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659; vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585). - BFH, 22.04.2010 - V B 86/09
Rechtsfortbildung; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Rn. 4 b) Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel in Gestalt einer Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend macht (…vgl. dazu auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 80), insbesonders mit der Begründung, das FG habe die genannten eidesstattlichen Versicherungen weder im Tatbestand erwähnt, noch sich damit auseinandergesetzt, hätte er unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten darlegen müssen, wann und mit welchem Schriftsatz er diese dem Gericht vorgelegt haben will (zu den Darlegungserfordernissen z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, m.w.N.). - BFH, 10.03.2006 - V B 81/05
Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung
b) Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert u.a. die Darlegung, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200; vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585, unter II. 1. b). - BFH, 31.01.2008 - VII B 88/07
Mineralölsteuer: Zur Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der …
- BFH, 03.03.2006 - V B 15/05
Schätzung
- BFH, 06.10.2005 - II B 9/04
Steuerstrafverfahren - Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren
- BFH, 28.06.2006 - V B 148/05
NZB: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung
- BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk
- BFH, 12.07.2006 - IX B 183/05
Verfahrensmangel
- BFH, 14.11.2008 - V B 218/07
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen
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