Rechtsprechung
| BFH, 19.09.1986 - V B 39/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1986, 2402
Wird zitiert von ... (6)
- FG Düsseldorf, 08.03.2001 - 18 K 3853/00
Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Beiordnung; …
Für eine Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben (z. B. die Verletzung von Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren), ist dabei grundsätzlich kein Raum (…Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl. 1997, § 142 Rz. 8; BFH-Beschlüsse vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402;… vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804;… vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551;… in BFH/NV 1995, 429 und in BFH/NV 2000, 722 ;… a. A. BFH-Beschluss vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324).Hieran fehlt es, wenn für einen Erfolg im Prozess nichts anderes vorzutragen ist, als was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen war und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402;… vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, 769 a. E. und in BFH/NV 1995, 725).
- OLG Koblenz, 03.02.2000 - 8 W 68/00
Versagung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit
Mutwillig handelt derjenige, der davon abweicht, was eine verständige, ausreichend bemittelte Partei in einem gleich liegenden Fall tun würde (BFH BB 1986, 2402, OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 503 ). - BFH, 27.01.1989 - III B 130/88
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch den Bundesfinanzhof
Mit der Vorlage der Aushilfslohnquittungen wurde ersichtlich nichts anderes erbracht, als was zuvor schon Gegenstand der außerprozessualen Mitwirkungspflichten gewesen und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen war (siehe hierzu auch den bereits vom FG zitierten BFH-Beschluß vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402).
- BFH, 13.06.1988 - IV B 114/86
Geltendmachung von Kosten für eine Reise eines Bildhauers und Mietkosten als …
Dies gilt nach dem nicht veröffentlichten Beschluß des V. Senats des BFH vom 19. September 1986 V B 39/86, dem sich der erkennende Senat anschließt, auch für das finanzgerichtliche Verfahren. - FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2009 - 6 K 1881/08
Zur mutwilligen Prozessführung bei Prozesskostenhilfe
Damit wird allein auf innerprozessuales Verhalten abgestellt, d.h. auf die Situation, in der sich der Rechtsuchende zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 1986 - V B 39/86, DStZ 1987, 155). - FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Keine Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von …
Hieran fehlt es, wenn nach dem Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Rechtssache vom Antragsteller zur Rechtsverfolgung bei Gericht ersichtlich nichts anderes verlangt wird, als was zuvor schon Gegenstand seiner außerprozessualen Mitwirkungspflichten gewesen und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (vgl. §§ 90, 365 Abs. 1 AO einerseits und § 76 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 FGO andererseits; BFH Beschluss vom 19.09.1986 V B 39/86, DStZ 1987, 155).
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