Rechtsprechung
| BFH, 07.02.2005 - V B 62/04, V B 63/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 79b; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Einlegung eines Einspruchs gegen eine Umsatzsteuerprüfungsanordnung durch das Finanzamt bei einer GmbH ; Beantragung einer Gewährung von Akteneinsicht; Überprüfung der Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Umsatzsteuerpürfungsanordnung durch die Gewährung von Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 § 79b
Keine Beschwerde bei Fristsetzung nach § 79 b FGO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 17.02.2004 - 6 K 2895/03
- FG Hessen, 01.03.2004 - 6 K 2895/03
- BFH, 07.02.2005 - V B 62/04, V B 63/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.06.1998 - IX B 29/98
Akteneinsicht - Vorlage von Akten - Prozeßleitende Verfügung - Förderung des …
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Dabei machte er unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1998 IX B 29/98 (BFH/NV 1999, 62) darauf aufmerksam, dass Akteneinsicht in der Regel nicht vor der Klageerwiderung erfolgen müsse und sich unter Umständen erübrige, wenn die Klage unzulässig sei. - BFH, 30.05.2000 - V B 65/00
Prozessleitende Verfügung; Beschwerde
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Gemäß § 128 Abs. 2 FGO können prozessleitende Verfügungen, zu denen auch die Fristsetzung nach § 79b FGO gehört, nicht mit der Beschwerde angefochten werden (…Beschlüsse des BFH vom 17. November 1997 XI B 132-139/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 30. Mai 2000 V B 65/00, BFH/NV 2000, 1236). - BFH, 19.11.2003 - I B 103/03
Beschwerde gegen FG-Hinweis, dass Aktenübersendung an Anwaltsbüro nicht möglich …
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Noch keine beschwerdefähige Entscheidung liegt aber vor, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter mitteilt, dass die Akten, in die Einsicht begehrt wird, dem Gericht noch nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 19. November 2003 I B 103/03, BFH/NV 2004, 644, …und vom 30. Mai 1985 VI B 39/84, BFH/NV 1986, 35 zur Mitteilung, dass eine Aktenübersendung in das Büro des Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird, sowie vom 16. Juli 1974 VII B 31/74, BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716).
- BFH, 20.06.1995 - X B 131/94
Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Zwar handelt es sich bei Entscheidungen des FG über die Gewährung von Akteneinsicht um beschwerdefähige Entscheidungen i.S. des § 128 Abs. 1 FGO und nicht um bloße prozessleitende Verfügungen, die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbar sind (Beschluss des BFH vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51). - BFH, 16.07.1974 - VII B 31/74
Gerichtliche Mitteilung - Akteneinsicht - Ablehnung der Akteneinsicht - …
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Noch keine beschwerdefähige Entscheidung liegt aber vor, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter mitteilt, dass die Akten, in die Einsicht begehrt wird, dem Gericht noch nicht vorliegen (…vgl. Beschlüsse des BFH vom 19. November 2003 I B 103/03, BFH/NV 2004, 644, …und vom 30. Mai 1985 VI B 39/84, BFH/NV 1986, 35 zur Mitteilung, dass eine Aktenübersendung in das Büro des Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird, sowie vom 16. Juli 1974 VII B 31/74, BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716). - BFH, 30.05.1985 - VI B 39/84
Antrag auf Aktenüberlassung an einen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Noch keine beschwerdefähige Entscheidung liegt aber vor, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter mitteilt, dass die Akten, in die Einsicht begehrt wird, dem Gericht noch nicht vorliegen (…vgl. Beschlüsse des BFH vom 19. November 2003 I B 103/03, BFH/NV 2004, 644, und vom 30. Mai 1985 VI B 39/84, BFH/NV 1986, 35 zur Mitteilung, dass eine Aktenübersendung in das Büro des Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird, sowie vom 16. Juli 1974 VII B 31/74, BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716). - BFH, 17.11.1997 - XI B 132/97
Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
Gemäß § 128 Abs. 2 FGO können prozessleitende Verfügungen, zu denen auch die Fristsetzung nach § 79b FGO gehört, nicht mit der Beschwerde angefochten werden (Beschlüsse des BFH vom 17. November 1997 XI B 132-139/97, BFH/NV 1998, 608, …und vom 30. Mai 2000 V B 65/00, BFH/NV 2000, 1236).
- BFH, 07.02.2005 - V B 63/04
Einlegung eines Einspruchs gegen eine Umsatzsteuerprüfungsanordnung durch das …
V B 62/04 V B 63/04.Mit den Beschwerden richtet sich der Kläger in den Verfahren V B 62/04 und V B 63/04 gegen die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht.
- BFH, 30.04.2009 - VII B 93/09
Setzung einer Ausschlussfrist ist unanfechtbar
Bei der Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO zur Angabe von Tatsachen oder zur Vorlage von Urkunden handelt es sich um eine prozessleitende Verfügung (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 7. Februar 2005 V B 62/04, V B 63/04, BFH/NV 2005, 1319, …und vom 17. Januar 2006 XI B 134/05, BFH/NV 2006, 1109). - BFH, 10.03.2009 - X B 248/08
Keine Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen
Hierzu rechnen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch Verfügungen, durch die eine Frist gemäß § 79b Abs. 1 FGO gesetzt wird (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2003 III B 78/03, BFH/NV 2003, 1444; vom 7. Februar 2005 V B 62/04, V B 63/04, BFH/NV 2005, 1319, …und vom 17. Januar 2006 XI B 134/05, BFH/NV 2006, 1109). - FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11
Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen …
Rn. 30 Wie der Beklagte in der Einspruchsentscheidung zutreffend ausführt, ist die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete dem Kläger nicht zu gewähren, da er die einfach-gesetzlichen Voraussetzung nicht erfüllt und eine Erweiterung aus Gleichheitsgründen (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile vom 11.09.2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928 und VI 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BVerfG-Beschluss vom 26.07.2010 2 BvR 2227/08 und 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438). - FG München, 02.12.2010 - 5 K 1914/10
Kindergeld - Mitwirkungspflicht - Nachweis der Voraussetzungen eines Wohnsitzes …
Rn. 39 aaa) Die vom Prozessbevollmächtigten erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Beweismittel wurden vom Gericht mit nicht beschwerdefähigem Beschluss (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 V B 62/04, V B 63/04, BFH/NV 2005, 1319) zurückgewiesen, da nach dessen Überzeugung eine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde.
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