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Rechtsprechung
   BFH, 13.08.1996 - V B 7/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10776
BFH, 13.08.1996 - V B 7/96 (https://dejure.org/1996,10776)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1996 - V B 7/96 (https://dejure.org/1996,10776)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1996 - V B 7/96 (https://dejure.org/1996,10776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ablehnung des Antrags auf Vertagung der Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung …

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (…BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382;… vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 02.03.1994 - I B 219/93

    Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    Die Rüge der Klägerin, das FG habe einen Verfahrensfehler begangen, weil es ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) durch fehlerhafte Ablehnung des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 155 FGO i. V. m. § 227 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --) verletzt habe (zum Anspruch auf rechtliches Gehör vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. März 1994 I B 219/93, BFH/NV 1994, 878), genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • BFH, 15.11.1995 - I B 131/94

    Vorliegen eines gemeinnützigen Zwecks eines Vereins

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382;… vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 28.03.1989 - V B 90/87
    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (…BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382; vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 16.06.2009 - X B 202/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schlafender Richter, Begründung einer Verfahrensrüge - …

    Dazu hätte er angeben müssen, dass er oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert gewesen seien (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 12.12.2007 - X B 91/07

    Tatsächliche Verständigung - Ungerechtfertigte Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Dazu muss bezeichnet werden, dass der Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert war (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 23.07.2007 - X B 31/07

    Darlegung der Rüge der unberechtigten Ablehnung eines Antrags auf Verschiebung …

    Dazu muss bezeichnet werden, dass der Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert war (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 27.05.2004 - XI B 100/02

    Rüge mangelnder Sachaufklärung, unzureichender Beiziehung von Akten und …

    Dazu muss bezeichnet werden, dass der Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert war (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Dies setzt im Streitfall voraus, dass ein erheblicher Grund für die Verlegung der Verhandlung bezeichnet wird (vgl. § 227 Abs. 1 Satz 2 ZPO;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175, und vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
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