Rechtsprechung
| BFH, 30.01.2008 - V B 72/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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UStG 1999 § 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Wechsel des Prozessbevollmächtigten vor der mündlichen Verhandlung als Grund zur Terminsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 20.03.2006 - 14 K 72/04
- BFH, 30.01.2008 - V B 72/06
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 72/06
Soweit der Kläger auf die EuGH-Entscheidungen vom 5. November 2002 Rs. C-208/00, Überseering BV (Slg. 2002, I-9919) und des BGH vom 13. März 2003 VII ZR 370/98 (BGHZ 154, 185) Bezug nimmt, macht er in der Sache Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) geltend. - BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres …
Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 72/06
Soweit der Kläger auf die EuGH-Entscheidungen vom 5. November 2002 Rs. C-208/00, Überseering BV (Slg. 2002, I-9919) und des BGH vom 13. März 2003 VII ZR 370/98 (BGHZ 154, 185) Bezug nimmt, macht er in der Sache Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) geltend. - BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 72/06
Dabei ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 IV B 13/06, BFH/NV 2007, 27, m.w.N.). - BFH, 07.08.2002 - I B 151/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 72/06
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschluss vom 7. August 2002 I B 151/01, BFH/NV 2003, 60, mit Nachweisen). - BFH, 07.09.1999 - IX B 96/99
Rechtliches Gehör; Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 72/06
Durch die ungerechtfertigte Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wird zwar der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BFH-Beschluss vom 7. September 1999 IX B 96/99, BFH/NV 2000, 218).
- BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht
Rn. 19 Erheblicher Grund für die im Streitfall gebotene Terminverlegung war der von Verfassungs wegen zu erfüllende Anspruch auf Akteneinsicht, d.h. nicht allein der Bevollmächtigtenwechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung (vgl. den vom FG zitierten BFH-Beschluss vom 30.01.2008 - V B 72/06, BFH/NV 2008, 812) und auch nicht das Ausbleiben der Kläger in der mündlichen Verhandlung oder deren mangelnde Vorbereitung auf den Termin (vgl. § 227 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 ZPO). - FG Hamburg, 12.10.2017 - 1 K 54/15
Steuerberaterprüfung, Finanzgerichtsordnung: Verfahrensfragen und Prüfung von …
Jedoch stellt ein Wechsel des Prozessbevollmächtigten vor der mündlichen Verhandlung nur dann einen Grund zur Terminänderung dar, wenn es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet und vom Kläger nicht verschuldet wird oder zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (…vergleiche BFH Beschlüsse vom 25.03.2013, VII B 85/12, BFH/NV 2013, 1105;… vom 21.07.2011, IV B 99/10, BFH/NV 2011, 1904; vom 30.01.2008, V B 72/06, BFH/NV 2008, 812; Finanzgericht (FG) München Urteil vom 23.07.2012, 14 K 2389/10, juris; FG Saarland Urteil vom 21.06.2011, 1 K 1196/08, EFG 2011, 1926).Etwaige Gründe für den Wechsel des Prozessbevollmächtigten kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung sind darzulegen und vom Gericht ist zu berücksichtigen, ob der Kläger es versäumt hat, rechtzeitig einen neuen Prozessbevollmächtigten zu bestellen (…vergleiche z. B. BFH Beschlüsse vom 21.07.2011, IV B 99/10, BFH/NV 2011, 1904; vom 30.01.2008, V B 72/06, BFH/NV 2008, 812; FG München Urteil vom 23.07.2012, 14 K 2389/10, juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 04.11.2014, L 4 R 233/12, juris).
- BFH, 14.07.2008 - II B 5/08
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör - …
In einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines entsprechenden Antrags kann eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812, …und vom 14. Februar 2008 VII B 53/07, BFH/NV 2008, 817, je m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 2261/24 Die erstmalige Bestellung eines Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung stellt nur dann einen Grund zur Terminverlegung dar, wenn es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Sicht schwierige Sache handelt und die Bestellung kurz vor der mündlichen Verhandlung vom Kläger nicht verschuldet wird oder zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. BFH, Beschluss vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812).
- BFH, 04.05.2011 - IX S 1/11
PKH: Erhebliche Gründe zur Terminsverlegung - Verbindlich geplante Urlaubsreise - …
Rn. 6 b) Zwar kann auch der Wechsel des Prozessbevollmächtigten ein erheblicher Grund i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO sein und im Einzelfall das rechtliche Gehör verletzen, wenn es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Sicht schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet, dem neuen Prozessbevollmächtigten daher keine ausreichende Zeit zur Vorbereitung verbleibt, und vom Beteiligten nicht verschuldet wird oder zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 1992 XI B 38/91, BFH/NV 1992, 679; vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 91 FGO Rz 114 f., m.w.N.). - BFH, 09.10.2013 - IX B 61/13
Terminsänderung - Terminsverlegung - Fortbildungsveranstaltung
Zwar lehnt die Rechtsprechung eine Vertagung unter Umständen ab, wenn der Kläger erst kurz vor dem Termin einen Vertreter bestellt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. November 2007 VII B 100/07, BFH/NV 2008, 392, und vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812). - FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines …
Denn der Wechsel bzw. die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten vor der mündlichen Verhandlung stellt nur dann einen Grund zur Terminänderung dar, wenn es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Sicht schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet und vom Kläger nicht verschuldet wird oder er zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4.6.2014 VII B 8/14, juris;… vom 4.5.2011 IX S 1/11, BFH/NV 2011, 1381 und vom 30.1.2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812). - FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09
Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit
Denn der Wechsel bzw. die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten vor der mündlichen Verhandlung stellt nur dann einen Grund zur Terminänderung dar, wenn es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Sicht schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet und vom Kläger nicht verschuldet wird oder er zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4.5.2011 IX S 1/11, BFH/NV 2011, 1381 und vom 30.1.2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812). - BFH, 30.01.2008 - V S 10/06
Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung
Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Januar 2008 die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers im Verfahren V B 72/06 als unbegründet zurückgewiesen, so dass die Vorentscheidung unanfechtbar geworden ist. - BFH, 29.10.2008 - VI B 41/08
Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung bei Verletzung der …
a) Das FG hat in rechtlicher Hinsicht zutreffend darauf hingewiesen, eine mangelnde Vorbereitung einer Partei (§ 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO) könne auch darin liegen, dass ein sachkundiger Prozessbevollmächtigter zu spät mit der Wahrung der Interessen eines Beteiligten beauftragt wird (…allgemeine Meinung: vgl. hierzu Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 227 Rz 16;… Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 29. Aufl., § 227 Rz 10;… Stadler in Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 227 Rz 7;… vgl. auch Gehrlein, a.a.O., § 227 Rz 8 f.; BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812;… vom 13. November 2007 VII B 100/07, BFH/NV 2008, 392). - FG Münster, 24.11.2022 - 10 K 954/19
Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten i.R.d. Einkünfte aus Vermietung …
- FG München, 26.04.2010 - 14 K 1808/08
Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung
- FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
Innergemeinschaftliche Lieferungen
- FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07
Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte
- FG München, 26.04.2010 - 14 K 3220/07
Erlass von Säumniszuschlägen - Terminverlegung wegen Erkrankung
- FG München, 23.07.2012 - 14 K 2389/10
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