Rechtsprechung
| BFH, 16.06.2008 - V B 75/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund; willkürliche Gerichtsentscheidung
- Judicialis
UStG § 12; ; FGO § 76; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Revisionszulassung bei fehlerhafter Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 22.02.2007 - 1 K 1843/05
- BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BFH, 13.01.2005 - VII B 147/04
Zulässigkeit der Revision wegen willkürlicher FG-Entscheidung; …
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Zwar ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zuzulassen, wenn die Anwendung oder Auslegung des revisiblen Rechts objektiv willkürlich ist und den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 des Grundgesetzes verletzt (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457).Das ist erst der Fall, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, und sich der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 19. Februar 2002 2 BvG 2/00, BVerfGE 104, 249, mit Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des BVerfG; BFH-Beschluss in BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457).
- BFH, 24.08.2006 - V B 36/05
Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch …
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Dazu hätte er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (…BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258, und in BFH/NV 2007, 69).
- BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
'Biblis A'
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Das ist erst der Fall, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, und sich der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 19. Februar 2002 2 BvG 2/00, BVerfGE 104, 249, mit Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des BVerfG; BFH-Beschluss in BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457).
- BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Das reicht nicht aus, weil Fehler des FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461) oder bei der Beweiswürdigung (…BFH-Beschluss vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568) nicht zur Zulassung der Revision führen. - BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125;… vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258, und in BFH/NV 2007, 69). - BFH, 24.09.1987 - V R 152/78
Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Soweit sein Vortrag dahingehend zu verstehen sein sollte, dass eine Abweichung zu dem Urteil des BFH vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29, auf das im Urteil des FG Bezug genommen wird, fehlt es an einer Herausarbeitung von Rechtssätzen. - BFH, 20.07.2007 - XI B 193/06
Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Bestechungsgelder von Dritten
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Ob die Tatsachen in der Entscheidung des FG anders gewürdigt sind, als in dem genannten Urteil des BFH, ist ohne Belang, weil eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht genügt (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2007 XI B 193/06, BFH/NV 2007, 1887;… vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718). - BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Dazu hätte er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892;… vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69). - BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
NZB: Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437). - BFH, 04.02.2003 - VIII B 182/02
NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, grundsätzliche Bedeutung bei …
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - V B 75/07
Ein Richterspruch ist aber nicht schon dann willkürlich, wenn er (offensichtlich) fehlerhaft ist (BFH-Beschluss vom 4. Februar 2003 VIII B 182/02, BFH/NV 2003, 1059). - BFH, 23.05.1990 - V R 167/84
- Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den …
- BFH, 11.11.2004 - V B 82/04
Ausländische Zeugen
- BFH, 25.11.1992 - II B 169/91
Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der …
- BFH, 04.08.1993 - II B 175/92
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im …
- BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16
Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern
Rn. 9 a) Ein Beschwerdeführer, der sich auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG beruft, hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 16. Juni 2008 V B 75/07, nicht veröffentlicht, juris; jeweils m.w.N.). - BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11
Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten …
Rn. 20 Der Beschwerdeführer hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 16. Juni 2008 V B 75/07, n.v., juris, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22
Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
Rn. 32 aa) Ein Beschwerdeführer, der sich --wie die Kläger-- auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG beruft, hat darzutun, welche Tatsachen noch hätten aufgeklärt oder welche Beweise noch hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2003 - IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437 und vom 16.06.2008 - V B 75/07, juris, jeweils m.w.N.).
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