Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Strafgefangenen auf Ernährungszulage und Taschengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 10.06.1976 - VII OE 10/76
- BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.01.1961 - IV C 454.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76
Es besteht kein Recht darauf, ohne zeitliche Beschränkung Tatsachen vorzutragen, die für die Entscheidung des dem Gericht unterbreiteten Rechtsstreits offensichtlich unerheblich sind (vgl. BVerwGE 11, 328 [329]). - BVerwG, 21.12.1964 - V B 70.64
Annahme einer Sozialunwürdigkeit während einer Strafhaft - Annahme einer Anstalt …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76
Eine Strafvollzugsanstalt ist keine Anstalt im Sinne dieser Vorschrift (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Dezember 1964 - BVerwG V B 70.64 -).
- BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch …
Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 -ZfSH 1977, 284>). - LSG Baden-Württemberg, 21.03.2006 - L 7 AS 1128/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …
Unter den Begriff der Einrichtung im Sinne des § 13 SGB XII fallen Justizvollzugsanstalten - worauf im Übrigen auch die Differenzierung zwischen beiden Organisationsformen in den Zuständigkeits- und Kostenerstattungsregelungen der §§ 98, 106, 109 SGB XII hindeutet - nach herrschender Meinung im Schrifttum sowie der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zum BSHG indessen nicht (…vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, a.a.O., § 13 Rdnr. 4;… Fichtner in Fichtner/Wenzel, a.a.O., § 13 Rdnr. 29;… Rabe in Fichtner/Wenzel, a.a.O., § 98 Rdnr. 30;… Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 13 Rdnr. 7, § 98 Rdnr. 27; BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1976 - V B 77.76 - FEVS 25, 187; BVerwG Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16; Niedersächs. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241). - VG Karlsruhe, 10.10.2003 - 5 K 2580/03
Anspruch eines Gefangenen in einer Strafvollzugsanstalt auf bedarfsorientierte …
Die Frage, ob ein Gefangener Anspruch auf eine Leistung der bedarfsorientierten Grundsicherung hat, ist folglich einzelfallbezogen danach zu entscheiden, ob Zweck oder Eigenart des Straf- oder Maßregelvollzugs die Leistung ausschließen, ob der mit der betreffenden Grundsicherungsleistung verfolgte Zweck während des Straf- oder Maßregelvollzugs erreicht werden kann und ob der Lebensunterhalt, zu dessen Sicherung diese Leistung begehrt wird (vgl. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 GSiG), bereits anderweitig gedeckt ist, etwa gerade im Rahmen des Straf- oder Maßregelvollzugs (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.1976, a. a. O.; Urt. v. 15.10.1976 - V B 77.76 - FEVS 25, 187;… Urt. v. 12.10.1993 - 5 C 38.92 - DVBl. 1994, 425).Diese laufenden und einmaligen Bedarfe werden im Straf- oder Maßregelvollzug, soweit sie dort - wie etwa in der Bedarfsgruppe "Hauswirtschaft einschließlich Haushaltsenergie"- nicht ohnehin ausgeschlossen sind oder nur eingeschränkt bestehen, in der Regel durch (Sach-)Leistungen zum Lebensunterhalt seitens der Justizvollzugsanstalt nach Maßgabe des Strafvollzugsgesetzes (vgl. insbesondere § 20, 21, 46, 56, 67, 69 StVollzG) gedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1976, a. a. O.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.02.1998 - 8 A 5023/95 - FEVS 49, 20; BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518 - FEVS 51, 316).
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
Prozesskostenhilfe; mangelnde Erfolgsaussicht; Sicherungsverwahrter; laufende …
Damit ist sein notwendiger Bedarf an Lebensmittel vollständig durch Leistungen des Vollzugsträgers gedeckt und die Gewährung von Sozialhilfe ausgeschlossen (vgl. ebenso schon Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1976 - V B 77/76 -, zitiert nach juris;… ferner Arloth, Kommentar zum StVollzG, 2. Auflage 2008, Rdnr. 1 zu § 21 m. w. N.).
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