Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Dreizehntes Kapitel - Kosten (§§ 102 - 115) |
| Zweiter Abschnitt - Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe (§§ 106 - 112) |
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende Aufenthalt in einer Vollzugsanstalt.
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Rechtsprechung zu § 109 SGB XII
107 Entscheidungen zu § 109 SGB XII in unserer Datenbank:
- BSG, 12.12.2024 - B 9 BL 1/24 R
Behindertenrecht - kein niedersächsisches Landesblindengeld bei Zuzug in ein ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2024 - L 8 BL 1/20
Beanspruchung von niedersächischen Landesblindengeld bei Zuzug aus einem anderen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2024 - L 8 BL 1/20
- BSG, 12.03.2026 - B 8 SO 4/25 R
Handelt es sich bei der besonderen Wohnform nach § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2025 - L 2 SO 3054/24
Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2025 - L 2 SO 3054/24
- BSG, 30.10.2025 - B 8 SO 14/24 R
Erstattungsanspruch eines Trägers für Hilfe zur Pflege für die erbrachte ...
- LSG Hessen, 11.12.2024 - L 4 SO 45/23 Corona
Sozialhilfe
- BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im ...
- LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2022 - L 9 SO 40/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen ...
Querverweise
Auf § 109 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 98 (Örtliche Zuständigkeit)