Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Dreizehntes Kapitel - Kosten (§§ 102 - 115) |
Zweiter Abschnitt - Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe (§§ 106 - 112) |
Zitiervorschläge
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§ 106Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung
§ 107Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
§ 108Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
§ 109Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
§ 110Umfang der Kostenerstattung
§ 111Verjährung
§ 112Kostenerstattung auf Landesebene
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Rechtsprechung zu § 112 SGB XII
16 Entscheidungen zu § 112 SGB XII in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Begleitung eines an Diabetes ...
- BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 10/17 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger ...
- VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437
Untätigkeitsklage, Kostenübernahme, selbstbeschaffte Eingliederungshilfe, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2020 - 12 A 701/17
- SG Rostock, 21.10.2014 - S 8 SO 94/11
Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - ...
- BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 23/09 R
Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus ...
- BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R
Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein ...
- LSG Bayern, 21.02.2013 - L 18 SO 85/10
-Zu den Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des örtlichen Sozialhilfeträgers ...
- OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10
Zuständigkeit der Sozialgerichte für den Streit eines Trägers der Sozialhilfe um ...
- SG Wiesbaden, 01.03.2018 - S 18 KR 396/16