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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1988 - V B 98/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7123
BFH, 11.02.1988 - V B 98/86 (https://dejure.org/1988,7123)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1988 - V B 98/86 (https://dejure.org/1988,7123)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - V B 98/86 (https://dejure.org/1988,7123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 58/80

    Steuerfestsetzung - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - …

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - V B 98/86
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 30. September 1980 VIII R 58/80 (BFHE 132, 1, BStBl II 1981, 245) entschieden hat, sind gemäß Art. 97 § 9 Sätze 1 und 2 EGAO 1977 die Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erstmals auf die nach dem 31. Dezember 1976 stattfindenden Aufhebungen und Änderungen anzuwenden.

    Durch das erwähnte Urteil in BFHE 132, 1, BStBl II 1981, 245 ist ferner geklärt, daß die Änderung eines vor dem 1. Januar 1977 erlassenen Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 3 AO 1977 nicht zulässig ist, wenn der Steueranspruch, der mit dem Änderungsbescheid geltend gemacht werden soll, nach den Vorschriften der AO verjährt war.

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - V B 98/86
    Sie war möglich, weil die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil gerichtet ist, in dem über mehrere in der Form der objektiven Klagehäufung angefochtene Bescheide entschieden worden war (vgl. Beschluß des BFH vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 17.02.1970 - II B 48/69

    Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift - Kauf einer Eigentumswohnung - …

    Auszug aus BFH, 11.02.1988 - V B 98/86
    Selbstverständlichkeiten brauchen nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Februar 1970 II B 48/69, BFHE 98, 372, BStBl II 1970, 332;… siehe auch Klein/Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision, Rdn. 155).
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf …

    Rn. 16 II. 1. Der Senat hält es für geboten, das Verfahren wegen des Einheitswertbescheids auf den 1. Januar 1989 (neues Aktenzeichen: IV R 32/14) abzutrennen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 121 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), da dies im Hinblick auf den unterschiedlichen Verfahrensausgang mit unterschiedlicher Kostenfolge zweckmäßig erscheint (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1988 V B 98/86, BFH/NV 1988, 724).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 113/91

    Rechtssubjekte i.S.d. Umsatzsteuerrechts

    Es ist der Meinung, die nach dem Beschluß des V.Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1988 V B 98/86 (BFH/NV 1988, 724) noch ungeklärte Frage, ob in Fällen aus der Übergangszeit die im BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 58/80 (BFHE 132, 1, BStBl II 1981, 245) angenommene Änderungssperre auch gelte, wenn der zu ändernde Bescheid nach dem 31. Dezember 1976 erlassen und Verjährung erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sei, habe der Gesetzgeber dadurch entschieden, daß er die mit § 174 Abs. 3 und Abs. 4 AO 1977 verbundenen besonderen Verjährungsvorschriften nicht unter Teil II (Festsetzungsverjährung), sondern unter Teil III (Bestandskraft) geregelt habe.
  • BFH, 07.02.1994 - III B 348/90

    Verfahrenstrennung bei Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung über …

    Sie war möglich, weil die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil gerichtet ist, in dem über zwei in der Form der objektiven Klagehäufung angefochtene Bescheide entschieden worden war (s. hierzu z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 11. Februar 1988 V B 98/86, BFH/NV 1988, 724).
  • BFH, 26.01.1994 - III B 135/89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung …

    Sie war möglich, weil hinsichtlich der Klägerin und Beschwerdeführerin zu 2 eine andere Entscheidung mit einer anderen Kostenfolge zu treffen sein wird als sie auf die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers zu 1 hin ergangen ist (vgl. hierzu z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 11. Februar 1988 V B 98/86, BFH/NV 1988, 724;… s. auch Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 73 Rdnr. 23).
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