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| BGH, 17.12.1952 - V BLw 95/52 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.09.1952 - V BLw 47/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - V BLw 95/52
Das gilt indessen nur dann, wenn wegen Rücknahme des Rechtsmittels eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergehen kann (vgl. z.B. V BLw 2/51 und V BLw 47/52). - BGH, 02.10.1951 - V BLw 2/51
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - V BLw 95/52
Das gilt indessen nur dann, wenn wegen Rücknahme des Rechtsmittels eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergehen kann (vgl. z.B. V BLw 2/51 und V BLw 47/52). - BGH, 07.10.1952 - V BLw 60/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1952 - V BLw 95/52
Das von dem Antragsteller eingelegte Rechtsmittel konnte auch nicht als weitere Beschwerde im Sinne des § 27 RFGG aufgefaßt werden, denn das Reichsgesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, kennt eine Beschwerde gegen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte nicht, vielmehr kann der Bundesgerichtshof ebenso wie früher das Reichsgericht mit Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur durch Vorlage in den Fällen des § 28 Abs. 2 RFGG befaßt werden (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1952, V BLw 60/52).
- BGH, 07.12.1954 - V Blw 46/54
Rechtsmittel
Dem Beschwerdegericht ist allerdings darin beizutreten, daß § 319 Abs. 1 ZPO auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden ist; denn in ihm hat ein allgemein gültiger Rechtsgedanke seinen Niederschlag gefunden (Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1952, V BLw 95/52;… Keidel FGG 6. Aufl. § 18 Anm. 11;… Schlegelberger, FGG 6. Aufl. § 18 Anm. 2; Barnstedt LwVG § 9 Anm. II, C, 6 und § 34 Anm. 1; KG in OLG 14, 146; Müller MDR 1954, 595/596).Der Berichtigungsbeschluß ist infolgedessen auch keine in der Hauptsache ergehende Entscheidung (vgl. den angeführten Beschluß vom 17. Dezember 1952, V BLw 95/52).
Die Rechtsbeschwerde des Verpächters konnte auch nicht etwa als weitere Beschwerde im Sinne des § 27 FGG behandelt werden, da das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Beschwerde gegen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte nicht kennt und der Bundesgerichtshof daher ebenso wie früher das Reichsgericht mit Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit nicht Sondervorschriften Platz greifen, nur durch Vorlage in den Fällen des § 28 Abs. 2 FGG (und des § 79 Abs. 2 GBO) befaßt werden kann (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1952, V BLw 60/52, und vom 17. Dezember 1952, V BLw 95/52).
- BGH, 14.02.1979 - V BLw 37/78
Abschließende Regelung des Zugangs zum BGH für den Bereich der …
Dabei handelt es sich nicht um eine neue Entscheidung in der Sache selbst (BGH-Beschl. v. 17. Dezember 1952, V BLw 95/52, S. 9/10; BGH-Beschl. v. 7. Dezember 1954, V BLw 46/54, RdL 1955, 73).Im Sinne des § 24 Abs. 3 LwVG ist ein die Kostenentscheidung berichtigender Beschluß ebensowenig "in der Hauptsache erlassen" wie die Kostenentscheidung selbst (vgl. auch BGH-Beschl. v. 17. Dezember 1952, V BLw 95/52, S. 11; BGH-Beschl. v. 7. Oktober 1952, V BLw 60/52, S. 3).
- BGH, 14.02.1979 - V BLw 39/78
Zulässigkeit einer auf die Kostenentscheidung beschränkten Beschwerde bei …
Dabei handelt es sich nicht um eine neue Entscheidung in der Sache selbst (BGH Beschl. v. 17. Dezember 1952, V BLw 95/52, S. 9/10; BGH Beschl. v. 7. Dezember 1954, V BLw 46/54, RdL 1955, 73).Im Sinne des § 24 Abs. 3 LwVG ist ein die Kostenentscheidung berichtigender Beschluß ebensowenig "in der Hauptsache erlassen", wie die Kostenentscheidung selbst (vgl. auch BGH Beschl. v. 17. Dezember 1952, V BLw 95/52, S. 11; BGH Beschl. v. 7. Oktober 1952, V BLw 60/52, S. 3).
- BGH, 14.02.1979 - V BLw 38/78
Zulässigkeit einer auf die Kostenentscheidung beschränkten Beschwerde bei …
Dabei handelt es sich nicht um eine neue Entscheidung in der Sache selbst (BGH Beschl. v. 17. Dezember 1952, V BLw 95/52, S. 9/10; BGH Beschl. v. 7. Dezember 1954, V BLw 46/54, RdL 1955, 73).Im Sinne des § 24 Abs. 3 LwVG ist ein die Kostenentscheidung berichtigender Beschluß ebensowenig "in der Hauptsache erlassen" wie die Kostenentscheidung selbst (vgl. auch BGH Beschl. v. 17. Dezember 1952, V BLw 95/52, S. 11; BGH Beschl. v. 7. Oktober 1952, V BLw 60/52, S. 3).
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