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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1955 - V C 138.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,65
BVerwG, 14.12.1955 - V C 138.55 (https://dejure.org/1955,65)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1955 - V C 138.55 (https://dejure.org/1955,65)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1955 - V C 138.55 (https://dejure.org/1955,65)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRVO Nr. 165 § 83; ZPO § 129

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 56
  • NJW 1956, 605
  • DVBl 1956, 197
  • DÖV 1956, 119
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Es war lediglich von der Eigenhändigkeit "befreit" worden; denn es wurde an der Notwendigkeit der namentlichen Bezeichnung der Person, die die Erklärung verantwortet, festgehalten (BVerwG Urteil vom 14. Dezember 1955 - V C 138/55 - NJW 1956, 605; BFH Urteil vom 24. Juli 1973 - IV R 204/69 - BB 1973, 1517; BGH Beschluß vom 27. April 1967 - Ia ZB 19/66 - NJW 1967, 2114; BGH Beschluß vom 23. Juni 1988 - X ZB 3/87 - NJW 1988, 2788 [BGH 23.06.1988 - X ZB 3/87]) "als Ersatz der an sich erforderlichen, technisch aber nicht möglichen, Unterschrift".
  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 11/65

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters unter der Bezeichnung "Flüssigkeitsgekühlte …

    Trotzdem ist nicht zu übersehen daß die Nennung des Absendernamens alle vorgenannten Prüfungen erheblich erleichterte "Die Möglichkeit telegrafischer Rechtsmitteleinlegung befreit nicht von dem Erfordernis der Unterschrift, sondern sie entbindet lediglich von deren Eigenhändigkeit" (BVerwGE 3, 56 = NJW 1956, 605; vgl. RGZ 151, 82, 86).

    Danach ist es durchaus sinnvoll und geboten, bei Rechtsmittelschriften juristischer Personen in gerichtliche Verfahren an dem Erfordernis der eigenhändischen Unterzeichnung durch die vertretungsberechtigte(n) natürliche(n) Person(en) mit deren Namen festzuhalten (ebenso BVerwG 3, 56 - NJW 1956, 605 = nur Leitsatz in BlPMZ 1956, 230; vgl. RGZ 151, 82, 84/85; KG JW 1929, 29).

  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluß vom 30. Juli 1955 - BVerwGE 2, 190 -, im Urteil vom 14. Dezember 1955 - BVerwGE 3, 56 (57) [BVerwG 14.12.1955 - V C 138/55] - undim Beschluß vom 7. Mai 1956 - BVerwG II CB 6.56 - ausgesprochen, daß die Berufungsschrift der eigenhändigen Unterschrift des Berufungsklägers oder seines Prozeßbevollmächtigten bedarf, wenn nicht telegrafisch Berufung eingelegt wird.
  • BFH, 24.07.1973 - IV R 204/69

    Telegraphische Klageerhebung - Juristische Person - Angabe des Firmennamens - …

    Doch entbindet diese Rechtsprechung lediglich von der normalerweise erforderlichen Eigenhändigkeit der Unterschrift, nicht dagegen auch von der Beifügung einer Unterschrift überhaupt (Beschluß des BGH vom 28. Oktober 1965 Ia ZB 11/65, NJW 1966, 1077; BVerwG-Urteil vom 14. Dezember 1955 V C 138.55, BVerwGE 3, 56, NJW 1956, 605).

    Da die Bevollmächtigte eine juristische Person ist, ist sie geschäftsunfähig und damit prozeßunfähig (§ 58 Abs. 2 FGO); sie kann nur durch ihre gesetzlichen Vertreter handeln (BGH-Beschluß Ia ZB 11/65 und BVerwG-Urteil V C 138.55).

  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 21.74

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Zwischenurteils - Anforderungen an die …

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 124.73 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 4 = NJW 1974, 1262) unter Hinweis auf die grundlegende Rechtsprechung (RGZ 151, 82 [84]; BVerwGE 2, 190; 3, 56) [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55]erneut klargestellt, daß der Schriftform für bestimmende Schriftsätze - zu denen auch die Erhebung der Klage zählt - grundsätzlich nur bei handschriftlicher Unterzeichnung genügt ist.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt außer in den Fällen, in denen die Entwicklung der allgemeinen Lebensverhältnisse oder der normale Behördenbetrieb Erleichterungen verlangen (vgl. die telegrafische Rechtsmitteleinlegung - BVerwGE 3, 56 - und die Beglaubigung bei behördlichen Unterschriften - BVerwGE 10, 1 [BVerwG 15.06.1959 - GrSen - 1/58] -), nur dort, wo aus dem Schriftstück allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlage ohne Rückfragen oder Beweiserhebung die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, mit einer der Unterschrift unter das Schreiben gleichwertigen Sicherheit zu entnehmen sind.

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 117.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Klageschrift

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 124.73 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 4 = NJW 1974, 1262) unter Hinweis auf die grundlegende Rechtsprechung (RGZ 151, 82 [84]; BVerwGE 2, 190; 3, 56) [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55]erneut klargestellt, daß der Schriftform für bestimmende Schriftsätze - zu denen auch die Erhebung der Klage zählt - grundsätzlich nur bei handschriftlicher Unterzeichnung genügt ist.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt außer in den Fällen, in denen die Entwicklung der allgemeinen Lebensverhältnisse oder der normale Behördenbetrieb Erleichterungen verlangen (vgl. die telegraphische Rechtsmitteleinlegung - BVerwGE 3, 56 - und die Beglaubigung bei behördlichen Unterschriften - BVerwGE 10, 1 [BVerwG 15.06.1959 - GrSen - 1/58] -), nur dort, wo aus dem Schriftstück allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen ohne Rückfragen oder Beweiserhebung die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, mit einer der Unterschrift unter das Schreiben gleichwertigen Sicherheit zu entnehmen sind.

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 124.73

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat zwar im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. besonders Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 15. Mai 1936, RGZ 151, 82 [84]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 190; 3, 56 [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55][57]) ausgeführt, daß der Schriftform bei bestimmenden Schriftsätzen nur genügt ist, wenn sie eigenhändig unterschrieben sind.
  • BFH, 17.11.1970 - II R 121/70

    Gesetzliche Fristen - Finanzgerichtsbarkeit - Geschäftsreisen - Verschulden - …

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 26.75

    Fehlende Unterschrift unter der Widerspruchsschrift - Gesetzliches Erfordernis …

  • BVerwG, 22.06.1978 - 7 B 107.78

    Erfordernis der Schriftform - Telegrafische Klageerhebung - Telegramm

  • BVerwG, 23.04.1958 - V CB 189.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 178.54

    Zum Anspruch auf Berufsförderung nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 14.61

    Vorliegen einer besonderen Zwangslage im Sinne des Gesetzes über die …

  • BVerwG, 07.05.1956 - II CB 6.56
  • BVerwG, 02.03.1956 - IV C 195.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.05.1969 - IV B 249.68

    Zulässigkeit einer telegrafisch eingelegten Beschwerde

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1963 - IV A 12/62

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten; …

  • BVerwG, 14.07.1956 - III C 167.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1958 - V B 187.57

    Rechtsmittel

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