Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Abberufung; Beamte der Landeskulturverwaltung; Besetzung des Flurbereinigungsgerichts; Fachbeisitzer; Laienbeisitzer; Rechtsschutzbedürfnis; Richter, ehrenamtliche; Teilnehmergemeinschaft; Vorstandsmitglieder
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Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit eines Fachbeisitzers
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vorstandsmitglieder/Abberufung; Rechtsschutzbedürfnis/Teilnehmergemeinschaft; Besetzung des Flurbereinigungsgerichts/Richter, ehrenamtliche; Besetzung des Flurbereinigungsgerichts/Laienbeisitzer; Besetzung des Flurbereinigungsgerichts/Fachbeisitzer; Besetzung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.01.1972 - 21 XII 71
- BVerwG, 04.07.1972 - V CB 71.72
- BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 44, 96
- DÖV 1974, 571
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Ärztekammern
Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Den Nicht-Berufsrichtern, zu denen auch der Fachbeisitzer nach § 139 Abs. 2 Satz 2 FlurbG zählt, muß als ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (§ 44 Abs. 2 DRiG; BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255];… 27, a.a.O.).Daß er gemäß § 139 Abs. 2 Satz 3 FlurbG nur jeweils auf die Dauer von fünf Jahren in dieses Amt berufen werden kann, beeinträchtigt im übrigen seine persönliche Unabhängigkeit nicht (BVerfGE 18, 241 [255]).
- BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Den Nicht-Berufsrichtern, zu denen auch der Fachbeisitzer nach § 139 Abs. 2 Satz 2 FlurbG zählt, muß als ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (§ 44 Abs. 2 DRiG; BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255];… 27, a.a.O.). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG
Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Die durch Art. 97 Abs. 1 GG sowohl den Berufs- als auch den Laienrichtern garantierte sachliche Unabhängigkeit erfordert jedoch, daß der Beamte, soweit er richterliche Tätigkeit ausübt, frei von Weisungen bleibt, also nur an das Gesetz gebunden ist (BVerfGE 27, 312 [322]). - BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
Flurbereinigungsgericht/Änderungsbefugnis
Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Von der durch Art. 20 GG geforderten Trennung zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung kann nicht mehr gesprochen werden, wenn ein Beamter in Fällen gleicher Art, in denen er weisungsgebunden im Rahmen der Verwaltung beschäftigt ist, als Richter eingesetzt wird, um in Prozessen, die gegen seine eigene Verwaltung gerichtet sind, Recht zu sprechen (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1956 [BVerwGE 4, 191]). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.07.1966 - F A 26/64
Richter/Richter, beauftragter; Gebühren/Kosten, außergerichtliche; …
Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Der Fachbeisitzer nimmt unter den nichtrichterlichen Beisitzern des Flurbereinigungsgerichts insofern eine besondere Stellung ein, als er bei der Besetzung des Gerichts praktisch an die Stelle des dritten Richters tritt (zutreffend OVG Lüneburg, Beschluß vom 29. Juli 1966 - F OVG A 26/64 - [RdL 1966, 267]).
- BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß aktive Beamte der Landeskulturverwaltung nicht als Beisitzer am Flurbereinigungsgericht desselben Landes mitwirken dürfen (BVerwGE 4, 191 ff.; 44, 96 ; vgl. auch BVerfGE 4, 331 ) Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, daß von der durch Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG geforderten Trennung zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung (vgl. hierzu BVerfGE 27, 312 ) nicht mehr gesprochen werden kann, wenn ein Beamter in Fällen gleicher Art, in denen er weisungsgebunden im Rahmen der Verwaltung beschäftigt ist, als Richter eingesetzt wird, um in Prozessen, die gegen seine eigene Verwaltung gerichtet sind, Recht zu sprechen (BVerwGE 4, 191 [BVerwG 06.12.1956 - I C 75/55]; BVerfGE 4, 331 ).Das Grundgesetz schließt nicht schlechthin Beamte von richterlicher Tätigkeit aus (BVerwGE 44, 96 [BVerwG 09.10.1973 - V CB 71/72]).
Die durch Art. 97 Abs. 1 GG sowohl den Berufs- als auch den Laienrichtern garantierte sachliche Unabhängigkeit erfordert, daß der Beamte, soweit er richterliche Tätigkeit ausübt, frei von Weisungen bleibt, also nur an das Gesetz gebunden ist (BVerfGE 27, 312 ; BVerwGE 44, 96 [BVerwG 09.10.1973 - V CB 71/72]).
Entgegen der Behauptung der Beschwerde ist dies auch bei Beamten als Fachbeisitzern im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 FlurbG durch § 45 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 25 DRiG gewährleistet (vgl. auch BVerwGE 44, 96 [BVerwG 09.10.1973 - V CB 71/72]).
- VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
Klagebefugnis eines Teilnehmers und Vorstandsmitgliedes auf Abberufung eines …
§ 23 Abs. 3 Satz 1 FlurbG ist für die Abberufung eines beamteten, nach bayerischem Landesrecht (§ 21 Abs. 7, § 26 Abs. 1 FlurbG, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 AGFlurbG) vom Beklagten bestellten Vorsitzenden nicht anwendbar (so bereits BVerwG vom 9.10.1973 BVerwGE 44, 96 = RdL 1974, 66 = RzF 4 zu § 23 Abs. 3).Das schließt eine Anwendung des § 23 Abs. 3 Satz 1 FlurbG, der eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern im Übrigen (nur) zulässt, wenn sie ungeeignet sind oder ihre Pflichten verletzen, auf behördlich bestellte beamtete Vorsitzende ebenfalls aus (BVerwG vom 9.10.1973 a.a.O.).
Diese auf der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 21 Abs. 7 FlurbG beruhende landesgesetzliche Regelung räumt dem ALE die Befugnis ein, den Vorstandsvorsitzenden einer Teilnehmergemeinschaft aus dem Kreis der technisch vorgebildeten Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes für Ländliche Entwicklung zu bestimmen und wieder abzuberufen (BVerwG vom 9.10.1973 a.a.O.; BayVGH vom 20.1.1972 RzF 3 zu § 21 Abs. 2).
Der Sinn und Zweck der Bestimmung, die behördliche Leitung des Flurbereinigungsverfahrens zu gewährleisten (s. hierzu BVerwG vom 9.10.1973 a.a.O.), lässt ebenfalls keinen Ansatzpunkt dafür erkennen, dass mit ihr auch den Interessen der Teilnehmer oder der (anderen) Vorstandsmitglieder Rechnung getragen werden soll.
- BVerwG, 02.11.1988 - 5 CB 7.85
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiederzuweisung eines …
Da der ehrenamtliche Richter L. unbestritten nicht mehr aktiver Beamter der Bayerischen Landeskulturverwaltung ist, liegt der von der Rechtsprechung hervorgehobene, einer flurbereinigungsrichterlichen Mitwirkung entgegenstehende Hinderungsgrund des aktiven Beamtenstatus hier nicht vor (BVerwGE 4, 191 ff.; 44, 96 ; vgl. hierzu auch BVerfGE 4, 331 ).Deshalb gebietet die durch Art. 97 Abs. 1 GG sowohl den Berufs- als auch den Laienrichtern garantierte sachliche Unabhängigkeit, daß der Beamte, soweit er richterliche Tätigkeit ausübt, frei von Weisungen bleibt und nur an das Gesetz gebunden ist (BVerfGE 27, 312 ; BVerwGE 44, 96 [BVerwG 09.10.1973 - V CB 71/72]).
Die vom Kläger zu 2 mit dem Hinweis auf das Postulat der "Amobilität" (gemeint wohl Inamovibilität) angesprochene Frage der Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der ehrenamtlichen Richter des Flurbereinigungsgerichts bedurfte verfassungsrechtlich keiner weitergehenden Sicherung, als sie (bundesrechtlich) für die ehrenamtlichen Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit in § 44 Abs. 2 DRiG in Verbindung mit § 24 VwGO geregelt ist, der nach § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG auch für die Gerichtsverfassung und das Verfahren in flurbereinigungsrechtlichen Streitigkeiten gilt (vgl. BVerwGE 44, 96 [BVerwG 09.10.1973 - V CB 71/72]).
- BVerwG, 18.08.2008 - 9 B 39.08
Anspruch auf Veranlassung des Beklagten zur Vorsitzendenabberufung einer …
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG 5 CB 71.72 - (BVerwGE 44, 96 ) entschieden hat, gilt die als revisibles Bundesrecht für den geltend gemachten Anspruch allein in Betracht kommende Vorschrift des § 23 Abs. 3 FlurbG nicht für die Abberufung der - wie hier - nach Landesrecht durch die Flurbereinigungsbehörde bestellten Vorstandsmitglieder.Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 23 Abs. 3 FlurbG auf einen nach Landesrecht bestellten beamteten Vorstandsvorsitzenden einer Teilnehmergemeinschaft hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 1973 (a.a.O.) aus den dargelegten kompetenziellen und inhaltlichen Gründen abgelehnt, deren Maßgeblichkeit nicht davon abhängt, ob sich - wie im zugrunde liegenden Fall - der beamtete Vorstandsvorsitzende gegen seine Abberufung wendet oder - wie hier - dessen Abberufung von einem anderen Vorstandsmitglied begehrt wird.
- BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03
Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts; landwirtschaftliche ehrenamtliche …
- BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
Landabfindung - Beschwerde - Wegeplan - Gewässerplan - Kostenverteilungsplan
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 (BVerwGE 44, 96) im einzelnen ausgeführt, daß die Tätigkeit dieses Beamten als Beisitzer am Flurbereinigungsgericht rechtlich unbedenklich ist. - BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 111.75
Autorennveranstalter - Notwendige Beiladung - Straßenanlieger - Vorläufige …
Schließlich hat der V. Senat eine Notwendigkeit der Beiladung der Teilnehmergemeinschaft in einem Rechtsstreit verneint, der die Abberufung des nach bayerischem Landesrecht bestellten Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft betraf (BVerwGE 44, 96 [101 /102]). - VGH Bayern, 28.06.2021 - 13 AE 21.711
Amtsenthebung des Vorstandes einer Teilnehmerversammlung im Flurbereinigungsrecht
Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Abberufung von nach Landesrecht durch die Flurbereinigungsbehörde bestellte Vorstandsmitglieder einer Teilnehmergemeinschaft (BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V CB 71.72 - BVerwGE 44, 96 = RdL 1974, 66 = RzF 6 zu § 21 Abs. 6 FlurbG; BayVGH, U.v. 13.3.2008 - 13 A 07.1817 = BayVBl 2009, 152 = RdL 2008, 291 = RzF 8 zu § 21 Abs. 2 FlurbG;… Wingerter in Wingerter/Mayr, FlurbG, a.a.O., 2018, § 23 Rn. 4). - VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1111
In der flurbereinigungsrechtlichen Wertermittlung entspricht es dem Stand der …
23 Der durch die Mitwirkung eines technischen Fachbeisitzers auch in vermessungstechnischer Hinsicht sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V CB 71.72 - BVerwGE 44, 96; BayVGH, U.v. 16.7.2013 - 13 A 11.1856 - BayVBl 2014, 247) hat im Rahmen der Beweisaufnahme Hangmessungen vorgenommen. - VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 13.1853
Wenn Eheleute in einem Flurbereinigungsverfahren gemeinsam auftreten, ist unter …
Rn. 19 Der durch die Mitwirkung eines technischen Fachbeisitzers auch in vermessungstechnischer Hinsicht sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V CB 71.72 - BVerwGE 44, 96; BayVGH, U.v. 16.7.2013 - 13 A 11.1856 - BayVBl 2014, 247) hat im Rahmen der Beweisaufnahme Hangmessungen vorgenommen. - VGH Bayern, 16.07.2013 - 13 A 11.1856
Wenn anstelle eines in einem früheren Flurbereinigungsverfahren gesetzten …
- VGH Bayern, 23.06.2021 - 13 AE 21.711
Einstweilige Anordnung; kein Anspruch auf aufsichtliches Tätigwerden; Abberufung …
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1110
Flurbereinigung; Wertermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Untätigkeitsklage; Treu …
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1389
Flurbereinigung; Wertermittlung; Hangabschlag; optischer Hanggefällmesser
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1390
Flurbereinigung; Wertermittlung; optischer Hanggefällmesser/GPS
- BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 112.75
Eine von der Tatsacheninstanz unterlassene Beiladung als ein die Zulassung der …
- BVerwG, 12.03.1975 - V B 102.73
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1972 - V CB 71.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.01.1972 - 21 XII 71
- BVerwG, 04.07.1972 - V CB 71.72
- BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1965 - II C 32.65
Auszug aus BVerwG, 04.07.1972 - V CB 71.72
Daher rechtfertigt auch eine nur faktische Vollziehung eine Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenngleich es sich hierbei begrifflich nicht um eine "Wiederherstellung" der durch Widerspruch und Klage bereits eingetretenen aufschiebenden Wirkung, sondern nur um die Klarstellung ihres Fortbestehens handelt (BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1965 - BVerwG II C 32.65 -).
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